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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 21.11.2014 Drucken

    Standmitteilungen: Wenig Durchblick

    Die Standmitteilungen, die Lebensversicherer jedes Jahr an ihre Kunden verschicken, verfehlen häufig ihren eigentlichen Zweck.

    Sie sollen auf einen Blick den Vorsorgesparern Auskunft über das bislang erreichte Niveau der Absicherung liefern. Viele dieser Mitteilungen sind jedoch zu wenig verständlich, zu unübersichtlich und unvollständig. Manche Dokumente erfordern sogar detailliertes Fachwissen. Mitunter müssen Kunden selbst noch Berechnungen anstellen, wenn sie wissen wollen, wo sie tatsächlich mit ihrer ergänzenden Altersvorsorge stehen.

    Wenig DurchblickDas ist das Fazit einer Untersuchung, die das Vertriebsunternehmen MLP auf Anregung der Deutschen Renten-Information (DRI) anstellte. MLP-Mitarbeiter haben Standmitteilungen von neun Gesellschaften ausgewertet, die auf einen Marktanteil von 35 Prozent kommen. Damit nahmen sie zwar nicht die Gesamtheit der LV-Branche unter die Lupe, aber man kann guten Gewissens davon ausgehen, dass die monierten Unzulänglichkeiten in ähnlicher Form auch bei vielen anderen Lebensversicherern auftreten.

    Die erste Kritik der Experten von MLP: Grundlegende Vertragsdaten lassen sich häufig nicht auf einen Blick erfassen. Entweder fehlen einige Angaben ganz oder sie sind an unterschiedlichen Stellen der Standmitteilung platziert, die durchaus einen Umfang von bis zu neun Seiten annehmen kann. Einige Anbieter machen es sich zu einfach und verweisen auf den Versicherungsschein, wo der Kunde die vermissten Angaben selbst ermitteln soll. Keine der untersuchten Standmitteilungen enthielt bei klassischen Versicherungsprodukten den geltenden Garantiezins. Nach Auffassung von MLP gehört diese Angabe aber unbedingt in die Mitteilungen der Versicherer, da es inzwischen eine große Bandbreite der Garantiezinsen gibt.

    Informationen als Flickenteppich

    Häufig werde in sehr knappen Varianten von Standmitteilungen das Verständnis abstrakter Fachbegriffe und komplexer Produktmechaniken vorausgesetzt, kritisierte Manfred Bauer, Vorstand beim Finanz- und Vermögensberater MLP, bei der Vorstellung der Untersuchungsergebnisse. „Vielfach behelfen sich die Anbieter aber auch mit Verweisen auf Erläuterungen an anderer Stelle im Dokument. Die Folge ist ein Informations-Flickenteppich.“ Die Berechnungen, die dem Kunden abverlangt werden, beschränken sich nicht nur auf die einfache Addition von mehreren Teilbeträgen. Vor allem bei fondsgebundenen Versicherungen fordern manche Assekuranzunternehmen die Sparer. So werden mitunter nur die garantierten Rentenwerte wie Rentenfaktoren ausgewiesen. In diesen Fällen muss der Kunde dann, indem er ein bestimmtes Vertragsguthaben annimmt, die mögliche Rente selbst ermitteln.

    Szenarien nicht vergleichbar

    Problematisch sind auch die unterschiedlichen Szenarien, die Anbieter für die Entwicklung fondsgebundener Versicherungen annehmen. Einige rechnen mit 3, 6 und 9 Prozent Wertentwicklung, andere dagegen mit 4, 6, 8 und 10 Prozent. Bei einem Anbieter ergab die erforderliche Berechnung statt der üblichen Monatsrente die jährliche Rentenzahlung, ohne dass darauf explizit hingewiesen wurde. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, kommen in allen untersuchten Standmitteilungen Hochrechnungen vor, mit denen verschiedene Prognoseszenarien beschrieben werden. Chance-Risiko-Beschreibungen hingegen fehlen durchweg. Das bemängelt MLP in der Auswertung. Hier könnte sich in absehbarer Zeit eine partielle Veränderung ergeben. Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz gefordert, dass die Riester- und Basis-Renten zukünftig in Chance-Risiko-Klassen eingeteilt werden. Da diese Angaben für die Produktinformationsblätter vorgeschrieben sind, könnten die Versicherer sie auch in die Standmitteilung aufnehmen. Diese Vorschrift gilt aber nur für Riester- und Basis-Renten, daher wird die Heterogenität noch weiter zunehmen. Der Gesetzgeber verhielt sich wieder einmal wenig konsequent.

