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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    22.8.2013 Drucken

    Nettorente ist zentrales Kriterium der Altersvorsorgeberatung

    Altersvorsorgeberatungen, bei denen das Riester-Sparen oder die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge zur Auswahl stehen, müssen die Nettorente als entscheidendes Kriterium heranziehen. Sowohl Riester-Renten als auch Betriebsrenten werden nachgelagert besteuert. Für die Betriebsrente fällt außerdem der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag an. Daher ist der tatsächliche Betrag, der für den Lebensunterhalt im Alter zur Verfügung steht, zum Teil erheblich kleiner, als die vom Versicherer ausgezahlte Leistung.

    In der gegenwärtigen Beratungspraxis werden in der Regel aber nur die Bruttorenten den Sparern genannt. Die Belastungen durch Steuern und SV-Abgaben können aber von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein, wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in einer Studie, die in der vergangenen Woche vorgestellt wurde, exemplarisch ermittelt hat (vgl. DIA-Studie). Die Riester-Zulagen und die Ersparnisse bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wirken je nach Einkommen, Kinderzahl und Familienstand unterschiedlich auf das Ergebnis des jeweiligen Sparvertrages. „Außerdem genügt es nicht, nur die Ansparphase zu betrachten“, fügt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern hinzu. „Auch die Besteuerung in der Rentenphase und der Abzug des vollen SV-Beitrages bei Betriebsrenten muss berücksichtigt werden.“

    Solche kombinierten Berechnungen werden oft mit dem Hinweis unterlassen, man kenne heute noch nicht die Steuerbelastung und den SV-Beitrag in 30 oder 35 Jahren. „Dieser Einwand ist dennoch kein Grund, den Ausweis der Nettorente zu unterlassen. Zumindest kann auf der Grundlage der heutigen Gesetzgebung gerechnet werden“, fügt Morgenstern hinzu. Die Abzüge von der Bruttorente dürfen nicht unterschätzt werden. Eine verheiratete Person, die aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und aus einer Betriebsrente ab dem Jahr 2040 Bruttoeinkünfte in Höhe von 2.500 Euro erzielt, erhält netto lediglich 2.078 Euro. Das ist eine Gesamtbelastung aus Steuern und SV-Abgaben von knapp 17 Prozent. Bei einer ledigen Person steigt diese Belastung sogar auf 26 Prozent an (siehe die folgende Tabelle). Dabei sind die steuerlichen Freibeträge nach der heutigen Gesetzeslage berücksichtigt.


    So wirken Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, wenn ab 2040 die gesetzlichen Renten zu 100 Prozent besteuert werden:

    Nettorente ist zentrales Kriterium der Altersvorsorgeberatung

    Mehr dazu in der Studie „Riesterrente oder betriebliche Altersversorgung – Was ist wann für wen besser geeignet?“, die Sie im Online-Shop des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) kostenlos downloaden können.


     

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