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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 14.10.2019 Drucken

    Tarifpartner riskieren neue Pflichtrente

    Mit ihrer mangelnden Bereitschaft, sich auf das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte Sozialpartnermodell zu verständigen, fordern die Tarifpartner den Gesetzgeber zu einer neuen Pflichtrente heraus.

    Die IG Metall Stuttgart unternahm auf dem Gewerkschaftstag in der vergangenen Woche noch einmal einen Anlauf. In einem Antrag warb sie intensiv für das tarifvertraglich vereinbarte Modell der betrieblichen Altersversorgung mit einer Zielrente ohne Garantien.

    Gewerkschaftstag IG MetallIn einer gemeinsamen Einrichtung mit den Arbeitgebern solle ohne die Versicherungswirtschaft und unter Nutzung einer nachhaltigen Anlagepolitik mit ausreichenden Sicherungselementen ein existenzieller Beitrag zur Altersvorsorge der Mitglieder geleistet werden, warben die Stuttgarter Kollegen in ihrem ursprünglichen Entwurf. Sie standen damit allein auf weiter Flur. Von den 108 Anträgen zum Thema Altersvorsorge auf dem Gewerkschaftstag zielten die meisten auf die gesetzliche Rentenversicherung. Das 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz sahen die meisten Anträge eher kritisch.

    Allein die Stuttgarter brachen für die neue Zusageform der betrieblichen Altersversorgung eine Lanze. Der Antrag wurde im Laufe des Gewerkschaftstages jedoch abgeändert, wie Martin Röll,  2. Bevollmächtigter der IG Metall Stuttgart und zuständig für diesen Antrag, auf Nachfrage des DIA informierte. Der Begriff  „Sozialpartnermodell“ tauchte anschließend darin nicht mehr auf. Alles andere hätte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu seiner Ablehnung geführt. Röll zeigte sich zumindest darüber froh, dass der Gewerkschaftstag die Tür für eine weitere Diskussion über diese neue Zusageform der bAV offen gelassen hat. Die Delegierten hätten das Sozialpartnermodell auch ein für allemal abräumen können.

    Chancen für Sozialpartnermodell sinken

    Damit dürften die Chancen, dass in absehbarer Zeit ein Sozialpartnermodell in einer Branche oder in einem großen Unternehmen eingerichtet wird, weiter sinken. Es besitzt Signalwirkung, wie die drei größten Gewerkschaften IG Metall, Verdi und IG BCE zu dem Modell stehen. Bislang hieß es meist inoffiziell, die IG Metall werde spätestens bis zum Jubiläum ihrer Gründung im Jahr 2020 mit einem Pilotprojekt starten. Davon kann man nicht mehr ausgehen. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung der Branche setzt die IG Metall in der Tarifverhandlung 2020 wahrscheinlich andere Schwerpunkte. Das war als Tendenz den Diskussionen auf dem Gewerkschaftstag zu entnehmen. So lautete übrigens schon bei den letzten Tarifgesprächen die Begründung, warum die Verhandler sich nicht mit der bAV befasst haben. Damals besaß das Thema Arbeits- und freie Zeit Priorität.

    Bislang kein Thema in Tarifgesprächen

    Zu bedenken gibt auch, dass die im Frühjahr angekündigten ersten Haustarifverträge im Bereich von Verdi bislang nicht präsentiert wurden. In den jüngsten Tarifabschlüssen spielte das Sozialpartnermodell auch keine Rolle. So stand es zum Beispiel in den Verhandlungen mit dem Gaststättenverband Dehoga nicht zur Debatte, die unlängst zum Abschluss gebracht worden sind.

    Politiker machen kein Hehl aus ihrem Unmut

    Die Tarifpartner beschwören damit die Gefahr herauf, dass per Gesetz eine verpflichtende zusätzliche Altersvorsorge auf die politische Agenda gerät. Vertreter der Regierungskoalition machen in Gesprächen längst kein Hehl mehr aus ihrem Unmut wegen der Zögerlichkeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften bei der Einführung des Sozialpartnermodells. Es verdichtet sich zudem immer mehr die Annahme, dass die Regierungskommission „Verlässlicher Generationenvertrag“, die Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rentensystems nach 2025 entwickeln soll, ein Obligatorium ernsthaft ins Kalkül zieht.

    Trotz Schweigegelübde: Rauchzeichen aus der Rentenkommission

    Zwar hat sich die Kommission ein Schweigegelübde auferlegt, erstaunlicherweise halten sich bislang auch alle Mitglieder daran, aber über Umwege dringt nach und nach doch so einiges an die Öffentlichkeit. So sollen die Mitglieder der Kommission die Auffassung vertreten, dass ein Pflichtsystem notwendig sei. Sie nehmen damit auf vorangegangene Reformen und die Einführung der Riester-Rente Bezug. Damals sollten Kürzungen der gesetzlichen (Pflicht-)Rente mit einer freiwilligen ergänzenden Vorsorge ausgeglichen werden. Darin sehen viele Experten einen entscheidenden Geburtsfehler der Riester-Rente, die unter diesen Umständen obligatorisch hätte sein sollen.

    Obligatorium als kleinster gemeinsamer Nenner

    Außerdem ist zu hören, dass sich eine Einigung in der Rentenkommission zwischen SPD- und CDU-Vertretern ziemlich schwierig gestaltet und der kleinste gemeinsame Nenner eine ergänzende Pflichtvorsorge ist. Offiziell bestätigt das noch niemand. Aber so lange es keinen Durchbruch beim Sozialpartnermodell gibt, sollte niemand erstaunt sein, wenn die Rentenkommission 2020 mit dem Vorschlag eines Obligatoriums antritt. Das Sozialpartnermodell gälte dann als gescheitert. Die Politik würde mit einer neuen Pflichtvorsorge darauf reagieren.

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