Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 4.7.2019 Drucken

    Tarifwerk fürs „Förder-Hopping“

    Für viele Arbeitnehmer wäre es einfacher, wenn sich Betriebs- und Riester-Rente in einem Vertrag bündeln ließen. Können wir, erklärt Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für die betriebliche Altersversorgung zuständig. Im Interview erklärt er, warum eine solche Kombi vorteilhaft, aber für Versicherer nicht ganz einfach in der Abwicklung ist.

    Die gegenwärtige Arbeitswelt bringt für viele Beschäftigte öfter einen Wechsel mit sich, zu einem anderen Unternehmen, in zeitweise Selbstständigkeit oder in Familienzeit. Das hat Folgen für die Altersvorsorge.

    Fabian von LöbbeckeDiese Entwicklung verfolgen wir auch seit längerem. Arbeitnehmer waren dadurch bisher gezwungen, mehrere Verträge abzuschließen, weil sie zum Beispiel bei Jobwechsel, Elternzeit oder langfristiger Erkrankung eine Direktversicherung privat nur ungefördert fortführen konnten und statt dessen eine Riester-Rente neu abgeschlossen haben. Damit haben wir jetzt Schluss gemacht. Mit den Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt geht beides in einem Vertrag.

    Eine solche Lösung fordern Altersvorsorge-Experten schon seit geraumer Zeit. Warum kommt sie erst jetzt?

    Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist eine neue Situation für den bAV-Riester entstanden. Zuvor war er wegen des doppelten SV-Beitrages in der Anspar- und Leistungsphase völlig unattraktiv. Kein Berater oder Unternehmen konnte die Riester-Förderung innerhalb der betrieblichen Altersversorgung guten Gewissens anbieten. Mit dem BRSG ist die Doppelverbeitragung dann endlich weggefallen. So haben wir uns entschlossen, ein solches Projekt anzupacken. Wir wollten nicht mehr, dass der Sparer je nach Lebenssituation zu zwei verschiedenen Verträgen gezwungen wird. Eine weitere Herausforderung: Die bestehenden IT-Systeme konnten die unterschiedliche steuerliche und sozialrechtliche Behandlung der einzelnen Förderwege nicht in einem Vertrag abbilden. Es war enormer Aufwand nötig, um die Systeme umzustellen.

    „Ein Vertrag für das ganze Berufsleben“

    Also nehmen wir mal den Fall, eine Arbeitnehmerin verlässt das Unternehmen und wechselt in die Familienpause. Entgeltumwandlung geht dann erst mal nicht mehr.

    Das ist einer der typischen Fälle, die wir bei unserer Entwicklung vor Augen hatten. Elternzeit, Arbeitslosigkeit, lange Krankheit und Arbeitgeberwechsel, wobei der neue Arbeitnehmer den bisherigen Vertrag nicht übernehmen möchte. Unter diesen Umständen wurde der bestehende Vertrag bisher regelmäßig beitragsfrei gestellt. Im besten Fall schließen die Betroffenen eine Riester-Rente ab, um auf andere Art eine geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Geht beides in einem Tarif, dann läuft der Vertrag einfach weiter, nur mit einer anderen Förderung. Kehrt die Frau nach der Familienpause wieder in den Job zurück, ist ohne weiteres ein Switch zurück zur klassischen bAV möglich. Auf diese Weise ergibt sich de facto ein Vertrag für das ganze Berufsleben, vom Eintritt bis zum Rentenbeginn, mit allen Veränderungen wie Phasen von Selbstständigkeit, Familienzeiten oder vorübergehender Arbeitslosigkeit.

    Riester-Rente und Betriebsrente werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Wie lösen Sie dieses Problem?

    Wir bilden verschiedene Beitragstöpfe. Jedem einzelnen Beitrag kann so eindeutig zugeordnet werden, welche Förderung er erfahren hat. Damit stehen für die Leistungsphase die entsprechenden Nachweise zur Verfügung. Wir sind mit diesem Beitragstopf-Modell sogar noch einen Schritt weiter gegangen und lassen nicht nur den Wechsel zwischen der Riester-Rente und der klassischen bAV zu, sondern auch die Aufteilung eines Beitrages auf beide Förderformen. Sparer können also zeitgleich beide Förderungen in Anspruch nehmen. Außerdem kann unser Verwaltungssystem Beiträge mit und ohne Förderung sowie die Art der Förderung, auch die Geringverdienerförderung, unterscheiden. Alle Förderarten, die es derzeit in der betrieblichen Altersversorgung gibt, lassen sich mit einem Vertrag abdecken.

