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    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

    Die Börse im Blick: So wird investiert.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 28.8.2023 Drucken

    Acker geerbt – was nun?

    Landwirtschaftliche Flächen sind heute oft sehr gefragt und sollten gerade in Zeiten alternativer Energieerzeugung als Familienvermögen nicht unterschätzt werden.

    Egal, ob nutzbarer Acker oder Wiese zu einem guten Preis verkauft oder für nachfolgende Generationen als Nachlass erhalten werden soll, gilt es sich gut zu informieren.

    Es klingt wundervoll, wenn Land in Familien über viele Generationen weitergegeben wird. Aber die heutigen Erben von Acker, Wiesen und Wäldern sind in vielen Fällen längst keine Landwirte mehr. Mitunter wohnen sie nicht mal mehr in der Nähe. Trotzdem ist Landbesitz erst einmal eine feine Sache. „Über ein schuldenfreies Sachwert-Erbe kann man sich freuen“, sagt Mathias Lebtig, Geschäftsführender Gesellschafter bei der Financial Planning GmbH aus Freiburg. „Die Instandhaltungskosten sind gering und Grund und Boden ist nicht beliebig vermehrbar.“

    Dass Agrarflächen eher knapp werden, zeigt die Preisentwicklung. Im letzten Jahrzehnt kletterte der durchschnittliche Verkaufswert in Deutschland von knapp unter 12.000 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche auf 26.777 Euro. Allerdings gibt es hier enorme Unterschiede, je nachdem wo die Flächen liegen. Aber auch Faktoren wie Bodenqualität und letztlich die regionale Nachfrage spielen eine große Rolle bei der Bewertung. So kann mancher Hektar Acker im direkten Münchner Umfeld eine Viertelmillion Euro und mehr einbringen, während er in der Umgebung von Cottbus durchschnittlich eher im Bereich von 5.000 Euro liegt. Aber unabhängig von den regionalen Bedingungen stellt sich meist die Frage, ob sich grundsätzlich eher der Verkauf oder das Halten von Ackerland lohnt.

    Verpachten oder Verscherbeln?

    Werden die Flächen nicht mehr selbst von der Familie bewirtschaftet, sind sie in der Regel verpachtet. Ob unter diesen Voraussetzungen ein Verkauf oder ein Festhalten am Bodenbesitz sinnvoll ist, sollten die Besitzer unter Beachtung der eigenen Gesamtvermögenssituation analysieren. Wird ein Verkauf erwogen, sollte das unbedingt mit Sachkundigen vor Ort besprochen werden, denn eine Preisbewertung ist für Laien oft schwierig. „Empfehlenswert ist ein Immobilienbüro, das neben dem klassischen Makeln auch eine Beratung auf Honorarbasis anbietet“, rät Mathias Lebtig vom Freiburger Vermögensverwalter Financial Planning.

    Äcker sind seiner Ansicht nach eher keine Investmentidee für die große Masse. „Die Renditen von landwirtschaftlichen Flächen sind normalerweise deutlich niedriger als die langfristigen Aktienrenditen.“ Zudem ist der Handel schwieriger. Im Gegensatz zu den meisten privaten Immobilien gibt es bei Ackerflächen und Co. oft lokale Verkaufseinschränkungen bzw. Vorkaufsrechte für aktive Landwirte oder Gemeinden. Zusätzlich kann es steuerliche Fallstricke bei einer Feld-, Wald- und Wiesen-Erbschaft geben und der vorsorgliche Besuch bei einem thematisch versierten Steuerberater ist ratsam.

    Hilfe von den Landwirtschaftskammern

    „Auch bei einem Verkauf können auf landwirtschaftliche Themen spezialisierte Steuerberater mit ihrem oft breit gefächerten Netzwerk unterstützen“, weiß Hans-Heinrich Meller, Vorstand bei der FiNUM.Private Finance AG und aktiver Landwirt mit familieneigenem Hof vor den Toren Kölns. Eine erste Einordnung für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit und einen ungefähren Wert geben Ackerzahlen und Bodenrichtwerttabellen. Hier können die jeweiligen Landwirtschaftskammern der Bundesländer weiterhelfen. In der Regel ist es momentan kein großes Problem, Flächen vor Ort zu verkaufen. Oft wird dergleichen händeringend gesucht. Aber der Vermögensexperte Hans-Heinrich Meller würde im Moment auch nicht leichtfertig Flächen verkaufen. „In Zeiten der Energiewende ist die Erbschaft von Acker, Weideland oder Wald sogar noch eher ein Segen als früher.“

    Erhalt über Generationen

    Solches Vermögen im Familienbesitz zu bewahren, könnte ein echtes Zukunftsinvestment darstellen. Dafür muss am besten schon der Erblasser die Weichen stellen. „Grundsätzlich macht es ein Erbe komplizierter, wenn viele Personen über die zukünftige Nutzung einvernehmlich entscheiden müssen“, weiß FiNUM-Experte Meller. Deswegen sollten Erblasser durch vorausschauende Regelungen dafür sorgen, dass landwirtschaftliche Flächen möglichst komplett an einen interessierten Nachfolger gehen. Ohne solch eine Vorsorge greift die gesetzliche Erbfolge. Stirbt dann zum Beispiel der neu verheiratete Vater einer Familie mit zwei Kindern aus erster Ehe, würde nach der gesetzlichen Regelung die Hälfte eines Ackers an die Ehefrau und je ein Viertel an die beiden Nachkömmlinge gehen. In solchen konfliktträchtigen Konstellationen bleibt oft keine andere Option, als diese durch einen Verkauf zu bereinigen. Wer Landbesitz für nachfolgende Generationen erhalten will, sollte sich deswegen lieber früher als später mit Nachfolgeregelungen auseinandersetzen.

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