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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 23.11.2016 Drucken

    Renteneinheit hat Gewinner und Verlierer

    Morgen tagen die Spitzen der Großen Koalition erneut zur Rente. Auf der Tagesordnung steht auch die Angleichung der Ostrenten an das Niveau im Westen Deutschlands. Das Thema ist emotional aufgeladen. Daher lohnt es sich, auf die Fakten der Renteneinheit zu schauen.

    Knapp drei Jahrzehnte nach der deutschen Einheit sei es endlich an der Zeit, auch die „Renteneinheit“ herzustellen. Mit dieser eingängigen Argumentation treten die Befürworter der Rentenangleichung derzeit in der politischen Arena auf. Es sei nicht mehr vertretbar, dass für Rentner im Osten ein Jahr Arbeit weniger wert ist als im Westen. Der Ruf nach mehr Gerechtigkeit zieht in der Öffentlichkeit immer: Emotion herrscht über Information.

    BundestagDas sind die Fakten: Für Rentner in den neuen Bundesländern gilt seit Juli dieses Jahres ein Rentenwert von 28,66 Euro. In den alten Ländern liegt er mit 30,45 Euro knapp zwei Euro höher. Der Rentenwert ist eine zentrale Größe für die Berechnung der Rente. Er wird mit den im Laufe des Arbeitslebens erworbenen Entgeltpunkten multipliziert. Wer zum Beispiel 45 Jahre lang immer den Durchschnittsverdienst bekam, erhält 45 Entgeltpunkte. Für einen Rentner im Westen ergibt das eine Monatsrente von 1.370,25 Euro (45 x 30,45 Euro). In den neuen Ländern beträgt die Rente für diesen Fall 1.289,70 Euro. Ein Westrentner erhält also 80,55 Euro (6,2 Prozent) mehr Rente.

    Ausgleich für geringeren Verdienst

    Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Arbeitnehmer im Osten profitieren vom unterschiedlichen Rentenrecht in den alten und neuen Ländern. Als 1991/92 das bundesdeutsche Rentensystem im Osten eingeführt wurde, verdienten die Beschäftigten dort deutlich weniger. Daher zahlten sie weniger in die Rentenkasse ein und erwarben weit geringere Rentenansprüche. Um diesen Unterschied auszugleichen, wurde der sogenannte Hochwertungsfaktor eingeführt. Damit wird der Wert der Beschäftigungszeiten für die Rente auf das westdeutsche Niveau angehoben.

    Dieser Faktor ergibt sich aus dem Verhältnis der Durchschnittseinkommen im Westen und Osten. Er wird für jedes Jahr neu ermittelt. Ein Beispiel: 2016 beträgt der durchschnittliche Jahresverdienst nach vorläufigen Berechnungen in den alten Bundesländern 36.267 Euro, in den neuen Ländern 31.593 Euro. Das macht einen Unterschied von 14,79 Prozent. Daher werden die Osteinkommen im laufenden Jahr mit dem Faktor 1,1479 hochgerechnet.

    Es kam anders als gedacht

    Ursprünglich hatten Politiker und Rentenexperten angenommen, dass die Löhne und Gehälter sich schneller angleichen und eine zügige Annäherung der Rentenwerte stattfindet. Gleichzeitig wäre damit die Hochrechnung immer geringer ausgefallen, bis der Faktor schließlich 1 beträgt und damit wirkungslos ist. Doch es kam anders: Nach den gegenwärtigen Prognosen erreicht der Rentenwert frühestens 2025 den Wert im Westen, vielleicht auch erst 2030. Inzwischen ist aber ein ursprünglich nicht gewollter Effekt eingetreten: Der Rentenwert Ost ist schneller angestiegen, als im Gegenzug der Höherwertungsfaktor abgebaut wurde. Die Folge: Die ostdeutschen Rentenversicherten erwerben bei gleichem Verdienst um 8,5 Prozent höhere Rentenansprüche. Sie sind damit besser gestellt als ihre Kollegen im Westen. Wer von ungerechter Behandlung der ostdeutschen Rentner spricht, sollte also auch auf die Besserstellung der ostdeutschen Arbeitnehmer verweisen.

