Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    1.10.2021 Drucken

    Konsolidierung der Alterssicherungssysteme geboten

    Das System der verschiedenen Altersvorsorgelösungen mit unterschiedlicher Förderung sollte dringend eine Vereinfachung und Konsolidierung erfahren. Die Einführung eines neuen Weges, wie es einige Parteien zum Beispiel mit einem Bürgerfonds planen, würde die Orientierung der Bürger und ihre Entscheidung für eine Form der Altersvorsorge weiter erschweren.

    Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Die Studie „Was für Sparer übrig bleibt“ entstand in Kooperation mit dem Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH. Sie vergleicht die Nettorenten der verschiedenen Formen geförderter Altersvorsorge.

    Vier unterschiedliche Formen von Förderung

    Der Case Study wurde eine Bestandsaufnahme des deutschen Altersvorsorgesystems vorangestellt. Sie benennt die Probleme und Herausforderungen in den drei Altersvorsorgeschichten und zeigt deren Komplexität. So gibt es in der Ansparphase vier unterschiedliche Varianten der Förderung. Bei der Basisrente sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Die Riester-Rente hat ein Zulagensystem und eine ergänzende steuerliche Absetzbarkeit. In der betrieblichen Altersversorgung erfolgt die Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt. Bei der privaten Rentenversicherung wiederum hat der Gesetzgeber auf die Abgeltungssteuer bei den Erträgen verzichtet.

    Sparer kann Nettorenten nicht abschätzen

    Diese unterschiedliche Behandlung setzt sich in der Rentenphase fort. So gibt es zum einen die nachgelagerte Besteuerung (Basis-Rente, Riester-Rente). In der betrieblichen Altersversorgung kommen zur vollen Besteuerung noch Sozialabgaben hinzu. Bei der privaten Rentenversicherung wiederum findet je nach Situation eine Ertragsanteilsbesteuerung oder hälftige Besteuerung der Erträge statt. Die für den Sparer maßgeblichen Nettorenten, die ein ausreichend hohes Einkommen im Alter sicherstellen sollen, sind mithin nur schwer abschätzbar und vergleichbar.

    Verbesserungsbedarf auch bei der ergänzenden Vorsorge

    „Die politische Diskussion darf sich also nicht nur auf eine Reform der gesetzlichen Rente beschränken. Auch bei der staatlich geförderten ergänzenden Altersvorsorge gibt es dringenden Verbesserungsbedarf. Aber das wurde in der zurückliegenden Legislaturperiode vom Gesetzgeber ignoriert“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Das beste Beispiel sei die Riester-Rente. Diese steuert durch die Untätigkeit der Bundesregierung auf ihr Ende zu. „Kommt nun noch eine weitere Form geförderter Altersvorsorge hinzu, wird der Rentendschungel noch undurchdringlicher. Stattdessen sollten dringend Vereinfachungen und Vereinheitlichungen auf den Weg gebracht werden“, fügt Morgenstern hinzu. Ansatzpunkte dafür gebe es genug, angefangen beim Förderkreis, bei der Förderhöhe, bei der Berücksichtigung der Sozialabgaben oder bei den Anlagemöglichkeiten.

    Die komplette Studie steht auf der DIA-Seite im Internet zum Download zur Verfügung.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]