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    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 6.8.2021 Drucken

    Schenkungen mit dem Großeltern-Enkel-Modell

    Bevor Schenkungen vielleicht teurer werden, zum Beispiel durch weniger steuerliche Möglichkeiten, nutzen viele Großeltern die noch großzügigen Freibeträge von 200.000 Euro, um Vermögen an Enkelkinder zu übertragen.

    Mit Vorbehalten allerdings: häufig soll bei Schenkungen sichergestellt sein, dass die Enkelkinder einer Kontrolle beim Geldausgeben unterliegen.

    Übertragen Großeltern sechsstelliges Vermögen an die Enkel, wünschen sie sich, dass es eine sinnvolle Verwendung findet. Zuweilen aber unterscheiden sich die Ansichten, was „sinnvoll“ ist, zwischen den Generationen. Auch wenn man sich in der Familie vertraut: Verführungen lauern an vielen Ecken. Wird der Enkel mit Anfang 20 zum Porschefahrer, geht er statt zum Studium auf Weltreise oder entscheidet gar der Lebenspartner mit über das Vermögen?

    „Schenken, aber weiterhin mitreden können“, das wird immer mehr zu einer wichtigen Bedingung bei Vermögensübertragungen. Eine Möglichkeit ist die Schenkung einer Investmentpolice mit „99-1“. Eine einfache und elegante Lösung, bei der der Beschenkte zum Beispiel nur 99 Prozent des Vermögens erhält und der Schenker wegen seines Ein-Prozent-Anteils Mitspracherecht bei Auszahlungen hat. Die Quote kann übrigens frei festgelegt werden. Das Vermögen wird dabei steuerbegünstigt in Fonds oder einer Vermögensverwaltung betreut. Doch zur Abgeltungssteuer später.

    Mittlere Generation bei Bedarf mit einbinden

    Entscheidend ist zunächst: wie lange kann das Mitspracherecht gesichert werden, wenn die Großeltern vielleicht schon 80plus sind? Die Lösung ist die Einbindung der mittleren Generation in die Konstruktion, wie zum Beispiel der 50jährigen Tochter der Großeltern als Mutter der Enkelkinder. Die Großeltern vererben oder verschenken ihren Ein-Prozent- Mitspracheanteil an die eigene Tochter. Damit geht auch das Mitspracherecht nahtlos an diese über. Die Tochter kann also, so lange sie lebt, kontrollieren, was mit dem Vermögen passiert. Selbst wenn die Großeltern nicht mehr da sind.

    Steuerfreie Auszahlungen

    Dieser lange Zeitraum von 30, 40 oder mehr Jahren kann von den Großeltern durchaus gewollt sein. Mit der Tochter/Mutter hält eine interessante Komponente Einzug in den Vertrag. Das investierte Vermögen arbeitet nämlich während der Laufzeit abgeltungs- und einkommenssteuerfrei. Die Auszahlung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen, die in der gesamten Laufzeit angefallen sind, an den Enkel bleiben steuerfrei, wenn die Police erst in späteren Jahren mit dem Tod der Tochter/Mutter fällig wird. Klar ist, dass die Kontrolle für den Enkel dann auch endgültig erlischt. Mit einer solchen langfristigen Planung und Einbindung von Familienangehörigen hätten die Großeltern jedoch erreicht, dass das Vermögen und die Erträge aus langen Jahren Kapitalanlage dem Enkel steuerfrei beispielsweise für dessen eigene Altersversorgung zur Verfügung stehen.

    Modell kombiniert drei Vorzüge

    Natürlich läuft im Leben nicht alles nach Plan. Demzufolge muss die angestrebte lange Laufzeit immer nur Möglichkeit, aber nie Verpflichtung sein. Diese Flexibilität ist garantiert, wenngleich dann Erträge zum Teil versteuert werden müssen. Enkel und Großeltern bzw. Enkel und Tochter/Mutter können zusammen jederzeit die Planung ändern. Ohne zusätzliche Kosten kann das Vermögen ganz oder auch nur teilweise aus der Investmentpolice herausgenommen werden. So wissen die Großeltern, dass die Familie in wichtigen Situationen immer schnell und unkompliziert an das Geld kommt. Das Modell kombiniert also in idealer Weise drei den Schenkern wichtige Punkte: Vermögensschutz vor dem „schnellen Geldausgeben“, eine konkrete Nachfolgeplanung und erhebliche steuerliche Vorteile.

    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking in Freiburg. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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