    Bei einer Anpassung des Rentensystems gibt es daher Gewinner und Verlierer. Die Rentner erhalten sofort eine höhere Rente, da der Rentenwert auf das Niveau im Westen angehoben wird. Auch die rentennahen Jahrgänge profitieren, sogar in doppelter Weise. Die Hochwertungen aus den zurückliegenden Jahren bleiben ihnen erhalten, die Angleichung des Rentenwertes bringt zusätzlich eine höhere Rente. Jüngere Erwerbstätige hingegen bauen geringere Rentenanwartschaften auf, weil der Hochwertungsfaktor künftig entfällt. Letzteres unterschlagen die Befürworter einer Angleichung häufig und preisen nur die Gleichstellung der Rentner.

    Unterschiede gibt es auch im Westen

    Die Schlechterstellung der jüngeren Beitragszahler muss daher in eine Bewertung der Rentenangleichung mit einfließen. Es finden sich Argumente dafür und dagegen. Die Unterschiede in den Einkommen sind längst nicht mehr so groß, wie sie kurz nach der deutschen Wiedervereinigung waren. So betrug der Umrechnungsfaktor 1992 immerhin 1,4393. Unterschiede bei den durchschnittlichen Einkommen gibt es auch im Westen der Republik, zum Beispiel zwischen dem prosperierenden Baden-Württemberg und dem strukturschwächeren Schleswig-Holstein. Diese Differenzen werden über das Rentensystem allerdings nicht ausgeglichen, sondern führen zu unterschiedlich hohen Rentenansprüchen.

    Außerdem werden die Auswirkungen für die Erwerbstätigen in den neuen Bundesländern davon abhängen, in welcher Branche diese tätig sind. Im öffentlichen Dienst, bei Banken und Versicherungen, in der Eisen- und Stahlindustrie sowie in der Druckindustrie haben die Tarifgehälter bereits Westniveau erreicht. Allerdings ist der Anteil der Arbeitnehmer im Osten, die nach Tarif bezahlt werden, kleiner als im Westen. Die nicht tarifgebundenen Beschäftigten verlieren also stärker bei einer Angleichung. Da mit der Vereinheitlichung des Rentenrechts auch die Beitragsbemessungsgrenze im Osten auf das Westniveau angehoben werden muss, erwirbt ein Teil der Beschäftigten in den neuen Ländern höhere Rentenansprüche. Durch die höheren Beitragszahlungen verringert sich allerdings für sie das Nettoeinkommen.

    Koalitionspartner sind sich noch nicht einig

    Schließlich bleibt abzuwarten, in welcher Weise und mit welchem Tempo die Anpassung erfolgt: in einem kurzen Zeitraum mit ein oder zwei Eingriffen oder in einem längeren Stufenprozess. Bundesarbeitsministerin Nahles hat eine zweistufige Angleichung bis 2020 vorgeschlagen. Bayern sträubt sich derzeit noch dagegen. Auch über die Finanzierung ist noch nicht entschieden. Daher ist offen, ob 2017 noch eine Entscheidung darüber fällt oder ob die Angleichung vielleicht doch Thema des anstehenden Bundestagswahlkampfes wird. Sollten sich die Koalitionspartner darauf verständigen, wird es wohl – das lehren frühere Erfahrungen mit Eingriffen in bestehende Regelungen – eine längere Anpassungsphase und eine spätere Vollendung der Renteneinheit geben, als bislang von Ministerin Nahles angedacht. Das hätte mehrere Vorteile: Im Wahlkampf wäre das Thema erst einmal vom Tisch. Durch die fortschreitende Annäherung der Rentenwerte wären die Nachteile für die Erwerbstätigen weniger einschneidend, weil sich der Hochwertungsfaktor weiter dem Wert 1 nähert. Die anfänglichen finanziellen Belastungen für die Rentenkasse oder für den Bundeshaushalt würden über einen längeren Zeitraum gestreckt.

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