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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 29.6.2018 Drucken

    Wen zieht es aufs Altenteil in Berlin?

    Schon bald ist die parlamentarische Sommerpause des Deutschen Bundestages. Sachdebatten wie die Zukunft der Altersvorsorge oder die Digitalisierung werden aber völlig ausgeblendet.

    Der Koalitionsstreit in den Unionsparteien über die Flüchtlingspolitik verdrängt alle andere Themen. So wird spekuliert, wer angesichts der schweren Krise bald aufs Altenteil gedrängt wird. Weist Bundesinnenminister Horst Seehofer gegen den Willen der Bundeskanzlerin andernorts registrierte Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zurück, droht ihm der Rauswurf.

    Die Verfassung kennt die Richtlinienkompetenz und gibt der Kanzlerin die Möglichkeit fristloser Kündigungen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es zu einem Koalitionsbruch und zu Neuwahlen kommt. Es gibt immer noch Möglichkeiten für gesichtswahrende Kompromisse. In einer Welt der Krisen sollte Deutschland nicht auch noch zur Instabilität beitragen. Eine Sezession würde auch der CSU bei ihrer Landtagswahl in Bayern nicht helfen. Die Wirtschaftsverbände haben deshalb in einer gemeinsamen Erklärung Vernunft bei den politischen Akteuren angemahnt. Man darf davon ausgehen, dass auch persönliche Verletzungen aus der Vergangenheit im Konflikt zwischen Merkel und Seehofer eine Rolle spielen.

    Geschwächte Autorität

    Unabhängig von der akuten Krise, die Autorität der Bundeskanzlerin ist weithin geschwächt. In Europa ist sie in der Flüchtlingspolitik isoliert, auch in der Weltpolitik ist ihre Stimme inzwischen weniger vernehmbar. Vielleicht bereut sie es schon, dass sie 2017 noch einmal zur Bundestagswahl kandidiert hat. Konrad Adenauer wurde zum Rücktritt gedrängt, Ludwig Erhard nach gerade drei Jahren Kanzlerschaft gestürzt, Willy Brandt trat nach einer Spionage-Affäre zurück, Helmut Schmidt musste sich einem konstruktiven Misstrauensvotum beugen, Kurt Georg Kiesinger, Gerhard Schröder und Helmut Kohl wurden abgewählt.

    Der Nachteil langer Amtszeiten

    Beschienen von der Höhensonne des Erfolgs, hat sich kein deutscher Regierungschef in der Nachkriegszeit verabschiedet. Angela Merkel scheint das Gesetz der Serie fortzusetzen. Eine Begrenzung auf zwei Kanzlerperioden in der Verfassung wäre glückhaft für die Amtsinhaber und die deutsche Demokratie. Danach ging es allen  Kanzlern nur noch um ihr Bild in den Geschichtsbüchern, also mehr um die Vergangenheit und nicht um die Zukunft. Lange Amtszeiten machen außerdem unempfindlich bezüglich der eigenen Lage, die Einflüsterungen der Höflinge und Kopfnicker in der Fraktion sorgen für weite Distanzen von der Realität.

    In die Geschichtsbücher haben es ohnehin nur drei Kanzler geschafft, die restlichen Akteure bleiben Fußnoten der Historie. Adenauer war der Architekt des freien Deutschlands, der Verankerung der jungen Republik im Westen, Helmut Kohl ist der Vater der deutschen Einheit und Willy Brandt hat die Tür der Verständigung ins östliche Europa aufgestoßen und dafür den Friedens-Nobelpreis erhalten. Sollte Merkel als die Kanzlerin der Flüchtlingskrise und der Überforderung der Deutschen bei der Integration in die Historie eingehen, wäre das nicht der angenehmste Platz.

    Ein Blick nach Schweden …

    Die Rentenkommission der Bundesregierung hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen und natürlich geht auch der Blick ins Ausland. Machen es andere Länder vielleicht besser als wir, fragte sich Professor Volker Meier vom Münchner Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo). Betrachtet hat er zunächst Schweden, das als Modellstaat gilt und wo die Rente aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert wird. Die Schweden haben den Rentenanspruch automatisch an die demografische Entwicklung und an das Renteneintrittsalter gekoppelt. Je früher einer in Rente geht, desto karger fällt die Rente dann aus.

    … und in die Schweiz

    Ein interessantes Modell hat auch die Schweiz. Die dortige Rentenversicherung kommt einer Grundrente gleich, liegt aber deutlich über dem Satz deutscher Sozialhilfe-Empfänger. Das dortige System hat wiederum einen stark umverteilenden Charakter. Gutverdiener erhalten eine niedrigere Rente, weil mit ihren Beiträgen die Rente weniger einkommensstarker Bürger aufgestockt wird. Allerdings können sich die Besserverdienenden dann bei den Steuern wieder etwas schadlos halten.

    Bliebe unter den Vorzeige-Staaten noch Österreich, das 14 Prozent des Bruttosozialproduktes für die Rente verwendet und sogar noch ein 13. Monatsgehalt spendiert. Renten-Experte Jochen Pimpertz wägt Vor- und Nachteile gegeneinander ab, empfiehlt aber keine Übertragung auf die Bundesrepublik. In der Rentenkommission sollte es aber auch eine Diskussion geben, wieviel Prozent des Bruttosozialproduktes künftig für die Rente ausgegeben wird.

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