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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 7.7.2017 Drucken

    Abgrenzung der alten bAV-Welt von der neuen

    Heute nimmt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in der Plenarsitzung des Bundesrates die letzte gesetzgeberische Etappe. Zum 1. Januar 2018 wird es dann in Kraft treten.

    Wie schon vielfach zu lesen war, bringt das BRSG zahlreiche Veränderungen in der bAV mit sich. Am deutlichsten geraten die „tektonischen Platten“ der bAV dabei sicher durch das sogenannte Sozialpartnermodell mit reiner Beitragszusage und Zielrente in Bewegung.

    Was gerät in Bewegung, was ändert sich und worin unterscheiden sich alte und neue bAV-Welt voneinander? Ein Überblick: Die bAV besteht bislang aus fünf Durchführungswegen und drei Zusagearten.

    bAV-Durchführungswege_alte_Welt

    In der Diskussion um das BRSG, zuletzt auch in der abschließenden Debatte im Zuge der zweiten und dritten Lesung im Bundestag, wurde verschiedentlich vorgebracht, dass nun ein sechster Durchführungsweg der bAV geschaffen wurde. Wie in den letzten Reformen rund um die Alterssicherung üblich, haben einige Medien das Konstrukt mit dem Namen der zuständigen Minister(in) verknüpft und griffig als „Nahles-Rente“ dem breiten Publikum präsentiert.

    Wichtig: Beim Sozialpartnermodell handelt es sich nicht um einen sechsten Durchführungsweg der bAV, sondern um die vierte Zusageform, die (reine) Beitragszusage. Diese unterscheidet sich von den bisherigen Zusageformen dadurch, dass weder in der Ansparphase noch im späteren Leistungsbezug Garantien ausgesprochen werden dürfen. In diesem Zusammenhang wird von sogenannten Zielrenten gesprochen.

    bAV-Durchführungswege neue Welt

    Warum Sozialpartnermodell?

    Der Begriff Sozialpartnermodell ergibt sich aus der gesetzlichen Anforderung, dass nur die Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Tarifverträge schließen können, die die (reine) Beitragszusage vorsehen. Eine Vereinbarung auf rein betrieblicher Ebene, also zum Beispiel durch eine Betriebsvereinbarung, oder eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, eine bAV gewähren zu wollen, reicht nicht aus, um die (reine) Beitragszusage nutzen zu können.

    Das Sozialpartnermodell und die (reine) Beitragszusage stehen zudem nicht in allen Durchführungswegen zur Verfügung. Nur Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen kommen im Rahmen des Sozialpartnermodells für die reine Beitragszusage in Betracht. Unterstützungskasse und Direktzusage dagegen nicht. Den Sozialpartnern steht es dabei aber frei, neue Versorgungseinrichtungen zu gründen oder bestehende Versorgungseinrichtungen zu nutzen.

    Was ist eine Zielrente?

    Wie bereits gesagt, beinhaltet die reine Beitragszusage keinerlei Garantien – wenn man davon absieht, dass garantiert wird, dass die spätere Rente lebenslang gezahlt wird. Der Zinsertrag bzw. die Rendite, die mit der Kapitalanlage erwirtschaftet wird, ist ebenso wenig garantiert wie die Höhe der tatsächlichen Versorgungsleistung. Auch während des Rentenbezugs ist es möglich, dass die Renten erhöht, aber eben auch reduziert werden können.

    Keine Garantien? Dieser Paradigmenwechsel hat zu heftigen Diskussionen im Gesetzgebungsverfahren geführt. Tatsächlich ist eine Versorgungsleistung ohne jegliche Garantie dem deutschen Betriebsrentner bislang unbekannt und daher vielleicht suspekt. Vor allem, wenn die Zweifel noch durch Aussagen des einen oder anderen Politikers angeheizt werden, der im Zusammenhang mit der Zielrente von „Poker-Rente“ oder gar „Zocker-Rente“ spricht.

    Hier sollte man sich die Fakten genau ansehen:

    • Erstens: Garantien sind im aktuellen Kapitalmarkt- und Zinsumfeld schlicht teure Sicherungsmaßnahmen, die zu Lasten der Wertentwicklung gehen. Lebensversicherer und Pensionskassen wissen ein Lied davon zu singen.
    • Zweitens: Die Rentenleistungen sind in der neuen Welt 20 bis 30 Prozent höher als bei vergleichbaren Beitragszahlungen in der alten bAV-Welt. Das zeigen Modellrechnungen verschiedener Versorgungsträger. Die Berechnungen dazu wurden anhand des tatsächlichen Bestandes vorgenommen.
    • Drittens: Das BRSG sieht einen Schwankungspuffer von 25 Prozent in der Rentenbezugsphase vor. Damit werden auch stärkere Turbulenzen am Kapitalmarkt ausgeglichen, um die Renten stabil zu halten
    • Viertens: Es lohnt ein Blick ins benachbarte Ausland. In den Niederlanden, Großbritannien und Skandinavien sind sowohl die reine Beitragszusage als auch Versorgungszusagen ohne Garantien absolut üblich und werden von den Versorgungsberechtigten sehr gut angenommen.

    Alte oder neue bAV-Welt?

    Welchen Weg soll ein Arbeitgeber bzw. ein Arbeitnehmer denn nun gehen, wenn im kommenden Jahr eine Entscheidung für eine bAV-Form getroffen werden muss? Wie so oft lautet die Antwort: „Es kommt darauf an“. Zunächst muss festgehalten werden, dass die neue bAV-Welt die alte nicht ersetzt, sondern ergänzt. Soweit der Arbeitgeber – und in dieser Frage hat er die Entscheidungshoheit – beide Welten zur Verfügung stellt, kann der Arbeitnehmer beide Welten gegeneinander abwägen. Damit kann er für sich entscheiden, ob er eine niedrigere, stabile Rentenleistung mit garantierter Verzinsung oder eine sich am Kapitalmarkt orientierende, damit wahrscheinlich höhere, aber gegebenenfalls schwankende Rentenleistung bevorzugt.

    Die ersten Sozialpartnermodelle werden im Laufe des Jahres 2018 eingerichtet werden. Bis diese flächendeckend über alle Tarifbereiche installiert sind, werden wir aber sicher das Jahr 2020 schreiben. Eine echte Wahlmöglichkeit zwischen alter und neuer bAV-Welt wird daher noch ein wenig auf sich warten lassen.

    Sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf warten?

    Das Aufschieben einer Entscheidung über den Aufbau einer bAV ist sicher die schlechteste Entscheidung. Wie bei allen regelmäßigen Sparvorgängen gilt hier: Zeit ist Geld. Wer den Bedarf einer bAV für sich erkannt hat, sollte sofort handeln. Wenn dann beide Welten zur Verfügung stehen, sollte verglichen werden. Gefällt die neue Welt besser, werden künftige Beiträge in die neue Welt investiert. Gefällt die alte Welt besser, bleibt alles wie gehabt. Wer sich nicht zwischen den Welten entscheiden möchte, kann auch eine Kombination aus beiden Wegen gehen. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber stellt beide Welten zur Verfügung.


    Michael Hoppstädter LongialAb und zu schreiben Experten für das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), die nicht zum Kernteam gehören. Aber was bedeutet das schon. Gäste empfängt man immer am wärmsten.

    Wie Michael Hoppstädter. Er ist Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Longial.

     

     

     


     

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