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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 5.3.2015 Drucken

    Achtung! Die Nahles-Rente naht

    Kennen Sie die Nahles-Rente? Nein? Das ist nicht verwunderlich. Es gibt sie nämlich nicht – noch nicht.

    Aber die Bundesarbeitsministerin hegt den festen Vorsatz, sich im politischen Vorsorge-ABC aus Riester-Rente, Eichel-Rente und Pflege-Bahr zu verewigen. Ein folgenreiches Vorhaben für die Betriebsrente.

    Es fing ganz unverdächtig an: Beamte im Arbeits- und Sozialministerium dachten sich vor einigen Wochen eine Änderung des Paragrafen 17 im Betriebsrentengesetz aus. Findet dieser Vorschlag wirklich seinen Weg ins Gesetz, dann entsteht eine neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. Abgesehen davon, dass es schon Vielfalt zur Genüge in der bAV gibt – Deutschland könnte eine Weltausstellung der Durchführungswege veranstalten, ohne die übrigen Länder – lassen die vorgeschlagenen Tariffonds um die gewachsenen Versorgungsstrukturen in deutschen Unternehmen fürchten.

    Ein Köder für die Arbeitgeber

    Worum geht es genau? Auf der Grundlage des geplanten neuen Paragrafen 17b könnten die Tarifpartner eigene Versorgungseinrichtungen vereinbaren und gründen. Der Köder für die Arbeitgeberseite: Die bislang für unantastbar gehaltene Haftung des Arbeitgebers für die von ihm erteilten Versorgungszusagen kann bei Einzahlungen in diese Tariffonds entfallen. Das wünschen sich im Arbeitgeberlager viele schon seit längerem. „Pay and forget“ – dieses Prinzip würde die Betriebsrente aus Unternehmenssicht erheblich vereinfachen.

    Neue bAV-Welt mit Okkupationsdrang

    Doch die Tariffonds bergen einen Sprengsatz für das bisherige bAV-System. Damit entsteht neben der alten Betriebsrentenwelt eine völlig neue mit Okkupationsdrang. Begründet werden die paritätisch betriebenen Versorgungseinrichtungen mit der angestrebten stärkeren Verbreitung der bAV in Klein- und Mittelbetrieben. Dort geht es nämlich nach wie vor mit der Betriebsrente nicht so recht voran. Während in den großen Unternehmen eigene Versorgungswerke schon seit Jahren gang und gäbe sind, sucht man eine vergleichbare Versorgung bei den kleinen Mittelständlern oder Handwerksbetrieben oft vergeblich. Dort besteht ohne Frage Handlungsbedarf.

    Zwangs-bAV für alle Unternehmen

    Die Lösung aus dem Bundesarbeitsministerium: Die tariflich vereinbarten Fonds werden kurzerhand allgemeinverbindlich erklärt. Damit wäre auf einen Schlag das Gros der Unternehmen einbezogen. Über diese Absicht reden Ministerin Nahles und ihre Entourage noch nicht offen, aber aus Reaktionen der verantwortlichen Fachpolitiker ließ sich bereits entnehmen, dass exakt diese Absicht verfolgt wird. So entstünde eine Art tarifvertragliches Obligatorium oder deutlicher formuliert: eine Zwangs-bAV für alle.

    Gefahr für „alte“ Versorgungswerke

    Wer nun in patriarchalicher Manier meint, ein wenig Nachdruck schade nicht, verkennt die Gefahr. Was wird aus den bestehenden Versorgungswerken und Arbeitgeberzahlungen in der „alten“ bAV-Welt, wenn die Unternehmen zu einer Leistung an Tariffonds verpflichtet werden? Es ist kaum zu erwarten, dass die Arbeitgeber mit leichter Hand die neuen finanziellen Verpflichtungen schultern und dennoch die bisherigen freiwilligen Zahlungen, ohne mit der Wimper zu zucken, fortsetzen. Es droht die Schließung vieler arbeitgeberfinanzierter „alter“ Versorgungswerke. Selbst die von den Arbeitnehmern betriebene Entgeltumwandlung könnte Schaden nehmen, weil heute in vielen Unternehmen mit zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen die Einzahlungen von Beschäftigten belohnt werden. Diese sogenannten Matchingsysteme stellen die Arbeitgeber nach dem Start der Tariffonds gleichfalls auf den Prüfstand.