    Appell an die Versicherungsbranche

    Manfred Bauer unterbreitete drei Vorschläge, mit denen die Versicherer ohne allzu großen Aufwand die Lesbarkeit ihrer Standmitteilungen substanziell verbessern können: eine vollständige und kompakte Darstellung der grundlegenden Vertragsinformationen, Vereinheitlichungen in der Art der Darstellung und ergänzender Einsatz von Chance-Risiko-Einteilungen sowie ein klarer Aufbau und eine einfachere Sprache. Er appellierte an die Branche, gemeinsam eine Lösung zu finden, ließ allerdings offen, in welcher Form diese geschehen solle. Denkbar wäre eine Initiative im Rahmen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft oder über eine Aktion in der Art des Arbeitskreises Beratungsprozesse, der seit einigen Jahren schon recht erfolgreich Standards für Beratungsprozesse entwickelt. Das Ziel müsste es sein, einen Mindeststandard für Altersvorsorge-Informationen zu entwickeln, der einfach und verständlich für alle ist.

    Standard nicht auf eine Säule beschränken

    Sollte der Appell an die Branche fruchten, dann ist zu hoffen, dass die Versicherer bei ihrem Anlauf nicht zu kurz springen. Die Untersuchung von MLP beschränkte sich auf Produkte aus der dritten Säule der Alterssicherung. Für die Analyse macht eine solche Beschränkung durchaus Sinn. Die Standards sollten aber von Anfang an säulenübergreifend entwickelt werden. Mit der neuen EU-Pensionsfonds-Richtlinie stehen demnächst in der betrieblichen Altersversorgung neue Informationspflichten für Betriebsrenten-Anwartschaften ins Haus. Wenn die Umsetzung in nationales Recht losgelöst von der Diskussion über die Standards für die anderen Altersvorsorgeschichten stattfindet, kommt am Ende wieder ein Sammelsurium verschiedener Mitteilungen heraus, die für die Sparer wenig vergleichbar sind.

    Vorbilder in Skandinavien

    Die Diskussion über die Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Standmitteilungen wurde von der Deutschen Renten-Information angestoßen. Der Verein bemüht sich schon seit etlichen Jahren um die Einführung einer neutralen digitalen Plattform, die alle relevanten Daten zur Altersvorsorge individuell zusammenfasst und visualisiert. Vorbilder dafür existieren seit längerer Zeit in Skandinavien. In der Arbeitsgruppe von CDU und SPD, die sich seit dem vergangenen Jahr mit der Flexibilisierung des Rentenübergangs beschäftigt, stand auch die Einführung einer solchen digitalen Plattform zur Diskussion.

    Bislang präsentierte die Arbeitsgruppe noch keine Ergebnisse, obwohl das bereits im vergangenen Jahr geschehen sollte. Inoffiziellen Informationen zufolge wurde die Einrichtung einer solchen neutralen digitalen Plattform, die einen Überblick über die Rentenansprüche und den Versorgungsstand liefert, von der Arbeitsgruppe bereits verworfen. Begründung: Kleinere Anbieter, wie zum Beispiel Unternehmenspensionskassen, würden mit der Bereitstellung der erforderlichen Informationen für die Plattform überfordert. Dieses Argument halten viele Experten jedoch nicht für überzeugend. Bleibt zu hoffen, dass die verantwortlichen Politiker ihre Meinung noch einmal überdenken. Ohne politische Rückendeckung wird die Plattform wohl nie zustande kommen.

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