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    Einkommen & Vermögen

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    Einkommen & Vermögen | 30.6.2020 Drucken

    Erbschaftssteuer führt nicht zu Umverteilung

    Die Reichen besteuern, um das Geld auf die Ärmeren umzuverteilen? Dieser Gedanke geht bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht auf.

    Vermögende Menschen müssen in Deutschland beim Vererben meist hohe Summen an Steuern bezahlen. Dieses Geld kann der Staat anschließend nutzen, um ärmere Bevölkerungsgruppen zu fördern – soweit zumindest die Idee der Erbschaftssteuer. In der Praxis jedoch zeigt sich, dass dieser Umverteilungseffekt gar nicht eintritt.

    Erbschaftssteuer führt nicht zu UmverteilungDas zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Jährlich werden schätzungsweise 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder noch zu Lebzeiten verschenkt. Die genaue Zahl ist unbekannt, da die Statistik lediglich steuerpflichtige Fälle erfasst. Bis zu einer halben Million Euro dürfen die Deutschen ihren Verwandten ohne Abgaben an den Staat vermachen. Den größten Steuerfreibetrag haben Ehepartner, dicht gefolgt von den Kindern mit einem Freibetrag von 400.000 Euro. Im Übrigen können auch vor dem Ableben hohe Summen verschenkt werden. Die Freibeträge sind dabei die gleichen wie bei der Erbschaftssteuer. Zudem können alle zehn Jahre die Freibeträge voll ausgeschöpft werden. Für Vermögende ist dies ein probates Mittel, um hohe Erbschaftssteuerbeträge zu umgehen.

    Doch das Erbrecht trifft nicht nur die Superreichen. Wer ein Haus mit Grundstück in guter Lage besitzt, erreicht schnell die abgabefreien Summen. Die Erben müssen in solchen Fällen nicht selten enorme Steuerbeträge zahlen, obwohl der Kontostand nicht höher ist wie vor der Erbschaft. Ein schneller Verkauf des Wohneigentums ist oft die Folge.

    Die Reichen werden immer reicher – in diesem Fall nicht

    Durch Erbschaften vergrößert sich die Vermögensungleichheit angeblich immer mehr. Reiche geben ihr riesiges Vermögen an die Kinder weiter, die dadurch wiederum reich sind. Diese weitverbreitete Annahme widerlegt die Studie jedoch. Die Erklärung: Die Vermögensmasse verschiebt sich von wenigen zu vielen. So erbt in der Regel zunächst der Ehepartner alles. Nach seinem Ableben aber splittet sich der Besitz zwischen mehreren Generationen auf und verlagert sich somit von einem Älteren zu mehreren Jüngeren wie Kinder, Enkel oder weiteren Verwandten. Die Erbschaft teilt sich auf und reduziert somit insgesamt sogar die Vermögenskonzentration. Gäbe es nur einen Superreichen in Deutschland und jeder in der Familie bekäme zwei Kinder, wäre das Vermögen bereits nach zehn Generationen auf über 1.000 Menschen verteilt.

    Schöpft der Staat die Erbschaften durch eine Steuer ab, reduziert sich die Ungleichheit – auch dieser Annahme widersprechen die Studienautoren. Tatsächlich liegt das Niveau der Vermögensungleichheit in Deutschland trotz gestiegener Erbschaftsvolumina nicht höher als noch 2000. Die Bundesrepublik führte die Erbschaftssteuer übrigens bereits vor über hundert Jahren ein. Damals waren Ehegatten und Kinder noch komplett abgabefrei. Mittlerweile liegt der Steuersatz bei 17 bis 50 Prozent.

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