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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 4.3.2017 Drucken

    App oder Opting-out – ist das die Frage?

    Würde eine App auf dem Smartphone dazu führen, dass sich Arbeitnehmer mehr als bisher mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen? Eine Mehrheit sagt: ja.

    Daher plädiert die Beratungsgesellschaft PwC Pension Consulting für eine solche Lösung der Information und Motivation, statt auf das Trägheitsprinzip zu setzen. Kurz gesagt: App statt Opting-out.

    Apps in der BeratungIn der jährlichen PwC-Mitarbeiterbefragung gaben 33 Prozent der Arbeitnehmer an, dass sie durch eine Vorsorge-App sich deutlich mehr ihrer betrieblichen Altersversorgung widmen würden. 24 Prozent sagten sogar, eine solche App würde die erstmalige Beschäftigung mit diesem Thema auslösen. Für 43 Prozent hingegen hätte sie keine Wirkung. Apps seien eine gute Möglichkeit, gezielt Informationen über die betriebliche Altersversorgung bereitzustellen, schlussfolgern die PwC-Experten.

    Drei Viertel der von der Beratungsgesellschaft befragten Arbeitnehmer finden das Prinzip der Entgeltumwandlung nämlich gut. Dabei wird ein Teil des Verdienstes sofort ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in einen Betriebsrentenvertrag eingezahlt. Trotz dieser überwiegend positiven Einstellung nimmt aber nur ein Drittel der Beschäftigten mit eigenen Beiträgen an der betrieblichen Altersversorgung teil. Als Hauptgrund für die Zurückhaltung wird immer wieder mangelnde Information über die bAV genannt. Daher bringt PwC die Idee von der Vorsorge-App ins Gespräch.

    Vier Fünftel finden sanften Zwang gut

    Alternativ könnte der Arbeitgeber, so PwC Pension Consulting, auch mit Hilfe von Opting-out die Beteiligung ausbauen. Eine solche automatische Anmeldung zur Entgeltumwandlung finden immerhin 78 Prozent der Befragten grundsätzlich gut. Somit würden acht von zehn Arbeitnehmern diesem sanften Zwang nicht widersprechen und in der Entgeltumwandlung bleiben. Ein Grund dafür ist nach Auffassung von PwC der Umstand, dass den Mitarbeitern bei diesem Weg die Auseinandersetzung mit dem Thema bAV erspart bleibt. Opting-out nutzt einfach das Trägheitsmoment.

    Überzeugung statt Trägheit

    Aus der Sicht des Mitarbeiters sei das zwar ein einfacher, aber kein nachhaltiger Weg. Die fehlende Auseinandersetzung habe auch eine mangelnde Wertschätzung der betrieblichen Altersversorgung zur Folge, an der sich häufig auch der Arbeitgeber beteiligt. Daher plädieren die PwC-Experten für die App und für eine Entgeltumwandlung, die nicht auf der Basis von Opting-out in Gang kommt, sondern durch Überzeugung der Mitarbeiter. Also App statt Opting-out. Aber schließen sich beide wirklich aus? Selbst wenn Opting-out stattfindet, brauchen Arbeitnehmer Informationen. Die Antwort lautet also eher: App und Opting-out.

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