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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 3.12.2013 Drucken

    Mehr Flexibilität für Wohn-Riester

    Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ist zum erfolgreichsten Riester-Produkt avanciert.

    Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird sie flexibler. Ab 1. Januar 2014 treten Verbesserungen in Kraft, die den Vertrieb von Eigenheimrenten noch mehr beflügeln werden.

    Mehr Flexibilität für die "Rente aus Stein"Als der Wohn-Riester im Jahr 2008 und damit sechs Jahre nach den Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondssparplänen und Riester-Banksparplänen das Licht der Vorsorgewelt erblickte, war kaum jemand richtig zufrieden. Die Assekuranz und die Fondsindustrie ohnehin nicht, weil sie keinen Konkurrenten wollten, und die Baufinanzierer auch nicht, weil das Konstrukt reichlich kompliziert daherkam. Finanzvermittler standen zunächst ratlos davor, denn es tat sich ein Berg von Beratungsproblemen auf.

    Die Eigenheimrente bekam das Etikett „bürokratisches Monster“. Weil der Gesetzgeber auf der systematischen Gleichbehandlung aller Riester-Formen bestand, musste das geförderte Wohneigentum auch nachgelagert besteuert werden. Dazu wird ein fiktives Förderkonto gebildet, das jährlich verzinst wird und nachgelagert zu versteuern ist. Damit nicht genug: Für „Störfälle“ – das sind beispielsweise Scheidung, Umzug ins Pflegeheim oder beruflich bedingter Ortswechsel – bei denen die geförderte Immobilie verkauft werden muss, gelten komplizierte Regeln für den Erhalt der Förderung. Wer sie nicht einhalten kann, muss Zulagen und Steuervorteile nachträglich zurückerstatten. Verwendet werden durfte die Eigenheimrente bisher nur für den Erwerb und die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.

    Neue Regeln ab Januar 2014

    Das ändert sich jetzt teilweise, aber in wichtigen Positionen.

    • Verwendungsmöglichkeiten: Außer für die Anschaffung und Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum, die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum und den Erwerb von Pflichtanteilen an einer Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Wohnung darf der Wohn-Riester künftig auch für den barrierefreien Umbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden.
    • Kapitalentnahme zur Entschuldung: Durfte das Kapital bisher nur zu Beginn der Auszahlphase zur Entschuldung einer Immobilie entnommen werden, ist dies künftig jederzeit möglich. Die Mindestsumme zur Entnahme aus dem geförderten Vorsorgevermögen beträgt 3.000 Euro.
    • Reinvestitionszeitraum bei Veräußerung: Die Frist wird verlängert auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraum nach Aufgabe der Selbstnutzung.
    • Besteuerung des Wohnförderkontos: Die Einmalbesteuerung des Förderkontos gegen 30 Prozent Rabatt darf künftig nicht nur zu Beginn der Auszahlphase, sondern jederzeit gewählt werden. Die ratierliche Versteuerung findet bis zum 85. Lebensjahr statt.

    Das Wohnförderkonto wird weiterhin mit zwei Prozent pro Jahr verzinst.

    Auswirkungen auf den Vertrieb

    Die Neuerungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erschließen für die Eigenheimrente neue Kundengruppen. Das sind zum einen Eigenheimbesitzer mit laufenden Finanzierungen, die die Wohn-Riester-Förderung künftig für Umschuldungen einsetzen können. Weil die staatlichen Zulagen direkt in die Tilgung fließen, verkürzen sich die Tilgungszeiten. Damit sinken die Kosten der Finanzierung. Durch die Ausweitung der Verwendungsmöglichkeiten auf den barrierefreien Umbau von selbst genutzten Wohnungen wird die Gruppe der älteren Eigenheimbesitzer erschlossen. Ohne Frage bleibt Wohn-Riester bei der Beratung aber weiterhin ein anspruchsvolles Produkt.

