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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 27.3.2013 Drucken

    In großen Familienfirmen ist bAV Standard

    In großen Familienunternehmen ist die Einsicht bereits weit verbreitet, dass Angebote zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) mittlerweile zu einem zeitgemäßen Vergütungspaket gehören.

    Weit über 90 Prozent dieser Unternehmen verfügen über Versorgungswerke, mit denen ihre Beschäftigten Anwartschaften auf eine Betriebsrente aufbauen können.

    In großen Familienfirmen ist bAV StandardDas geht aus einer Umfrage hervor, die von der Deutschen Bank und dem BDI im vergangenen Herbst durchgeführt worden ist. Bei kleineren und mittleren Unternehmen besteht jedoch noch „Raum für Expansion“. Nur rund 40 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebsstätten mit weniger als zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben ein betriebliches Altersvorsorgesystem eingerichtet. In den verbleibenden immerhin 60 Prozent dieser Unternehmensgruppe ist somit der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer (noch) nicht gewährleistet.

    Wie stark das Problem der unzureichenden Verbreitung betrieblicher Altersversorgung gerade unter den sehr kleinen Unternehmen verbreitet ist, zeigt die nächste Unternehmensgröße: In der Gruppe der Betriebe mit zehn bis 49 Beschäftigten bieten nämlich bereits 87 Prozent eine bAV-Lösung an.

    Verbreitung hängt von der Unternehmensgröße ab

    Allerdings bedeutet die Bereitstellung von Angeboten nicht automatisch eine großflächige Nutzung. Diese hängt noch viel stärker von der jeweiligen Unternehmensgröße ab. So verfügten nur 30 Prozent der Belegschaften in den Unternehmen bis zehn Mitarbeiter über eine Betriebsrente. Selbst bei den Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern ist es nur rund die Hälfte. In den Großunternehmen über 1.000 Beschäftigte liegt der Anteil hingegen bei 84 Prozent.

    Dabei zeigt die Erfahrung, dass die Vorsorgebereitschaft der Mitarbeiter in der Regel höher ist, wenn die Arbeitgeber einen finanziellen Beitrag zur Altersvorsorge leisten und sich die künftige Betriebsrente nicht ausschließlich aus der Entgeltumwandlung finanziert. „Gerade auch für mittelständische Unternehmen bietet es sich an, die finanziellen Vorteile, die aus der Sozialabgabenbefreiung der Entgeltumwandlung resultieren, entsprechend zu nutzen“, schreibt Dieter Bräuninger in Auswertung der Umfrage unter dem Titel „Mittelstand und Demografie – Der Handlungsdruck steigt“ in einem Themen-Papier von DB Research.

    Die Großen sind auch bei flexiblen Arbeitszeiten weiter

    Zur Bewältigung der Aufgaben, die aus der demografischen Entwicklung resultieren, gehört auch eine angemessene Work-Life-Balance, die sich unter anderem mit flexiblen Arbeitszeiten verbessern lassen. Aber auch hier sind die größeren Unternehmen im Vorteil. So können die Mitarbeiter in vier Fünfteln der großen Familienunternehmen flexible Arbeitszeitmodelle nutzen. Dazu gehören sowohl traditionelle Ansätze, wie Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten, als auch moderne Instrumente, wie Telearbeit und Zeitwertkonten.


    Der Mittelstand und die großen Familienunter- nehmen sind starke Träger der deutschen Wirtschaft. 99 Prozent der knapp 3,62 Millionen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland gehören zum Mittelstand. Rund 90 Prozent dieser Firmen kommen allerdings nur auf einen Umsatz von weniger als einer Million Euro. Die kleineren und mittleren Firmen erstellen jedoch fast die Hälfte des gesamten Bruttoinlandsprodukts und beschäftigen 60 Prozent der im Unternehmensbereich tätigen Personen.


    Die Studie „Mittelstand und Demografie – Der Handlungsdruck steigt“ wurde von DB Research, Deutsche Bank AG  herausgegeben.


     

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