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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 31.5.2014 Drucken

    Endspurt mit größerer Flexibilität

    Der Kompromiss gelang in letzter Minute: Vier Tage vor der Verabschiedung des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes im Bundestag fand die vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, vorgeschlagene Flexi-Rente noch Eingang in das Rentenpaket.

    Zwar wird die Umsetzung in Etappen erfolgen, aber in einem ersten Schritt soll zumindest erst einmal die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter erlaubt werden. Über die Beiträge zur Sozialversicherung wollen die Koalitionäre erst im Anschluss daran reden.

    Endspurt mit größerer FlexibilitätDer Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann hatte die Flexi-Rente vor wenigen Monaten vorgeschlagen, um der aktuellen Rentendiskussion in Deutschland eine neue Richtung zu geben. Wegen der Rente mit 63 beschäftigte sich die öffentliche Debatte vor allem mit einer neuen Form der Frühverrentung.

    Das Gros der Experten und erhebliche Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten das angesichts der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Arbeitskräfteschwund für bedenklich.

    Option für „Verlängerung“ findet Mehrheit

    Bundesministerin Andrea Nahles verweist hingegen immer wieder auf die große Zustimmung, auf die ein vorzeitiger Rentenbeginn mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren im Land stößt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. So findet der Vorschlag, dass Arbeitnehmer auf Wunsch auch später, als gesetzlich vorgesehen, in Ruhestand gehen und ihr aktives Arbeitsleben noch um einige Jahre verlängern, ebenfalls eine Mehrheit. Kurz vor der Verabschiedung des Rentenpakets wurde eine Umfrage bekannt, die vom Hamburger Zukunftsforscher Horst Opaschowski beim IPSOS-Institut in Auftrag gegeben worden war. Danach befürworteten 57 Prozent eine solche Regelung. Unter den Berufstätigen ist die Zustimmung mit 60 Prozent sogar noch höher.

    Plädoyer für mehr Selbstbestimmung

    In einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), die Ende vergangenen Jahres durchgeführt worden ist, als von der Flexi-Rente noch gar keine Rede war, plädierten sogar mehr als zwei Drittel der Bürger für die Abschaffung des festen Eintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung und wünschten sich mehr Selbstbestimmung bei der Gestaltung ihres individuellen Renteneintritts. Das Rentenrecht lässt solche Entscheidungen durchaus zu. Verschiebt ein Versicherter seinen Renteneintritt, so wird dies sogar durch Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat honoriert. Außerdem sammelt der Arbeitnehmer zusätzliche Entgeltpunkte an. In der Praxis kommt eine solche Verlängerung häufig jedoch nicht zustande, weil Kollektivvereinbarungen in den Unternehmen und Manteltarifverträge auf das gesetzliche Renteneintrittsalter fixiert sind oder weil eine Befristung dieser „Verlängerungszeit“ nicht erlaubt ist. Daher hatte Carsten Linnemann die Einführung eines neuen Sachgrundes für befristete Arbeitsverhältnisse, nämlich Beschäftigung nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, vorgeschlagen.

    SV-Beiträge ohne Gegenleistung

    Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz werden dafür nun die ersten Rechtsveränderungen auf den Weg gebracht. Den „Rest“ soll dann eine Arbeitsgruppe vorbereiten. Dazu gehört auch die Frage, ob in Zukunft weiter Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden, wenn ein Rentner sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgeht. Diesen Beiträgen steht keinerlei Leistungsversprechen gegenüber: Sie wirken nicht mehr rentensteigernd und der Fall der Arbeitslosigkeit kann nicht mehr eintreten. In der Konsequenz läuft dies auf eine Verletzung des Äquivalenzprinzips hinaus, das für die Rentenversicherung in Deutschland gilt. So weit zu hören ist, werden bereits die ersten Klagen gegen diese Versicherungsbeiträge vorbereitet. Einige Experten, wie zum Beispiel Professor Bert Rürup, sieht darin eine Lenkungsabgabe, die verhindern soll, dass Arbeitgeber auf „preiswertere“ Arbeitskräfte im Rentenalter ausweichen.

    Korridor statt fixer Zeitpunkt

    Die Flexi-Rente wird also auch nach der Verabschiedung des Rentenpakets im Bundestag noch für erheblichen Diskussionsbedarf sorgen, auch weil sie selbst im Kompromiss steckenbleibt. In der DIA-Umfrage zur Flexibilisierung des Renteneintritts stimmten nämlich 70 Prozent der Befragten einer Korridorlösung von mehreren Jahren zu, bei der sie selbst entscheiden, wann sie in Rente gehen. Die Höhe der Rente hängt dabei vom jeweiligen Zeitpunkt ab: Je später der Eintrittszeitpunkt, desto höher fällt die Rente aus.

    Als Alternative können sich 71 Prozent auch den völligen Verzicht auf ein festes Renteneintrittsalter vorstellen, indem es lediglich eine Untergrenze für den frühestmöglichen Renteneintritt gibt. Auch dabei würde die Höhe der Rente entsprechend des jeweiligen Eintrittsalters berechnet. Die Stimmung in der Bevölkerung ließe also durchaus mutigere Konzepte zur Reform des Systems der gesetzlichen Rente zu. Eines zeichnet sich indes ab: Die starre Altersgrenze beim Renteneintritt ist nicht mehr zeitgemäß. „Sie wird von immer mehr Menschen als Zwangsrente mit Fallbeilcharakter empfunden“, formulierte es Zukunftsforscher Opaschowski Mitte Mai mit deutlichen Worten.

