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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 24.3.2021 Drucken

    „Ist die bAV heute noch zeitgemäß?“

    Eine provokante Frage wirft der Gründer des Start-ups be+ auf: Frank Nobis zweifelt daran, dass die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für Neuverträge noch passend ist. Im Interview präsentiert er seine Argumente.

    Während viele Experten für mehr Verbreitung der bAV trommeln, bürsten Sie heftig gegen den Strich und werfen die Sinnfrage auf. Was treibt Sie zu solch einer Attacke?

    Die Antwort auf die Frage, warum die Bürger trotz äußerst attraktiver staatlicher Förderung nicht mehr ansparen in der Riester-Rente oder in der betrieblichen Altersversorgung. Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spart aktuell überhaupt nicht für das Alter an, verlässt sich ausschließlich auf die staatliche Rente.

    Wie lautet Ihre Erklärung dafür?

    Ganz einfach: die Menschen sind schlichtweg überfordert mit dem Thema und haben das Vertrauen verloren. Die Ausgestaltung dieser beiden Vorsorgeformen ist derart kompliziert, dass viele lieber die Finger davon lassen. Die Produkte sind zudem zu wenig lebensnah. Sie gelten als kostenüberladen und sind wegen der Niedrigzinsphase wenig rentabel. Beide Formen müssen obendrein eine Beitragsgarantie erfüllen, deren Kosten massiv auf die Rendite drücken. Aus diesen Gründen sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich die Frage stellen, ob eine neue Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung noch sinnvoll ist.

    Wer solche grundsätzlichen Fragen aufwirft, sollte eine Position dazu haben und diese auch begründen können. Wie also lautet Ihre Antwort?

    Kein Handlungsbedarf besteht für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber die Beiträge voll finanziert oder für die Gehaltsumwandlung mindestens einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Prozent des Beitrages leistet. Wenn dann noch der unterlegte Kollektivrahmenvertrag vor dem 31. Dezember 2011 geschlossen wurde und einen Rechnungszins von 2,25 Prozent aufweist, kann ein Haken dran. Alle Versorgungszusagen, die nach diesem Termin vereinbart wurden, sollten zumindest auf den Prüfstand. Wenn ein Arbeitgeber gerade erst plant, eine betriebliche Altersversorgung einzuführen, dann sollte er unbedingt Alternativen in Betracht ziehen.

    Abwägung der Alternativen

    Die Alternative wäre eine Vorsorge außerhalb des Rechtsrahmens des Betriebsrentengesetzes. Also Sparen aus dem Nettoeinkommen statt aus dem Bruttoeinkommen, ohne Sozialabgabenersparnis und ohne kollektive Kapitalanlage. Das klingt nicht nach einer Verbesserung.

    Genau deshalb haben wir Berechnungen angestellt und die Ergebnisse verglichen. Gegenüber standen eine Direktversicherung und eine private Rentenversicherung. Bei Berücksichtigung aller Faktoren wie Förderung der bAV in der Ansparphase, eine niedrigere gesetzliche Rente durch verringerte Sozialabgaben und die unterschiedliche Besteuerung in der Rentenphase kam die betriebliche Altersversorgung im Musterfall auf eine um 138 Euro höhere Rente.

    Damit liefern Sie den Befürwortern der bAV das beste Argument. Bei der Betriebsrente kommt unter dem Strich mehr heraus.

    Plädoyer für Altersvorsorge ohne Garantie

    Wenn man von identischen Produkten mit identischen Renditemöglichkeiten ausgeht. Da stellt sich aber zugleich die Frage, ob die aktuellen Angebote für die Entgeltumwandlung mit einem modernen Versicherungsprodukt auf der Basis von ETF ernsthaft verglichen werden können. Schließlich wird eine bAV auf Grund der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers in den allermeisten Fällen mit einer Beitragsgarantie versehen. Garantien kosten aber Geld. Das schlägt sich auf die Höhe der Rente nieder und das bricht Neuverträgen in der bAV gerade das Kreuz.

    Mit anderen Worten, Sie plädieren für eine Anlage ohne Garantie.

    Die Frage ist doch: was bringen Garantien bei langlaufenden Altersvorsorgeverträgen wirklich? Die Wissenschaft und auch die DIN-Norm 77230 (Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte) gehen aktuell bei Garantieverträgen von einer Nettorendite von einem Prozent p.a. aus. Ein privat geführter ETF-Sparplan im Versicherungsmantel hat keine Garantie, aber den Risikoausgleich über die Zeit. Für ihn setzen die Experten eine Rendite von 4,5 Prozent nach Kosten an. Nimmt man die Entwicklung des weltweiten Aktienmarktes abgebildet durch den MSCI World Index in den vergangenen 37 Jahren, dann ergeben sich sogar 9,5 Prozent jährlich. In meiner vormaligen Funktion als Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung haben wir ermittelt, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeverträge mit einer Laufzeit von über 15 Jahren keine Garantien benötigen. Das sehe ich heute immer noch so.

    Private Anlageform im Vorteil

    Vergleichen Sie damit nicht Äpfel mit Birnen? Bei Ihrer Alternative fehlt die Garantie.

    Letzteres ist richtig. Aber wenn ein Arbeitnehmer auf die überteuerte Sicherheit einer Garantie verzichten kann, sollte er offen für Alternativen sein. Auch dafür haben wir die unterschiedlichsten Modellfälle gerechnet. Ein Beispiel: Bei angenommenen gleichen Kosten und einem Renditeunterschied von drei Prozentpunkten führt die private Anlageform zu einer um 140 Euro höheren Rente. Berücksichtigt man noch den Kostenunterschied bei einer schlank aufgestellten ETF-Anlage im Versicherungsmantel, dann fällt die private Vorsorge sogar noch besser aus. Aber das ist erst einmal nur der Vorteil für den Arbeitnehmer.

    Arbeitgeber muss Aufwand und Haftung abwägen

    Der Arbeitgeber hat da doch weniger Wahl. Der Gesetzgeber verpflichtet ihn schließlich, eine Form der Entgeltumwandlung anzubieten, wenn der Arbeitnehmer es verlangt.

    Aber was hindert ihn daran, als Alternative zur Gehaltsumwandlung eine private Lösung vorzuhalten. Dem Arbeitgeber stellen sich doch eine Reihe Fragen. Welchen Aufwand verursacht die betriebliche Altersversorgung in der HR-Abteilung? Welche Kosten sind damit verbunden? Wie groß ist das Haftungsrisiko? Bei der Abwägung dieser Faktoren ergibt sich ein eindeutiges Ergebnis: Ein Unternehmen spart Geld, Aufwand und Haftung mit einer solchen privaten Alternative. Gerade bei der Neueinführung einer betrieblichen Altersversorgung sollten Unternehmen und deren Personalabteilungen sich über die Kosten und Konsequenzen im Klaren sein und Alternativen prüfen.


    Die die detaillierten Ergebnisse für den Vergleich der Produkte in der betrieblichen Altersversorgung und privaten Altersvorsorge finden Sie hier.

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