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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 2.6.2017 Drucken

    Es ist geschafft: Betriebsrente plus kommt

    Kurz vor Toresschluss hat sich die Große Koalition auf ein durchaus vorzeigbares Konzept zur Stärkung der Betriebsrente geeinigt.

    Nun besteht die Chance, dass die zweite Säule der Altersvorsorge gestärkt wird. Bisher haben nur knapp 60 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, bAV in den kleinen und mittelgroßen Unternehmen und unter Geringverdienern zu verbreitern. Beim Sozialpartnermodell Betriebsrente plus gibt es keine Garantien. Es bleibt, wie im Entwurf vorgesehen, bei reinen Beitragszusagen und der Arbeitgeberenthaftung, eine Motivierung für die Unternehmen, ihren Beschäftigten Angebote zu machen.

    In Zeiten niedriger Zinsen wird mit dem Garantieverzicht die Chance gegeben, ertragreichere Investments einzugehen. Gleichzeitig wird den Versorgungseinrichtungen die Bildung von Kapitalpuffern vorgeschrieben.

    Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist zuversichtlich, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten von 60 auf 80, möglichst aber auf 90 Prozent gesteigert wird. Bis zuletzt hatten die Bundestagsfraktionen an diesem wichtigen Gesetzeswerk gefeilt. Heraus kam ein guter Kompromiss. Für die Unionsparteien war es besonders bedeutsam, dass nicht tarifgebundene Unternehmen nicht durch „hohe Eintrittsgelder“ diskriminiert werden. So dürfe es keine „sachlich unbegründeten Sonderkonditionen“ geben.

    Vor allem im Dienstleistungssektor gibt es für die bAV viel Nachholbedarf. Nach Gesprächen mit Unternehmensvertretern aus diesem Bereich sieht Karl Schiewerling, der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „ermutigende Signale“.

    Bei der SPD weist man vor allem daraufhin, dass mehr Geringverdiener von der künftigen Förder-Regelung profitieren werden, weil die Gehaltsobergrenze von zunächst geplanten 2.000 Euro im Monat auf 2.200 Euro angehoben worden sei. Dadurch erweitere sich – so die Sozialexpertin Katja Mast – der Kreis der Begünstigten um 1,4 auf 14,4 Millionen Arbeitnehmer. Auch bei der Riester-Grundzulage wurde nochmals nachgebessert. Statt der vorgesehenen 165 sollen es nun 175 Euro im Jahr sein, was vor allem geringverdienenden Frauen helfe.

    Die Legislaturperiode klingt aus, der Wahlkampf kommt

    Es wurde in dieser Woche aber nicht nur das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente verabschiedet, auch die Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten fand ebenso eine parlamentarische Mehrheit wie das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz zur Ost-West-Angleichung. Zahlreiche Gegenanträge und eigene parlamentarische Initiativen der LINKEN und der Grünen wurden abgelehnt. Nun kann also der Wahlkampf beginnen.

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erarbeitet für SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz ein Rentenkonzept mit wahrscheinlich doppelten Haltelinien für Beitrag und Rentenniveau und der Einführung einer solidarischen Lebensleistungsrente oder wie immer dieses Konstrukt genannt werden dürfte. Im Gegensatz zur Union scheut man die Diskussion um eine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU/CSU dürfte eine weitere Verbesserung der Mütterrente keinen Platz finden, dafür aber wohl im gesonderten Bayernplan der CSU, dem Katalog unerfüllbarer Forderungen.

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