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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 13.3.2015 Drucken

    Flexi-Rente in der Hängepartie

    Die Flexi-Rente ist überfällig. Bereits im Herbst 2014 sollte die Kommission aus CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten sowie Vertretern aus dem Kanzleramt und den Fachministerien einen Vorschlag unterbreiten, wie der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibler gestaltet werden kann.

    Später wurde die Verkündung eines Ergebnisses auf das Jahresende verschoben. Im Dezember hieß es: Januar 2015. Inzwischen ist längst März, von einem Vorschlag weit und breit nichts zu sehen. Dabei waren sich die Teilnehmer in der Flexi-Kommission schon einmal sehr nahe gekommen. Hinter vorgehaltener Hand hieß es im Dezember, ein Kompromiss stehe kurz vor der Verabschiedung. Seitdem jedoch ruht still der See.

    Flexi-Rente in der HängepartieDie Flexi-Rente war den Gegnern der Rente mit 63 innerhalb der CDU-Fraktion als „Entschädigung“ versprochen worden. Sie sollte ein Gegengewicht zum vorzeitigen und abschlagsfreien Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren bilden und Anreize schaffen für längere Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus. Doch das Gegengewicht fehlt bislang immer noch. Die Koalitionspartner finden offenkundig keine gemeinsame Linie. Die SPD sieht in den Verhandlungen zuallererst eine Chance, nach der Rente mit 63 den Korridor nach unten noch ein Stück weiter zu öffnen und mit Teilrenten mehr Flexibilität vor dem regulären Rentenbeginn zu schaffen. Die CDU legt sich hingegen für bessere Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit ins Zeug.

    Die Teilrente ist ein Ladenhüter

    Egal, aus welcher Perspektive man die Lage betrachtet: Mehr Flexibilität ist ohne Frage erforderlich. Die bisherige Form der Teilrente ist ein Ladenhüter. Im Jahr 2013 entschieden sich gerade einmal 0,25 Prozent der Neurentner für eine Teilrente. Das sind 1.600 von knapp 650.000. In den Jahren davor fiel das Interesse an dieser Rentenform auch nicht größer aus. Alles in allem waren Ende 2013 gerade einmal 1.800 Frauen und 1.300 Männer berufstätig und gleichzeitig auch Rentner in Teilzeit. Das sind 1.000 Beschäftigte weniger als noch vor zehn Jahren. Die ohnehin schon geringe Akzeptanz der Teilrente hat also noch weiter abgenommen.

    Bürokratisch, unverständlich, unattraktiv

    Das ist auch kein Wunder. Das bisherige Modell der Teilrente ist bürokratisch, schwer verständlich und wenig attraktiv. Eine Teilrente ist derzeit als Drittel-, Zwei-Drittel- oder halbe Rente möglich. Nach dem Kompromiss, dem die Flexi-Kommission Ende vergangenen Jahres schon einmal sehr nahe war, sollten Zehn-Prozent-Schritte eingeführt werden. Das hätte ohne Frage zu einer Verbesserung geführt. Aber noch entscheidender wird es sein, die bislang geltenden starren und wenig transparenten Regeln für den Hinzuverdienst zu reformieren. Gerade Letzteres bremst die Teilrente aus. Warum müssen eigentlich überhaupt Grenzen für den Hinzuverdienst gezogen werden, wenn der Bezug einer (früheren) Teilrente mit finanzmathematisch fair ermittelten Abschlägen einhergeht?

    Ein Drittel der Neurentner nimmt Abschläge in Kauf

    Der Wunsch nach einem selbst gestalteten Übergang in die gesetzliche Rente ist nämlich durchaus groß. Im Rentenzugang des Jahres 2013 waren unter den 650.000 neu beginnenden Altersrenten knapp 37 Prozent, also rund 238.000, vorzeitig beginnende Vollrenten mit Rentenabschlägen. Im Durchschnitt wurde nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund der Rentenbeginn um 23,6 Monate vorgezogen und dabei ein Abschlag von durchschnittlich 78 Euro monatlich hingenommen.

