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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 12.2.2016 Drucken

    Deutschlandrente: schwarz-grünes Signal

    Als ein „Signal für schwarz-grüne Kompromiss- und Handlungsfähigkeit“ hat der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Donnerstag das Konzept der von der hessischen Landesregierung vorgelegten Deutschlandrente bezeichnet.

    Über die Ausgestaltung der Einzelheiten dieses „einfachen und kostengünstigen Standardprodukts“, das zum Selbstkostenpreis von einem zentralen Rentenfonds verwaltet werden soll, werde man in den nächsten Monaten mit allen Beteiligten und Interessierten reden, bevor die Initiative zu einem Vorstoß im Bundesrat genutzt werde. Schäfer geht allerdings davon aus, dass die Vorstellungen aus Wiesbaden bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 nicht in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden.

    Altersvorsorge braucht neuen Schub

    Schäfer, der zusammen mit seinen Ministerkollegen Al Wazir (Grüne) und Grüttner (CDU) das Konzept entwickelt hat, unterstrich bei einem Pressegespräch in der Hessischen Landesvertretung in Berlin, dass durch den demografischen Wandel der Lebensstandard im Alter in den nächsten Jahrzehnten bei vielen Bürgern deutlich sinken und die Altersarmut erheblich zunehmen werden. Deswegen müssten neue Weichen gestellt werden, um der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zusätzlichen Schub zu geben.

    Verwaltung auf Selbstkostenbasis

    Bei der neuen Deutschlandrente sollen die Arbeitgeber die Beiträge für das Standardprodukt an die Deutsche Rentenversicherung ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung abführen. Die Einzahlung erfolge daher unbürokratisch, auf einem bereits etablierten Weg. Die Anlage der eingezahlten Beiträge obliege dann dem Deutschlandfonds, einem eigenständigen zentralen Rentenfonds, der ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis arbeite und vor politischem Zugriff geschützt sei. Das kapitalgedeckte Standardprodukt könne im Wege der betrieblichen und privaten Altersvorsorge angespart werden und wäre damit grundsätzlich auch für die Riester-Förderung zulagenfähig.

    Opt-out statt Opt-in

    Auf Bedenken, die große Kapitalsammelstelle könne von der Politik zweckentfremdet werden, antwortete Schäfer mit dem Hinweis, „die Vermögenspositionen würden eigentumsrechtlich hinlänglich geschützt, die Abwicklungseinheit werde mit Unabhängigkeit ausgestattet“. Der Minister verwies darauf, dass das bisherige „Opt-in“ durch ein „Opt-out“ ersetzt werde. Arbeitnehmer betreiben also betriebliche oder private Altersvorsorge, sofern sie gegenüber dem Arbeitgeber nicht aktiv widersprechen. Wörtlich sagte Schäfer: „Damit haben auch junge Beschäftigte quasi automatisch einen frühzeitigen und einfachen Zugang zur zusätzlichen Altersvorsorge. Andere Länder erreichen mit solchen Systemen einen Verbreitungsgrad von etwa 90 Prozent. Auch in Deutschland können wir auf diesen sanften Zwang nicht verzichten, wenn wir ernsthaft Altersarmut bekämpfen wollen.“

    Vorbild im hohen Norden

    Das Idealbild Schäfers liegt im hohen Norden. So kommt der norwegische Staatsfonds seit seiner Gründung im Jahr 1997 auf eine durchschnittliche Rendite von fünf Prozent. Durch einen höheren Aktienanteil kann gleichzeitig mehr Kapital für den Aktienmarkt und Börsengänge junger Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um Wachstum und Innovationen zu finanzieren. Die besondere Rolle der Rentenversicherung bei der Gestaltung der Deutschlandrente begründete Schäfer mit dem Hinweis auf das Vertrauen der Menschen in diese Institution.

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