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    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 5.11.2019 Drucken

    Schenken und bedenken außerhalb der Familie

    Ans Schenken denken – das gilt nicht nur zu Weihnachten, sondern auch bei der Regelung des eigenen Nachlasses. Wer besonderen Menschen etwas Gutes tun will, bedenkt sie gerne testamentarisch.

    Aber nicht selten ist damit Streit programmiert, falls Familie und Erben nicht einverstanden sind. Eine gute Lösung zur diskreten Versorgung kann eine Erbschaft außerhalb des Testaments sein.

    Testament und ErbenWenn das Leben gut mitgespielt hat und man über größeres Vermögen verfügt, ist es gar nicht so einfach, den Nachlass auf alle wirklich wichtigen Personen im Leben zu verteilen. Bei diesen Regelungen steht die Familie an oberster Stelle. Wer davon abweicht, hinterlässt oft viel Grund zu Zwietracht. Streit ums Testament ist zumindest bei vermögenden Familien eher die Regel als die Ausnahme – insbesondere, wenn Außenstehende bedacht werden.

    Aber welche Alternative gibt es, sich bei Personen jenseits der eigenen Familie erkenntlich zu zeigen, denen man sich über den Tod hinaus verpflichtet fühlt? Egal, ob man nun an die Haushaltshilfe, den Gärtner oder den besonders wertvollen Mitarbeiter in der Firma denkt, die treue Dienste geleistet haben. Ist es überhaupt möglich, einer nahestehenden Jugendfreundin oder einfach nur dem Lieblings-Fußballverein etwas zukommen zu lassen, ohne dass die Familie davon Wind bekommt? Schenkungen zu Lebzeiten sind natürlich eine Lösung. Aber dann ist das Geld auch wirklich weg. Flexibler ist da eine Begünstigungsklausel über eine Versicherungsstruktur mit dahinter liegendem Bank- oder Fondsdepot.

    Begünstigung kann widerrufen werden

    Zahlungen aus so einer Versicherung können außerhalb des Testaments erfolgen. Falls im Alter das Geld doch selbst benötigt wird, lässt sich die Begünstigungsklausel jederzeit widerrufen. Auch aus steuerlicher Sicht ist eine Versicherungslösung von Vorteil. Die Zuwendung ist zwar naturgemäß erbschaftsteuerpflichtig, aber die angesammelten Erträge sind steuerfrei. Zudem ist die Auszahlung nach dem Ableben des Versicherten diskret. Im Testament steht erstmal nichts davon, wer der Versicherungsbegünstigte ist. Das kann helfen, Streit zu vermeiden. Natürlich sollten die Versicherungsunterlagen dann nicht gleich im Ordner hinter dem Familientestament liegen, denn so könnte der Schuss nach hinten losgehen. Die Erben könnten versuchen, die Begünstigung noch blitzschnell vor der Auszahlung zu widerrufen. Idealerweise erklärt sich der oder die Begünstigte deshalb noch zu Lebzeiten zur Annahme bereit, auch wenn damit der Überraschungseffekt wegfällt.


    Stefan BrählerGastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking.

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