Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

    Die Börse im Blick: So wird investiert.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 9.7.2020 Drucken

    Kapitalverlust durch Insolvenz – und nun?

    Aktienanlage birgt neben den enormen Chancen immer auch Risiken bis hin zum Totalausfall. Selbst DAX-Unternehmen können im Konkurs enden, wie das Beispiel Wirecard gerade zeigt. Was aber stellen Anleger mit den Verlusten an, die aus der Insolvenz einer Aktiengesellschaft entstehen?

    Es bleibt am Ende noch die Hoffnung, dass diese Verluste die Steuerlast auf Gewinne an anderer Stelle mindern. Doch bei Verlusten aus Aktienanlagen sind die Spielräume eng.

    SteuernSie dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Außerdem galt bis vor kurzem, dass der Verlust aus einer Veräußerung stammen muss. Das ist aber bei einer Insolvenz oft gerade nicht der Fall, weil Anleger in der Hoffnung auf bessere Zeiten ausharrten oder der Konkurs überraschend kam. In diesem Fall weigerte sich das Finanzamt, eine Verrechnung zuzulassen. Schließlich habe sich der Anleger nicht durch Verkauf von den Aktien getrennt.

    Urteil verbessert Lage von Aktionären

    Doch seit dem vergangenen Jahr ist diese Begründung obsolet. In einem Urteil erkannte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az: 2 K 1952/16) einen Verlust nach der Ausbuchung wertlos gewordener Aktien an. Ein Anleger besaß in seinem Depot 10.000 Aktien, die er für 5.400 Euro erworben hatte. Rund ein Jahr nach dem Kauf teilte ihm die Bank mit, dass diese Aktien inzwischen wertlos waren. Da keine Verbesserung abzusehen war, buchte die Bank diese Papiere anschließend als wertlos aus.

    Finanzamt kam mit Ablehnung nicht durch

    Der Anleger wollte den Verlust steuerlich geltend machen. Sein Finanzamt verweigerte jedoch die Anerkennung dieser Verluste. Begründung: Dafür hätten sie ihren Besitzer wechseln müssen. Das Finanzgericht entschied jedoch anders. Die Ausbuchung der wertlosen Aktien aus dem Depot müsse wie eine ausbleibende Rückzahlung behandelt werden. Damit stellte das Gericht einen Bezug zu Paragraf 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes her, wonach Einlösung, Rückzahlung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft als Veräußerung zu betrachten sind.

    Auch der Ausfall einer Kapitalforderung ist ein Verlust

    Darüber hinaus verwies es auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Diese beruht auf der Einführung der Abgeltungssteuer, mit der sämtliche Wertveränderungen von Kapitalanlagen in privatem Besitz steuerlich erfasst werden sollten. Schlussfolgerung des BFH aus dieser veränderten Lage: Dann muss auch der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung zu steuerlichen Verlusten führen. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob zu null verkauft wurde oder mangels Käufer der Inhaber auf seinem Wertpapier sitzenblieb.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema
      Aktien in der Altersvorsorge

      Das gefährliche V an der Börse

      Die Börse hat eine beispiellose Aufholjagd hingelegt. Allerdings waren die Umsätze im DAX eher schwächer, nur wenige Investoren voll investiert. Wer sich jetzt ärgert, kann vielleicht schon bald aufatmen: die V-förmige Erholung an der Börse wird nicht durch eine gleichlaufende Bewegung der Wirtschaft begleitet. Das bedeutet Gefahr für den Börsenaufschwung. Während die Märkte in Superlativen […]

      Artikel lesen
      Aktien Börse Kurse

      Sind Dividendentitel auch in der Krise attraktiv?

      In der aktuellen Diskussion über stabile Geschäftsmodelle, nachhaltige Erträge und Korrekturen von Wachstumsprognosen entstand auch eine Kontroverse, ob selbst Unternehmen, die auf ein sehr gutes Geschäftsjahr zurückblicken, auf die Zahlung von Dividenden verzichten sollten. Das ist zugleich Anlass, Portfoliostrukturen auf den Prüfstand zu stellen, die verstärkt auf regelmäßige nachhaltige Dividendenzahlungen abzielen. Unabhängig von der Börsensituation […]

      Artikel lesen
      Rettungsring_Sicherheit_Risiko

      Wie schützt man sich vor Totalverlusten?

      Der Neue Markt, Enron, Parmelat und jetzt auch Wirecard. Trotz moderner Researchinstrumente, transparenter Informationsquellen und bestätigter Testate von Wirtschaftsprüfern kommt es selbst bei vermeintlich „bewährten“ Geschäftsmodellen immer wieder zu Totalausfällen. Nicht nur Privatanlegern entstehen so hohe Vermögensschäden, auch erfahrene Portfoliomanager mit jahrzehntelanger Expertise greifen mal daneben. Zu unterscheiden sind hier allerdings fehlerhafte Einschätzungen, überzogene Erwartungen […]

      Artikel lesen