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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 29.11.2019 Drucken

    Betriebsrente im gemischten Doppel

    Die Beteiligung von Mitarbeitern an den Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, kommt in Deutschland nur schleppend voran. Die Kombination mit einer Betriebsrente könnte solcherart Mitarbeiterbindung neuen Schwung verleihen.

    Als „ewiges Talent“ bezeichnet Nikolaus Schmidt-Narischkin, Director Consulting Services bei Willis Towers Watson, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Nahezu alle sind von ihren Vorzügen wie zum Beispiel die stärkere Identifizierung mit den Unternehmenszielen überzeugt, aber dennoch ist die Zahl der Unternehmen mit derartigen Belegschaftsprogrammen überschaubar. „Die Einführung, Umsetzung und Administration einer Mitarbeiterbeteiligung als Stand-Alone-Programm sind für Personen- und nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften komplex und aufwändig.“ Sein Vorschlag daher: eine Verzahnung von Mitarbeiterbeteiligung und betrieblicher Altersversorgung.

    Arbeitgeber ArbeitnehmerFür ein solches gemischtes Doppel besteht eine günstige Ausgangslage. Systeme für die bAV sind in den Unternehmen weithin etabliert. Darauf lassen sich Anwartschaften und Renten gut administrieren. Außerdem besitzen moderne Versorgungswerke eine flexible Gestaltung. Beides bietet gute Voraussetzungen, um auf dieser Plattform eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung mitlaufen zu lassen. „Der Betrag für die Entgeltumwandlung, die ein Arbeitnehmer vornimmt, teilt sich damit auf in einen Anteil für die Kapitalbeteiligung und einen Anteil für den Aufbau der bAV-Anwartschaft“, erklärt Schmidt-Narischkin. „Die Versorgungszusage kann natürlich zusätzlich noch mit einem Arbeitgeberanteil finanziert werden. Auch eine Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist möglich, entweder mit einem Beitrag des Arbeitgebers oder durch den Staat.“

    Kopplung in der Kommunikation

    Beide Komponenten bleiben dabei jeweils in ihrer Sphäre und ihrem Förderrahmen. Die Kopplung geschehe vor allem in der „Verpackung“ und Kommunikation gegenüber dem Arbeitnehmer, so der bAV-Experte. „Der Mitarbeiter betreibt Vorsorge, das wäre für dieses Doppelpack die Überschrift. Zum einen baut er eine Betriebsrente auf, zum anderen ist er unmittelbar am Unternehmenserfolg beteiligt“, fasst Schmidt-Narischkin zusammen. Partiarische Darlehen sind seiner Meinung nach für diese Beteiligungen besonders geeignet. Mit dem Begriff Darlehen können Arbeitnehmer etwas anfangen, weil sie es aus dem privaten Bereich zum Beispiel vom Hauskauf kennen. „Außerdem ist bei diesen Darlehen eine variable Verzinsung je nach wirtschaftlichem Ergebnis möglich.“

    Nur wenig Mehraufwand in der Administration

    Das Doppel aus Betriebsrente und Mitarbeiterbeteiligung birgt mehrere Vorteile für beide Seiten. Für den Arbeitnehmer wirkt die Förderung in dieser Kombination attraktiver als die Summe ihrer Einzelelemente. „Der Förderrahmen lässt eine substanzielle Beteiligung am Unternehmen zu“, ergänzt Schmidt-Narischkin. Im Vergleich zur puren bAV-Lösung erhöht sich der administrative Aufwand nur minimal. Für die Abwicklung der Mitarbeiterbeteiligung stehen die stabilen und erprobten Prozesse der bAV zur Verfügung.

    Einheitliche Verwaltung in einem Konto

    Der Arbeitnehmer wiederum erlebt sofort die Vorzüge dieser Versorgungszusage, weil die laufende Verzinsung bereits nach dem ersten Jahr fließt. Die Wahrnehmung der betrieblichen Altersversorgung durch Arbeitnehmer leidet gelegentlich darunter, dass deren Nutzen erst weit in der Zukunft spürbar ist. Daher ziehen Arbeitnehmer gerade in unteren Einkommensgruppen eine Erhöhung des laufenden Verdienstes vor im Vergleich zu einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente. Für möglich hält Nikolaus Schmidt-Narischkin auch, dass die Verzinsung in einer Art „Überlaufmodell“ als Entgeltumwandlung zusätzlich in die bAV fließt. „Da sind viele Gestaltungsmöglichkeiten denkbar.“ Zumindest als Option könnte dies den Arbeitnehmern angeboten werden. Unter diesen Umständen müsste der Durchführungsweg allerdings eine sehr flexible Entgeltumwandlung zulassen. Pensionskasse und Direktversicherung schieden damit aus, für die Direktzusage oder den Penionsfonds wäre es kein Problem.

    Schließlich böte die Zusammenführung von Mitarbeiterbeteiligung und betrieblicher Altersversorgung den Mitarbeitern die Möglichkeit, ihr Vorsorgesparen einheitlich in einem Konto zu verwalten. Derart „User Experience“ gewinnt in Zeiten, da viele Bereiche des Lebens übersichtlich mit Apps & Co. verwaltet werden, als Akzeptanzfaktor an Bedeutung. „Im Idealfall bringt diese Kombination sowohl einen Verbreitungsschub für die bAv als auch für die Mitarbeiterbeteiligung ohne die ehemals befürchteten Kannibalisierungseffekte.“

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