Erwerbsgeminderte in der Armutsfalle
Die Bundesregierung wollte als Teil ihres gescheiterten Rentenreformpaketes bereits im Jahr 2012 die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhöhen – über eine Verbesserung der Zurechnungszeit.
Geklappt hat das nicht. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause 2013 gab es immerhin eine steuerliche Besserstellung für alle, die privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz vereinbaren. Doch was können gesetzlich Versicherte im Falle von Erwerbsminderung tatsächlich an Leistung erwarten? Die verknappte Antwort vorweg: Zu wenig zum Leben.
Nach der gescheiterten Reform bleibt es vorerst dabei: Wer länger krank ist, gar nicht mehr arbeiten kann und auf Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, wird so gestellt, als habe er bis 60 gearbeitet. Die Differenz zwischen Beginn der Erwerbsminderung und Alter 60 ist die „Zurechnungszeit“. Trotz der inzwischen begonnenen Anhebung des Regel-Rentenalters von 65 auf 67 bleibt es bei der Zurechnungszeit bis Alter 60. Das läuft auf eine Kürzung der Erwerbsminderungsrente hinaus. Mit der Reform sollte eigentlich die Zurechnungszeit bis 62 erhöht und damit der alte Fünfjahresabstand wieder hergestellt werden. Damit wäre die Kürzung der Erwerbsminderungsrente wieder entfallen.
Jeder Vierte muss seinen Job vorzeitig aufgeben
Die Standardrente nach 45 Jahren und stetigem Durchschnittsverdienst beträgt für 2012 laut DRV Bund 1.122 Euro pro Monat netto vor Steuern (Stand: Mai 2013). Dies entspricht nominal einem Niveau von 49,6 Prozent des Durchschnittsnettolohns vor Steuern. Das gilt für aktive, also gesunde Arbeitnehmer. Doch jeder vierte Arbeitnehmer muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Job vorzeitig aufgeben, so die Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung. Altersrente können die Betroffenen noch nicht in Anspruch nehmen – also wovon leben? Das soziale Sicherungssystem sieht dafür die Erwerbsminderungsrente (EMR) vor: Wer wegen angegriffener Gesundheit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, wobei die Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Rolle spielt, bekommt diese Rente. Wer noch zu mindestens drei Stunden täglicher Arbeit in der Lage ist, erhält die halbe (teilweise) EMR. Erst wenn auch das nicht mehr möglich ist, gibt es die volle EMR.
Rente unter dem Hartz-IV-Niveau
Von derzeit 19,39 Millionen Deutschen, die eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit oder wegen Alters beziehen, sind 6,8 Prozent Rentner auf Grund von Erwerbsminderung (Stand: 31.12.2012). Diese 1,32 Millionen Menschen müssen sich im Durchschnitt mit 707 Euro pro Monat (im Osten Deutschlands 674 Euro) zufrieden geben. Das ist unter dem Hartz-IV-Satz und nur geringfügig über der Grundsicherung im Alter. Detaillierte Zahlen zu den Unterschieden zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente, zwischen Männern und Frauen, zwischen Ost und West zeigen: Im Einzelfall sind die Werte oftmals deutlich unter dem Existenzminimum. Wer als Erwerbsgeminderter jetzt neu hinzukommt, erhält deutlich weniger: 610 Euro pro Monat (im Osten: 597 Euro), Stand 31. Dezember 2012.
Berufsanfänger meist ohne Schutz
Die Höhe der EMR richtet sich nach den Entgeltpunkten, die der Versicherte vor seiner Erwerbsminderung angesammelt hat. Zudem muss er in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben, um überhaupt Anspruch auf EMR zu begründen. (Ausnahmen: Arbeitsunfall oder Wehrdienstbeschädigung). Somit sind vor allem Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren weitgehend ohne gesetzlichen EMR-Schutz.
Altersgrenze für abschlagfreie Renten erhöht
Ein Beispiel: Nach 30 Versicherungsjahren wird ein Durchschnittsverdiener (entspricht 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr) 2013 als voll erwerbsgemindert anerkannt. Dafür erhält er nun rund 842 Euro pro Monat (im Osten: 748 Euro). Hätte er nur 70 Prozent des Durchschnitts über die gesamten 30 Jahre verdient (0,7 Entgeltpunkte pro Jahr), bekäme er lediglich 590 Euro (Ost: 523 Euro). Besserverdiener mit durchgängig 130 Prozent des Durchschnittseinkommens (1,3 Entgeltpunkte pro Jahr) bekämen nach 30 Jahren rund 1.095 Euro (Ost: 972 Euro). Bei all diesen Summen ist die Zurechnungszeit schon berücksichtigt, aber die individuellen Abschläge sind nicht abgezogen. Hier gilt: Seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren, ab der es früher EMR ohne Abschläge gab, schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ab 2024 gibt es EMR ohne Abschläge erst mit 65. Wer jünger ist, muss 0,3 Prozent Abschlag pro Monat mit früherem Beginn hinnehmen, maximal 10,8 Prozent.
Stärkere Benachteiligung der EM-Rentner
Durch die Erhöhung der Altersgrenze auf 67 für Altersrentner vergrößert sich die EMR-Lücke, da die Zurechnungszeit weiterhin mit 60 endet. Somit sind EM-Rentner gegenüber Arbeitnehmern, die nahtlos in die Altersrente wechseln, in Zukunft stärker benachteiligt. Wer 2012 erstmals EMR bezog, war im Durchschnitt 50,7 Jahre alt. Er wird so gestellt, als würde er bis zum Alter von 60 Jahren weiter arbeiten. Im Schnitt kommen dabei die besagten 610 Euro pro Monat heraus (im Osten: 597 Euro). Davon kann man vielerorts gerade mal die Wohnungsmiete bezahlen. Durch die Abschläge, die in voller Höhe von 10,8 Prozent tendenziell bei EMR-Rente bis zum 62. Geburtstag durchschlagen, werden Erwerbsgeminderte, die kein anderes Vermögen haben, schnell zum Sozialfall.
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