    Schwedisches Modell als Vorbild

    Darauf reagierte auch die FDP, die im Europa-Wahlkampf ebenfalls ein Konzept für ein flexibles Renteneintrittsalter vorstellte. Die Partei orientiert sich dabei am schwedischen Modell. Das FDP-Konzept sieht vor, dass alle Versicherten ab dem 60. Lebensjahr frei entscheiden können, wann und wie sie in Rente gehen. Das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Beitragsjahren, so wie es bei der Rente mit 63 der Großen Koalition erforderlich ist, sieht die FDP dabei nicht vor. Das wäre, so heißt es im Beschluss des Dresdner Parteitages, auch nicht sachgerecht. So sei zum Beispiel nicht einzusehen, warum nach 45 Jahren im Büro ein vorzeitiger Rentenbeginn gestattet wird, bei 44,5 Jahren harter körperlicher Arbeit dagegen nicht.

    FDP-Konzept: Rente mit 60, aber unter Bedingungen

    Im Modell der FDP gibt es nur eine Bedingung für den Renteneintritt schon ab 60 Jahren: Das Einkommen aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge muss oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen. Bei dieser Konditionierung wird es allerdings nicht völlig ohne eine zusätzliche Regelaltersgrenze gehen, weil weiterhin mit einem Teil Rentner gerechnet werden muss, die trotz Rentenbezugs in die Grundsicherung im Alter fallen. Für sie muss es also eine Unterscheidung zwischen vorzeitigem und regulärem Rentenbeginn geben.

    Kopplung an die Lebenserwartung

    Das FDP-Konzept stellt eine Korridorlösung dar, wobei in einem zeitlichen Rahmen der Renteneintritt frei gewählt werden kann. Die Ausgangshöhe der Rente soll anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation berechnet werden. Sie kann sich daher im Zeitverlauf ändern. In dem Beschluss zum flexiblen Rentensystem wird dieser Mechanismus zwar nicht weiter erläutert, aber er läuft in der Konsequenz auf eine Kopplung der Rente an die Entwicklung der Lebenserwartung hinaus. Ein solches Vorgehen wurde verschiedentlich von Wissenschaftlern bereits vorgeschlagen. Dieser jahrgangsindividuelle Faktor sorge, so argumentiert die Partei, für eine solide Finanzierung und einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen.

    Späterer Rentenbeginn trotz großer Flexibilität

    Der Vorschlag zu einem solchen Korridor weckt verschiedentlich die Befürchtung, dass ein größerer Teil als bisher früher in Rente geht. Das schwedische Modell zeigt allerdings, dass dieser Fall nicht eintreten muss. Obwohl in Schweden ein flexibler Renteneintritt ab dem 61. Lebensjahr möglich ist, weist das Land das höchste faktische Renteneintrittsalter in ganz Europa auf. Die Schweden gehen im Durchschnitt mehr als zwei Jahre später in Ruhestand als die Deutschen. Ein solches Verhalten wird aber sehr stark von den Einbußen bei einem früheren Renteneintritt geprägt sein. Fallen sie hoch aus, dann wird ein Ruhestandsbeginn in der ersten Hälfte des Korridors unattraktiv.

    Freie Kombination von Teilrente und Teilzeitarbeit

    Die FDP fordert im Zusammenhang mit der Korridorlösung eine freie Kombination von Teilrente und Teilzeitarbeit. Die derzeitigen Grenzen für den Hinzuverdienst seien vollkommen unattraktiv. Daher sollen nach den Vorstellungen der Partei die geltenden Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug komplett aufgehoben werden. Auf den Zuverdienst sollen weiterhin trotz Rentenbezugs von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, wodurch weiter Entgeltpunkte und Rentensteigerungen „verdient“ werden. Derzeit kann ein Rentner, der noch einer Beschäftigung nachgeht, keine zusätzlichen Entgeltpunkte mehr erreichen, obwohl der Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abführt.

    Gewerkschaften beteiligen sich an der Ideensuche

    Auch aus den Reihen der Gewerkschaften kamen unlängst Signale, sich an der Ideenfindung zu beteiligen, wie der Übergang vom Arbeitsleben in die Rentenphase flexibilisiert werden kann. Eine entsprechende Ankündigung hat der neue DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann kurz nach seiner Wahl gemacht. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Gewerkschaften vor allem Lösungen für die Altersgruppen vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter suchen werden. Möglicherweise dient ein Konzept als Vorbild, das die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt vor etwa einem Jahr bereits vorgestellt hat. Mit einem sogenannten Altersflexi-Geld sollen Beschäftigte auch bei starker körperlicher Belastung länger in ihrem Beruf gehalten werden. Die von der IG Bau vorgeschlagene Branchenlösung wäre eine neue Form des Kurzarbeitergeldes, wenn in einem körperlich anstrengenden Beruf nicht mehr die volle Stundenzahl geleistet werden kann. Zusammen mit speziellen Transferberatern und einem speziellen Altersflexi-Zugangsverfahren soll nach den Vorstellungen der Gewerkschaft verhindert werden, dass ein Missbrauch zur gezielten Frühverrentung stattfindet.

    Erwerbsminderungsrente im Rentenpaket unterbelichtet

    Wenn die Gewerkschaften mit solchen Vorschlägen viel Anklang finden, dann hat die Große Koalition daran erheblichen Anteil. Im Rentenpaket, das am 23. Mai im Bundestag verabschiedet worden ist, fand mit den Erwerbsgeminderten gerade jene Gruppe, bei denen Veränderungen wirklich dringlich sind, die geringste Beachtung. Erwerbsgeminderte sind aber besonders vom Risiko der Altersarmut betroffen. Alle Konzepte für eine Erhöhung des faktischen durchschnittlichen Renteneintrittsalter werden aber nur dann Erfolg haben, wenn auch für jene eine Lösung gefunden wird, die wirklich nicht länger einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

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