    Ordnungspolitischer Paradigmenwechsel

    Die Tariffonds wären ordnungspolitisch nicht weniger als ein Paradigmenwechsel in der betrieblichen Altersversorgung: Bislang war sie eine freiwillige Einrichtung der Arbeitgeber, die damit einen Teil ihrer sozialen Verantwortung wahrnehmen. Der Paragraf 17b würde daraus eine Angelegenheit der Tarifparteien machen und damit vor allem eine neue Einflusszone der Gewerkschaften begründen. Für die kleinen, nicht tarifgebundenen Arbeitgeber kommt es dann ganz dick: Sie werden ohne Entscheidungsfreiheit in die Tarifpolitik eingebunden. Nach dem Mindestlohn käme binnen kürzester Frist die nächste pauschal verordnete Steigerung der Lohnkosten.

    Gewerkschaften als große Gewinner

    Die großen Gewinner des aktuellen Pokers um die Tariffonds wären die großen Gewerkschaften, denn es würden wahrscheinlich sehr schnell vier oder fünf solche Fonds entstehen, bei denen vor allem die großen Industriegewerkschaften das Sagen haben. Diese Gewerkschaften werden Arbeitsministerin Nahles die Ehrenmitgliedschaft auf Lebenszeit verleihen. Zwar sollen die Tariffonds paritätisch geführt werden, also von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gemeinsam, aber wer mit Kennern paritätisch besetzter Einrichtungen spricht, hört immer wieder vom stärkeren Einfluss der Gewerkschaften.

    Das Arbeitgeberlager ist zerrissen

    Das ist wohl auch ein Grund, warum die Arbeitgeber bislang nicht mit wehenden Fahnen ins Lager der Befürworter solcher Tariffonds gestürmt sind. Die Arbeitgeberseite ist nämlich zerrissen. Einerseits lockt die Aussicht auf Enthaftung. Reine Beitragszusagen finden viele Unternehmen attraktiv, aber sie wollen diese Zusage in eigener Verantwortung erteilen, nicht auf ein Privileg der Tarifparteien beschränkt sehen. Andererseits erkennen die Unternehmen nicht zu unterschätzende Risiken und Nebenwirkungen für das bestehende System der bAV.

    Stellungswechsel der Kapitalmarktkritiker

    Delikates Detail am Vorschlag für Tariffonds: Bislang galt die Beitragszusage mit Mindestleistung als Untergrenze für Zusagen in der betrieblichen Altersversorgung. Damit muss der Arbeitgeber zumindest die eingezahlten Bruttobeiträge zu Beginn der Rentenphase garantieren. Nun schicken sich mit den Gewerkschaften und Sozialdemokraten ausgerechnet zwei der energischsten Kritiker freier Kapitalmärkte an, die Gelder für die Betriebsrente den Kapitalmarktbewegungen ohne Sicherungselemente auszusetzen.

    Flucht vor bekannten Problemen

    Die Tariffonds sind eine Flucht in eine neue bAV-Welt, um den Problemen in der alten Welt zu entgehen. Es gibt wahrlich genügend Hemmnisse, die im bisherigen Betriebsrentensystem abgebaut werden könnten, um eine schnellere Verbreitung der bAV zu erreichen: der ungerechtfertigte volle Beitrag zur Krankenversicherung auf Betriebsrenten, die Anrechnung der Betriebsrente auf die Grundsicherung im Alter, eine immer weiter ausufernde Bürokratie bei der Verwaltung der Systeme oder Hemmnisse im Steuer- und Handelsrecht. Wenn Bundesministerin Nahles etwas für die Betriebsrenten tun möchte, sollte sie diese Hindernisse aus dem Weg räumen, anstatt sich mit den Tariffonds bei den Gewerkschaften unsterblich zu machen.


    Achtung! Die Nahles- Rente naht

    Die entscheidende Änderung steckt im vorgeschlagenen neuen Paragrafen 17b Betriebsrentengesetz. Danach kann von den Festlegungen im Paragraf 1 des Betriebsrentengesetzes abgewichen werden. Jedoch nur, wenn die Zahlungen des Arbeitgebers an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfolgt.

    Solche Tariföffnungklauseln gibt es auch heute schon im Betriebsrentengesetz, allerdings nicht für die Einstandspflicht des Arbeitgebers (Paragraf 1, Absatz 1, Satz 3). Die gilt nach der gegenwärtigen Regelung auch dann, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung auf einen externen Träger verlagert wurde. Der neue 17b hingegen ließe eine Enthaftung des Arbeitgebers zu.

    Durch eine Abweichung von Paragraf 1,
    Absatz 2 käme außerdem mit der reinen Beitragszusage eine neue Form von Versorgungszusagen ins Spiel. Bislang führt das Betriebsrentengesetz nur die beitragsorientierte Leistungszusage und die Beitragszusage mit Mindestleistung auf.


     

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