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    Einkommen & Vermögen

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    Einkommen & Vermögen | 16.6.2022 Drucken

    Inflation kann auch Erben teurer machen

    Im Supermarkt, an der Tankstelle, beim Italiener um die Ecke: Die gestiegene Inflation ist derzeit fast überall spürbar. Auch Erben kann dadurch mehr kosten.

    Wenn Vermögen nicht heute, sondern erst in einigen Jahren oder Jahrzehnten an Kinder oder Enkel übertragen wird, steigt gerade bei Sachwerten auf dem Papier der nominale Wert. Das kann die Erbschaftssteuer in die Höhe schnellen lassen. Darum lohnt es sich beim Erben, heute schon für morgen zu planen.

    „Kalte Progression“ trifft nicht nur Einkommen, sondern kann auch ein entscheidender Faktor bei der Erbschaftsplanung sein. Die Freibeträge und Tarifgrenzen aus dem Erbschaftssteuergesetz werden nicht unbedingt mit der Inflation angepasst. Vor allem wenn Sachwerte wie Immobilien oder Aktiendepots im Vermögen stecken, kann das beim Erben zum unsichtbaren Kostenfaktor werden.

    Dazu ein Beispiel: Großvater Henning hat, neben anderen Vermögenswerten, ein Wertpapierdepot von einer Million Euro bei einem Vermögensverwalter. Dieses soll an seine Tochter und die drei Enkelkinder vererbt werden. Stand heute funktioniert das alles ohne einen Cent Erbschaftssteuer. Tochter Kristin hat einen Freibetrag von 400.000 Euro, ihre drei Kinder je 200.000 Euro. Auf diese Weise gehen insgesamt eine Million Euro steuerfrei in die zweite und dritte Generation über.

    Nominaler Zuwachs löst Erbschaftssteuer aus

    Lebt der Großvater allerdings noch 15 Jahre, bevor er sein Erbe unter Kind und Kindeskindern verteilt, macht sich die Inflation deutlich bemerkbar. Selbst wenn wir annehmen, dass bei einer Inflationsrate von im Schnitt fünf Prozent pro Jahr Hennings Wertpapierdepot um jährlich fünf Prozent nach Kosten zulegt, ist das ein schlechtes Geschäft. Das zu vererbende Vermögen ist auf dem Papier deutlich gewachsen, der nominale Depotwert hat sich nach 15 Jahren dann ungefähr auf zwei Millionen Euro verdoppelt. Trotzdem ist das ein reales Verlustgeschäft für die ganze Familie. Tochter und Enkel erben nicht mehr steuerfrei. Kristin muss rund 60.000 Euro Erbschaftssteuer abgeben, ihre Kinder jeweils etwa 22.000 Euro.

    Kalte Progression wirkt auch bei Vermögen

    Unterm Strich laufen damit ungefähr 126.000 Euro Erbschaftssteuer auf, die an den Staat fließen, obwohl sich das Vermögen – nach dem Maßstab der Kaufkraft betrachtet – gar nicht vermehrt hat. Für die zwei Millionen Euro können in 15 Jahren aufgrund des Preisanstiegs nicht mehr Waren oder Dienstleistungen gekauft werden als heute für eine Million. Anders ausgedrückt: Der Freibetrag der Tochter in Höhe von 400.000 Euro ist kaufkraftbereinigt nur noch 200.000 Euro „wert“. In einem solchen Fall schlägt also nicht nur die Inflation zu, sondern eben auch eine Art „kalte Progression“. In heutiger Kaufkraft ausgedrückt kostet das Hennings Familie 63.000 Euro realen Vermögenswert.

    Vorgezogene Erbschaft

    Wie also das Schreckgespenst „kalte Progression“ bei Erbschaften erfolgreich vertreiben? Zum Beispiel, indem Großvater Henning seine Erbschaft bewusst vorzieht. Neben dem nicht zu unterschätzenden Fakt, dass er die Freude der Beschenkten noch miterleben kann, hat das weitere wichtige Vorteile. Die Freibeträge können sofort zum Realwert ausgeschöpft werden und nach zehn Jahren leben diese erneut auf. Das heißt wenn in 15 Jahren weiteres Vermögen vererbt wird, stehen die Freibeträge wieder zur Verfügung.

    Dreifacher Vorteil durch Investmentpolice

    Für Großvater Henning sind diese Vorteile allerdings kein Grund, heute schon alle finanziellen Fäden aus der Hand zu geben. Investmentpolicen mit der 99/1-Ergänzung sind ein erfolgreiches Instrument, um Vermögen frühzeitig in die nächste Generation zu übertragen, aber dennoch ein Stück Kontrolle zu behalten. Statt einem Enkelkind einfach Geld zu überweisen und das Beste zu hoffen, schließt Henning dafür zum Beispiel eine Investmentpolice mit 200.000 Euro ab und verschenkt davon 199.000 Euro an sein Enkelkind. Durch den kleinen Anteil, den der Ältere zurückhält, steht ihm auch weiter ein Mitspracherecht zu. Er kann zum Beispiel die Anlagestrategie und den Vermögensverwalter mitbestimmen und verhindern, dass das Enkelkind das geschenkte Vermögen einfach ausgibt. Die Verbindung Vermögensübertragung plus Investmentpolice wirkt gleich dreifach: gegen Inflation, kalte Progression und jugendlichen Leichtsinn.


    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und als B2B-Partner von Vermögensverwaltern, Versicherern und Private Banking seit 20 Jahren Spezialist für Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung mit Investmentpolicen. Weitere Beiträge von ihm und von Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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