    Unter den Rentnern mit Abschlägen befinden sich sicherlich etliche, die einen vorzeitigen Rentenbeginn deshalb gewählt haben, weil sie körperlich nicht mehr zu einer Vollzeitarbeit in ihrem Beruf in der Lage waren. Eine verständliche und faire Teilrente mit der Möglichkeit, weiter in Teilzeit zu arbeiten – gegebenenfalls auch in einem anderen Tätigkeitsfeld als dem bisherigen – hätte in vielen Fällen wohl eine Alternative zur Vollrente mit lebenslangen Abschlägen geboten. Der Vorteile einer solchen Regelung: Auf eine vor Erreichen der Regelaltersgrenze begonnene Teilrente fallen Rentenabschläge nur auf jenen Teil der Rente an, der auch tatsächlich vorzeitig bezogen wurde. Unter dem Strich kommen Teilrentner also besser weg, außerdem stehen sie im Gegensatz zur vorzeitigen Vollrente mit Abschlägen dem Arbeitsmarkt noch länger zur Verfügung.

    Wenig Anreize für längere Erwerbstätigkeit

    Mindestens genauso wichtig wie eine verständliche und praktikable Teilrente sind weitere Anreize für eine längere Beschäftigung. Den Befürwortern einer Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus wird immer vorgehalten, dass dies gesetzlich doch längst geregelt sei. Jeder, der wolle, könne länger arbeiten. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. In Wirklichkeit bestehen keine Anreize dafür, oftmals verhindern sogar kollektivrechtliche oder arbeitsvertragliche Regelungen eine Weiterbeschäftigung, weil darin das gesetzliche Renteneintrittsalter als Grenze sanktioniert ist. Aber selbst wenn solche vertraglichen Vereinbarungen nicht im Wege stehen, enthält das Sozialrecht Beschäftigungshemmnisse. So müssen Arbeitgeber für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben, dennoch weiter Beiträge an die Arbeitslosen- und Rentenversicherung abführen. Ein Leistungsanspruch entsteht daraus allerdings nicht. Arbeitslosengeld wird an Rentner nicht gezahlt. Die Beiträge zur Rentenversicherung wirken sich für weiterhin erwerbstätige Rentner ebenfalls nicht mehr rentensteigernd aus. Das widerspricht dem Äquivalenzprinzip der deutschen Rentenversicherung, bei dem einer Beitragszahlung immer auch ein entsprechender Rentenanspruch gegenübersteht.

    Angestaubte Abgabe

    Streitet man mit den Protagonisten der Arbeitgeberbeiträge für weiterhin erwerbstätige Rentner, dann entgegen diese, dass es sich dabei gar nicht um Versicherungsbeiträge handele, sondern um eine „Steuerungsabgabe“. Sie solle verhindern, dass „billigere“ Arbeitskräfte im Rentenalter jüngere Beschäftigte aus dem Erwerbsleben verdrängen. Eine solche Steuerung mag vor einigen Jahrzehnten noch angebracht gewesen sein, die demografische Entwicklung hat einen solchen Eingriff aber längst obsolet gemacht. Da wirkt es auch nicht sonderlich überzeugend, dass zur Begründung dieser „Abgabe“ ein älteres Bundesverfassungsgerichtsurteil ins Feld geführt wird, das diese Arbeitgeberbeiträge für vertretbar hielt. Auch höchstrichterliche Urteile werden immer in einem zeitlichen Kontext gefällt. Selbst der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund hat vor noch nicht allzu langer Zeit eingeräumt, das Beiträge ohne Anwartschaft „dem Äquivalenzprinzip im Grundsatz nicht entsprechen“.

    Höchste Zeit für einen Kompromiss

    Wer mehr Ältere über die Regelaltersgrenze hinaus im Erwerbsleben halten will, der muss auch bereit sein, Hemmnisse wie unsinnige Abgaben zu beseitigen. Löhne und Gehälter sollten im Rentenalter von der Arbeitslosenversicherung komplett beitragsfrei gestellt werden. Also nicht nur für den Arbeitnehmer, so wie es bereits heute der Fall ist, sondern auch für den Arbeitgeber. In der Rentenversicherung gibt es zwei Lösungsvarianten. Entweder werden die Arbeitgeberbeiträge für erwerbstätige Rentner ebenfalls gestrichen oder sie führen zu zusätzlichen Rentenansprüchen für den erwerbstätigen Rentner. Letzteres sah übrigens der Kompromiss vor, dem die Flexi-Kommission im Dezember 2014 schon einmal ziemlich nahe gewesen sein soll. Die beteiligten Parteien müssten sich nur endlich darauf verständigen.

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