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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 21.10.2016 Drucken

    Die vergessene Minderheit

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wird in ihrer Rentenpolitik vorgeworfen, mit generöser Gießkanne die Altersvorsorge zu besprengen und damit der ohnehin mit Sozialabgaben überforderten jungen Generation zu schaden.

    Das betrifft vor allem die Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren. Sie ist schließlich nichts anderes als klassische Klientelpolitik und eine Verbeugung vor den Gewerkschaften. Noch auf der Agenda stehende Pläne wie die „solidarische Lebensleistungsrente“ oder die Angleichung der Renten zwischen Ost und West gehören ebenfalls in diese bedenkliche Kategorie.

    Nun vernimmt man, dass sie bei der Vorstellung der Rentenkonzeption der Zukunft im November etwas für die bisher weithin vergessene Minderheit der Invaliden tun will. Eine vernünftige Richtungsanzeige. Nachbesserungen bei der gesetzlichen Rente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden mussten, sind überfällig. Bei den betroffenen erwerbsgeminderten Personen wird bei der Rentenberechnung von heute angenommen, sie hätten bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet, auch wenn sie ihren Beruf früher aufgeben mussten. In der Zukunft soll diese Anrechnungszeit auf 65 Jahre erhöht werden.

    Untersuchungen zeigten, dass dieser Personenkreis besonders häufig von Altersarmut bedroht ist. Langfristig würde diese Maßnahme pro Jahr drei Milliarden Euro kosten. Das wäre immer noch preiswerter als die Rentenangleichung zwischen Ost und West, von Nahles gewollt und von Bundesfinanzminister Schäuble abgelehnt, oder die von CSU-Chef Seehofer erstrebte Ausweitung der Mütterrente.

    Ende Oktober soll der sogenannte „Renten-Dialog“ von Nahles mit Spitzenvertretern von Verbänden, Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossen werden. Im November will die Ministerin dann ihr umfassendes Rentenkonzept vorlegen. Dabei will sie eine Mindestgrenze vorschlagen, unter die das Rentenniveau bis 2045 nicht fallen soll.

    Wochen im Zeichen der Altersvorsorge

    Die letzten Wochen des Jahres stehen im Übrigen ganz im Zeichen der Altersvorsorge. So veranstaltete der Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Versorgungsrücklagengesetz. Dabei geht es um die Finanzierung der Pensionen von Bundesbeamten, Berufssoldaten und Richtern.

    Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales lud in dieser Woche zu einer Experten-Anhörung zur Umsetzung der „Flexi-Rente“. Kritische Stimmen kamen von der Rentenversicherung, die sich über die mangelnde Praktikabilität der Teilrente mokierte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wiederum vermisste Teilrentenangebote ab einem Alter von 60 Jahren.

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