    „Da stehen immer arbeitsrechtliche Zusagen dahinter.“

    HDI ist bislang der erste und einzige Versicherer, der alle Förderungen in einem Vertrag ohne Tarifwechsel zulässt. Andere Anbieter haben dafür noch keine Lösung. Offenkundig ist es nicht trivial.

    Die „Einfärbung“ des einzelnen Beitrages, also die Zuordnung der jeweiligen Förderart, ist technisch schon eine Herausforderung. Hinzu kommen die ganzen Anforderungen in den begleitenden Versicherungsunterlagen. Schließlich spielt sich alles innerhalb der betrieblichen Altersversorgung ab. Da stehen also auch arbeitsrechtliche Zusagen dahinter. Auch nach dem Wechsel in die Riester-Förderung bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich Versicherungsnehmer. Es sei denn, der Beschäftigte scheidet aus dem Unternehmen aus. Dann kann der Vertrag privat fortgeführt werden, indem der bisherige Arbeitnehmer in die Versicherungsnehmereigenschaft eintritt.

    Arbeitgeber fürchten, dass der bAV-Riester zu zusätzlichem Aufwand und neuen Haftungsfeldern führt.

    Wir kennen diese Einwände. Daher werden alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Günstigerprüfung, welche Förderart sich mehr lohnt, auf den Arbeitnehmer übertragen. Damit gehen wir auf die Befürchtung der Arbeitgeber ein. Der Arbeitnehmer stößt mit uns als Versicherer das Zulagenverfahren an. Veränderungen zum Beispiel bei der Zahl der förderfähigen Kinder müssen nicht über den Arbeitgeber gemeldet werden. Das läuft dann so wie beim privaten Riester-Vertrag. Der Arbeitgeber muss nicht aktiv werden und hat keinen Aufwand.

    Es gibt also keine zusätzliche Haftung?

    Nein, eigentlich ist es umgekehrt. Ein Vertrag mit beiden Förderwegen verringert die Haftung. Ein Sparer wird nicht erst im Nachhinein feststellen, dass der am Anfang gewählte Förderweg doch nicht optimal war. Er kann ihn jederzeit überprüfen und gegebenenfalls wechseln.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema
      Betriebsrenten

      Pensionszusagen: stiefmütterlich betreut

      In kleinen und mittleren Unternehmen erfahren Pensionszusagen nach ihrer Einrichtung nur noch eine stiefmütterliche Betreuung. Zu dieser Beurteilung gelangte Michael Diedrich, Geschäftsführer der bbvs Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungswerke, in seiner gutachterlichen Tätigkeit. Im Interview beschreibt er die Folgen für Versorgungsberechtigte und Unternehmen. Sie analysieren als gerichtlich zugelassener Rentenberater regelmäßig auch Pensionszusagen in mittelständischen Unternehmen, vor […]

      Artikel lesen
      Gesetz und Paragrafen

      Neue Pflicht für kleinere Arbeitgeber

      Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Terminservice- und Versorgungsgesetz verabschiedet. Dadurch müssen nun auch Arbeitgeber mit Versorgungswerken, die weniger als 30 Rentner besitzen, Sozialversicherungsbeiträge abführen. Bislang waren diese Arbeitgeber von den Aufgaben der sogenannten Zahlstelle befreit. Deren Versorgungsempfänger mussten die Beiträge selbst überweisen. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde Absatz 4 in Paragraf 256 […]

      Artikel lesen
      Risiken Geldanlage

      Geringverdiener ohne Fehler fördern

      Seit dem vergangenen Jahr können Arbeitgeber Geringverdienern mit weniger als 2.200 Euro Verdienst im Monat steuerlich gefördert eine Betriebsrente aufbauen. Dabei müssen sie aber ein wichtiges Detail beachten. Anderenfalls fordert das Finanzamt die Förderung wieder zurück. Darauf macht die BBVS Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme mbH aufmerksam. „Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Vertriebskosten für […]

      Artikel lesen