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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    12.6.2018 Drucken

    Rentenpolitik in falscher Reihenfolge

    Die Reihenfolge der Großen Koalition in der Rentenpolitik ist falsch. Die Regierung verhält sich wie ein Gast, der in einem Restaurant ein sündhaft teures Menü bestellt und beim Dessert darüber nachdenkt, wie er das Essen bezahlen kann. Diese Kritik äußerte Johannes Vogel, arbeitsmarkt- und rentenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Zunächst seien teure Maßnahmen zur Rente ins Gesetz geschrieben worden, die weit über die laufende Legislaturperiode hinaus wirken. „Danach beruft die Regierung eine Kommission, die sich Gedanken machen soll, wie das Ganze künftig bezahlt werden kann“, stellte Vogel fest.

    Vogel plädiert für eine weitgehende Flexibilisierung des Renteneintritts. Deutschland müsse endlich wegkommen von der immer neu entfachten Debatte über das „richtige“ Renteneintrittsalter. In Schweden und in Norwegen könne man sehen, wie gut ein solches System funktioniert. „Im Durchschnitt steigt das effektive Renteneintrittsalter sogar an, obwohl es keine bindende Altersgrenze gibt“, erläutert der Arbeitsmarktexperte.

    Neureglung der Grundsicherung im Alter

    Für die Absicherung gegen Altersarmut bringt er zwei Vorschläge ins Gespräch. Die seit Beginn dieses Jahres geltenden Freibeträge für die betriebliche und private Altersvorsorge bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter sollten auch für die gesetzliche Rente gelten. „Damit bekäme ein Versicherter mit längerer Erwerbsbiografie schon mal materiell mehr als die Grundsicherung. Die Finanzierung bliebe ordnungspolitisch sauber. Die Grundsicherung ist komplett steuerfinanziert und niemand mit großen Vermögen profitiert versehentlich“, beschreibt er das Vorgehen.

    Zugleich schlägt Vogel eine Behördenkooperation vor. Danach übernimmt die Rentenversicherung die Beantragung der Grundsicherung für jene Bürger, die Rentenansprüche haben. „Die Rentenversicherung weist also nicht nur auf mögliche Ansprüche in der Grundsicherung hin. So ist es heute der Fall. Statt dessen ist sie Ansprechpartner für die Grundsicherung und zahlt diese auch zusammen mit der Rente aus.“ So bliebe den Älteren der Gang zum Grundsicherungsamt erspart.

    Das vollständige Interview finden Sie hier.

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