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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 1.9.2017 Drucken

    Betriebsrente vorne in der Hitliste

    Eine Hitliste zur Altersvorsorge haben wir jetzt einer umfassenden Emnid-Repräsentativbefragung zu verdanken.

    An der Spitze liegt die Betriebsrente (bAV), die von jedem dritten Deutschen genutzt wird. Knapp dahinter rangiert die private Rentenversicherung und dann kommt die angesichts der anhaltenden Niedrigzinsrate unpopulär gewordene Lebensversicherung.

    Wegen der neuen gesetzlichen Bestimmungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz dürften bAV-Angebote künftig noch anziehungskräftiger werden. Durch die Haftungserleichterungen für Arbeitgeber und den Wegfall von Garantien wird die Verbreitung der Betriebsrente vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen zunehmen. Mehr Geld fließt künftig in chancenreichere Anlageformen und erwirtschaftet damit höhere Beträge.

    Auch die Riester-Rente wird durch die 2018 anstehenden Neuerungen wieder spannender. Darauf hat jetzt das Bundesfinanzministerium noch einmal hingewiesen. So sei im Einzelfall innerhalb von zehn Jahren ein staatliches Fördervolumen von 15.500 Euro möglich. Ab 2019 wird es auch für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Zeitsoldaten Verfahrens-Verbesserungen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geben.

    Das vom Bundestag kurz vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht bei Riester eine Anhebung der Grundzulage um rund 13,5 Prozent von 154 auf 175 Euro, Freibeträge bei der Grundsicherung, das Ende der Doppelverbeitragung in der bAV und neue Regeln bei Kleinbetrags-Rentenabfindungen vor.

    Bei Riester-Rente sind staatliche Zuschüsse von über 15.500 Euro möglich

    Die neue höhere Zulage bekommt nach den weiterhin geltenden Regeln, wer mindestens vier Prozent seines Einkommens – also maximal 2.100 Euro abzüglich der Zulage – in den Riester-Vertrag einbezahlt. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro, für davor geborene Kinder 185 Euro. „Das klingt zunächst einmal nach nicht so viel“, schreibt das Ministerium selbst. Es macht dann aber folgende Rechnung auf. „Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich die Zulagen in diese Zeitraum auf 15.500 Euro.“ Sie ergeben zusammen mit den eingezahlten Beiträgen ein ordentliches Finanzpolster für die Altersvorsorge.

    Weil die Menschen immer älter werden, erhöhen sich auch die Ausgaben für Sozialhilfe ständig. 29 Milliarden Euro wurden 2016 dafür aufgewendet, ein Anstieg von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders angewachsen sind die Ausgaben für die Pflege. Eine Zahl über die pflegebedürftigen Menschen im vergangenen Jahr liegt zwar noch nicht vor, doch aus den Jahren zuvor weiß man, dass 83 Prozent der Pflegebedürftigen mindestens 65 Jahre alt sind. Menschen im Alter von mindestens 85 Jahren machen 37 Prozent der Pflegebedürftigen aus. Den höchsten Anteil der Sozialhilfekosten haben allerdings Eingliederungshilfen für behinderte Menschen. Die Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen um 2,4 Prozent auf 6,1 Milliarden Euro.

    Thema Altersvorsorge dominiert auch die österreichischen Nationalratswahlen

    Die demographische Herausforderung ist nicht nur bei uns ein zentrales Thema, sondern auch bei unseren Nachbarländern. In der Schweiz steht eine Volksabstimmung mit zahlreichen Änderungen für eine Altersvorsorge-Reform an. Die Eidgenossen sind sich allerdings darüber im Klaren, dass alle Neuerungen vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft allenfalls eine Dekade halten. Dann muss man an das Renteneinstiegsalter ran. Auch im Wahlkampf für die österreichischen Nationalratswahlen steht das Thema auf der Agenda. Aber ähnlich wie in Deutschland tabuisiert man unangenehme Fakten, verspricht den Wählern eher noch ein paar „Zuckerl“, zu Deutsch Wohltaten.

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