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    Demographie

    In die Zukunft geschaut: So altert und schrumpft unser Land.

    Demographie | 30.1.2014 Drucken

    Wenn die Psyche nicht mehr mitmacht …

    In der Diskussion um Lebensarbeitszeiten und Renteneintrittsalter bleibt eine Gruppe häufig außen vor: Menschen, die aufgrund einer Erkrankung erst arbeitsunfähig und anschließend erwerbsunfähig werden.

    Dabei spielen immer öfter psychische Ursachen eine Rolle, wie eine Studie zeigt.

    Über den Vormarsch psychischer Erkrankungen und Krankheitsbilder in der Arbeitswelt wird spätestens seit der Burn-Out-Debatte verstärkt geredet. Auch der steigende Anspruch in punkto Mobilität und Produktivität sowie permanente Unsicherheiten beim Beschäftigungs- und Entlohnungsstatus tragen zur Zunahme der psychischen Erkrankungen während der Erwerbsphase bei. Damit verbundene Diagnosen führen nicht nur zu langwieriger oder häufiger Arbeitsunfähigkeit, sondern enden oftmals mit Erwerbsunfähigkeit. Das durchschnittliche Eintrittsalter bei psychisch bedingten Frühverrentungen lag 2012 bei rund 49 Jahren.

    In einer Auswertung hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in diesem Umfang erstmalig die Bedeutung psychischer Erkrankungen für gesundheitsbedingte Frühverrentung (Erhalt einer Erwerbsminderungsrente) eingehender untersucht. Dafür wurden entsprechende Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausgewertet.

    Ergebnis: Mittlerweile sind in mehr als vier von zehn Fällen (42,1 Prozent) psychische Ursachen für eine Frühverrentung maßgeblich, bei Frauen trifft das sogar auf nahezu jeden zweiten Fall (48,5 Prozent) zu. Bei Männern war dies im Jahr 2012 der Grund für mehr als jede dritte Frühverrentung (35,9 Prozent).

    Zum Vergleich: Im Jahr 2001 betrug der Anteil psychischer Erkrankungen als Ursache für die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit „lediglich“ 26,0 Prozent. Betrachtet über den Zeitraum von mehr als einer Dekade ist somit eine drastische Zunahme zu verzeichnen.

    Laut den Experten liegt ein Grund für die wachsende Häufigkeit darin, dass psychisch erkrankte Menschen im Vergleich zu anderen Erkrankungsformen (Herz-Kreislauf, Bewegungsapparat, Atmung, Tumore) nur unzureichend für Rehabilitationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Außerdem wirken sich „Zuständigkeits- und Schnittstellenprobleme im Sozialversicherungssystem“ bei ihrer Behandlung und Betreuung aus. Die Experten sehen nunmehr den Gesetzgeber in der Pflicht, Prävention, Behandlung und Rehabilitation von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern.


    Veröffentlichung einer Studie durch die Bundespsychotherapeutenkammer.


     

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