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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 13.3.2017 Drucken

    Betriebsrente im Bundestag

    Die Diskussion des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Bundestag Ende vergangener Woche fiel erwartungsgemäß kontrovers aus. Obwohl noch von Optimierungen die Rede war, wird es wohl nicht mehr allzu viele Veränderungen am Gesetzentwurf geben.

    Eine historische Revolution sieht die Große Koalition in diesem Gesetz. Die Fraktion Die Linke bezeichnete die neue Beitragszusage ohne Garantie hingegen als „Pokerrente“.

    Die Koalition blieb in Ansätzen steckenZusammen mit dem Gesetzentwurf wurden noch zwei Anträge der Opposition behandelt. Die Grünen forderten in ihrem Antrag die schrittweise Einführung eines verpflichtenden Betriebsrentenangebotes durch den Arbeitgeber und die Einrichtung eines öffentlich verwalteten Fonds. Die Linke dagegen will keine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, sondern der gesetzlichen Rente. Daher erneuerte die Oppositionspartei ihre Forderung nach einer solidarischen Mindestrente.

    Die Bedeutung der gesetzlichen Rente stellte Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf gar nicht in Frage. Diese bleibe nach wie vor das Fundament der Altersvorsorge. Aber die Betriebsrente sei „die wichtigste und kostengünstigste“ Variante zusätzlicher Altersvorsorge. Diese Form nutzen bislang aber nur etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer. Daher ziele das Gesetz darauf, gerade in kleineren Betrieben die Betriebsrente zu verbreitern. Nahles bekräftigte ihre schon seit längerem zu beobachtende Strategie, vor allem auf die Tarifpartner zu setzen. Mehrere der im Gesetz enthaltenen Neuerungen, wie zum Beispiel die reine Beitragszusage und das Opting-out-Modell sind auf Tarifverträge beschränkt.

    Weitere Optimierungen angekündigt

    Peter Weiß, sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion nannte das Gesetz eine „Sternstunde“ für die Altersvorsorge in Deutschland, weil es Geringverdienern überhaupt erst ermögliche, eine Betriebsrente aufzubauen. Er spielte damit auf die teilweise Befreiung bei der Anrechnung auf die Grundsicherung an. Dieser Schritt war vielen Politikern schwer gefallen, auch der Arbeitsministerin, weil sie damit einen kleinen Systembruch vollziehen.

    Weiß kündigte noch „Optimierungen“ im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens an, nannte in der Bundestagsdebatte aber noch nichts Konkretes. Aus früheren Äußerungen ist aber bekannt, dass er zum Beispiel eine generelle Weitergabe der SV-Beitragsersparnis des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung wünscht. Bislang sieht der Gesetzentwurf dies nur bei der Beitragszusage im Rahmen von Tarifverträgen vor. Außerdem könnte die Einkommensgrenze, bis zu der Geringverdiener einen Zuschuss bekommen, von 2.000 Euro im Monat auf 2.500 Euro angehoben werden. Das hatten die Gewerkschaften in der Diskussion des Entwurfes immer wieder gefordert.

    Kopplung an Tarifverträge kritisiert

    Markus Kurth von Bündnis 90/Die Grünen bemängelte die Kopplung der Beitragszusage und der Möglichkeit, Opting-out Modelle einzuführen, an Tarifverträge. Die Regierung benutze die Betriebsrente, um eigentlich ein anderes Ziel zu erreichen, nämlich die Tarifbindung zu stärken. Das sei zwar grundsätzlich richtig, aber ob damit auch die Verbreitung der Betriebsrente in kleinen Unternehmen gestärkt werde, sei mehr als fraglich.

    In die gleiche Kerbe hieb Ralf Kapschack von der SPD-Fraktion: „Uns wäre es am liebsten, es gäbe eine Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens ein Angebot zur bAV zu machen und am besten mit einer Beteiligung des Arbeitgebers.“ Den Verzicht auf eine Garantie bei der reinen Beitragszusage nannte er eine „kommunikative Herausforderung“. Es komme nun aber darauf an, den Beteiligten klarzumachen, dass Chancen und Risiken in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen.

    Letzter Versuch auf freiwilliger Basis

    Eines wurde in der Diskussion auch klar: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der letzte Versuch, eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der bislang geltenden Freiwilligkeit zu erreichen. Sollte in drei oder vier Jahren keine Verbesserung zu erkennen sein, wird der Gesetzgeber eine obligatorische Betriebsrente einführen. Das hatte Arbeitsministerin Nahles schon bei anderer Gelegenheit zu verstehen gegeben.

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