Wertpapiervermögen vor Gläubigern schützen
Freiberufler und Unternehmer tragen oft Risiken, die ihr Privatvermögen im Falle einer Insolvenz gefährden. Damit sie im Ruhestand nicht vor dem Nichts stehen und die Versorgung der Familie gesichert ist, gibt es eine ganz einfache Lösung: die unwiderrufliche Bezugsberechtigung.
Finanzielle Haftungsrisiken können jeden Freiberufler oder Unternehmer treffen, zum Beispiel wenn hohe Kredite aufgenommen werden müssen, um eine Arztpraxis aufzubauen oder Maschinen zu kaufen.
Kommt dann zum Beispiel eine Erkrankung oder eine wirtschaftliche Talsohle dazwischen, bleibt manchmal nur der Weg in die Insolvenz. Damit so etwas nicht auch noch das familiäre Privatvermögen bedroht, das für den Ruhestand und die Versorgung der Familie zurückgelegt wurde, gibt es einen einfachen und wirkungsvollen Schutz.
Vermögen, zum Beispiel in der Form von Wertpapierdepots, kann in eine Versicherungsstruktur eingebracht werden. Der Unternehmer oder Freiberufler kann hier immer noch sein Kapital so anlegen, wie er das möchte. Auch die Beratung durch einen erfahrenen Vermögensverwalter ist dabei möglich. Wie bei einer normalen Lebens- oder Rentenversicherung ist es ihm so aber möglich, eine sogenannte „unwiderrufliche Bezugsberechtigung“ einzurichten.
Dritte haben bei Insolvenz keinen Zugriff
Er räumt damit etwa seiner Ehefrau und den Kindern einen bindenden Anspruch auf das eingebrachte Vermögen gegen die Versicherungsgesellschaft ein. Dritte haben im Insolvenzfall auf das eingebrachte Kapital keinen Zugriff, denn es ist dem Vermögensbereich des oder der Begünstigten zuzurechnen. Die Fristen zur Gläubigereinrede im Insolvenzverfahren sind natürlich zu beachten. Auszahlungen oder Änderungen am Bezugsrecht sind jederzeit mit Zustimmung der Familie möglich.
Zusätzlicher Steuereffekt
Die Versicherungsstruktur hat noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Anfallende Erträge sind während der Laufzeit einkommens- bzw. abgeltungssteuerfrei. Durch diese Steuereffekte kann so eine Versicherungskonstruktion unter dem Strich in der Regel kostenneutral umgesetzt werden. Das bloße Einsetzen von Bezugsberechtigungen führt zudem nicht zu Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Mehrfach durch Gerichtsurteile bestätigt
Durch die einfache Ausgestaltung ist die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für Freiberufler und Unternehmer geeignet, die ohne hohen juristischen Aufwand ihr Vermögen insolvenzsicher machen wollen. Es sind keine komplexen Gestaltungen notwendig, Einräumung und Aufhebung sind durch formlose Schreiben möglich. Die Lösung bietet jedoch einen mehrfach durch Gerichtsurteile bestätigten Insolvenzschutz.
Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking.
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