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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 20.11.2018 Drucken

    Wertschöpfungsabgabe – was ist das?

    In den Diskussionen über Reformen der gesetzlichen Rente spielt immer auch die Finanzierung der Ausgaben eine Rolle. Dabei kommt auch eine Wertschöpfungsabgabe als Alternative zum bisherigen lohnbezogenen Arbeitgeberanteil ins Spiel. Aber was ist eine Wertschöpfungsabgabe?

    Derzeit bemisst sich die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherungen am Entgelt, das Arbeitnehmer beziehen. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuern jeweils Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes bei. Eine Wertschöpfungsabgabe würde für den Arbeitgeber die Bemessungsgrundlage seines Beitrages erweitern. Sein Anteil zur Rentenversicherung bezieht sich dann auf die gesamte Wertschöpfung im Unternehmen.

    Zwei Verfahren zur Berechnung möglich

    Wie wird die Wertschöpfung berechnet? Die Bruttowertschöpfung einer Volkswirtschaft ergibt sich aus dem Produktionswert, also dem Wert aller in einer Volkswirtschaft produzierten Güter und Dienstleistungen, abzüglich der für die Produktion benötigten Vorleistungen. In einem alternativen Verfahren lässt sie sich aber auch als Summe aller von einer inländischen Betriebsstätte eines Unternehmens erwirtschafteten Einkommen aus Arbeit und Kapital berechnen. Sie besteht nach dieser Definition aus

    • den gezahlten Arbeitsentgelten
    • den gezahlten Mieten und Pachten
    • den entrichteten Fremdkapitalzinsen
    • den erzielten Gewinnen
    • den verdienten Abschreibungen

    Somit gibt es zwei  alternative Verfahren, um die Wertschöpfung zu ermitteln: zum einen die subtraktive Methode (Produktionswert minus Vorleistungen) und zum anderen die additive Methode (Addition aller Faktoreinkommen).

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