    Bereits im vergangenen Jahr waren fast zwei von drei Netto-Neuzugängen im Gesamtbestand der Riester-Sparpläne Eigenheimrenten. Für das erste Halbjahr 2013 weist die Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen Netto-Neuzugang von 114.000 Wohn-Riester-Verträgen aus. Im gleichen Zeitraum ging der Bestand von Riester-Rentenversicherungen um 58.000 zurück. Wohn-Riester ist das dynamischste Riester-Segment. Unter den rund 16 Millionen Riester-Verträgen insgesamt, die die Deutschen zum Jahresende 2013 abgeschlossen haben werden, sind mehr als eine Million Wohn-Riester-Verträge.

    Finanzierung von Immobilien wird billiger

    Die große Resonanz der Sparer auf Wohn-Riester ist sicher mit der wachsenden Beliebtheit des Wohneigentums zu erklären. Dazu kommen weitere Vorteile. Dank der staatlichen Förderung, die in das Sparkapital beziehungsweise in die Tilgung fließt, wird die Finanzierung deutlich billiger, weil sich Spar- und Tilgungszeiten verkürzen. Die Leistung von Wohn-Riester besteht zwar nicht in einer lebenslangen Geldrente, dafür aber in Form von zusätzlicher Liquidität durch die ersparte Miete. Deren Geldwert beträgt nach Berechnungen auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes im Bundesdurchschnitt 518 Euro monatlich für einen Rentnerhaushalt mit schuldenfreiem Wohneigentum. Im Unterschied zur Geldrente bleibt das Kapital erhalten und kann vererbt werden.

    Großes Interesse an Wohneigentum

    Es ist nicht in erster Linie die große Resonanz der Kunden, die es ratsam erscheinen lässt, in der Vorsorgeberatung auf die Eigenheimrente hinzuweisen. Am selbst genutzten Wohneigentum führt schon deshalb keine Beratung vorbei, weil jeder zweite Deutsche Wohneigentum für die beste Art der Vorsorge und Vermögensbildung hält. Zwar wird erfahrungsgemäß nur ein Teil der Kunden tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wohn-Riester aber bei der Beratung zu umgehen, heißt deshalb einen Beratungsfehler zu riskieren.


    Geförderter barrierefreier Umbau

    Möglich wird ab 1. Januar 2014 die Entnahme von gefördertem Riester-Kapital für die Finanzierung von Maßnahmen zum barrierefreien Umbau im selbst genutzten Wohneigentum und die Inanspruchnahme eines geförderten Darlehens nach folgenden Maßgaben

    • Die zweckgerechte Verwendung ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen (Architekt, Bauingenieur, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige).
    • Keine Inanspruchnahme anderweitiger staatlicher Förderungen der Umbaukosten.
    • Umsetzung der Maßnahme spätestens zu Beginn der Auszahlphase.
    • Mindestbeträge der Umbaukosten 6.000 Euro innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung bzw. Herstellung oder mindestens 20.000 Euro bei Umbau zu einem späteren Zeitpunkt.

    Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Es umfasst folgende Regelungen:

    • Produktinformationsblatt: Eingeführt wird ab 2015 ein Produktinformationsblatt für alle Riester-Produkte. Es soll in kompakter, verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig soll der Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung erhöht werden.
    • Erwerbsminderungsschutz: Beiträge zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden künftig besser steuerlich gefördert. Aufwendungen für einen zertifizierten Absicherungsvertrag können ab 2014 im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisversorgung im Alter geltend gemacht werden. Der Vertrag muss im Versicherungsfall die Zahlung einer lebenslangen Rente vorsehen.
    • Wechselkosten: Der Wechsel zu einem anderen Anbieter soll Riester-Sparern erleichtert werden. Beim bisherigen Anbieter werden die Wechselkosten auf maximal 150 Euro gedeckelt. Der neue Anbieter darf maximal 50 Prozent des übertragenen geförderten Kapitals für die Berechnung von Vertriebs- und Abschlusskosten heranziehen.
    • Wohn-Riester: Der Verwendungszweck wird auf den barrierefreien Umbau von Wohneigentum ausgedehnt, die Kapitalentnahmen für Tilgungen ist jederzeit möglich und die Regeln für die Reinvestition des Kapitals nach Aufgabe einer Immobilie werden gelockert.

     

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