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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    21.5.2015 Drucken

    Dringender Nachbesserungsbedarf beim Effektivkostenausweis

    Mit der Verpflichtung der Lebensversicherer, ab dem 1. Januar 2015 die Effektivkosten ihrer Tarife in den Produktunterlagen auszuweisen, wurde nicht mehr, sondern weniger Transparenz geschaffen. Das ist ein Fazit der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), die in der vergangenen Woche veröffentlicht worden ist. „Das liegt allerdings nicht an der Kennziffer selbst, sondern am schlechten Handwerk des Gesetzgebers. Er hat es versäumt, eine einheitliche Berechnungsmethode vorzugeben. Daher sind die ausgewiesenen Ergebnisse in keiner Weise vergleichbar. Dem Sparer wird eine Transparenz vorgegaukelt, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist“, kritisiert Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des Berliner Instituts für Transparenz (ITA), das im Auftrag des DIA die Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? – Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“ angefertigt hat.

    Im Rahmen der Studie wurden für alle untersuchten Renten- und Riester-Tarife die von den Anbietern ausgewiesenen Effektivkosten mit Werten verglichen, die nach einer einheitlichen Methode berechnet wurden. „Das Ergebnis ist eine Katastrophe“, resümiert Ortmann. „Mit den Werten der Anbieter kann niemand etwas anfangen.“ Zum Beleg für die Abweichungen führt er ein Beispiel an: In den Produktunterlagen des Versicherers werden 0,32 Prozent Effektivkosten ausgewiesen. Die vom Analyseunternehmen Morgen & Morgen ermittelten Effektivkosten betragen 0,63 Prozent. Das macht eine Abweichung von 97 Prozent. „Solche Abweichungen haben wir in der Studie reihenweise festgestellt. Nur in wenigen Fällen stimmten die Angaben des Anbieters mit den Werten von Morgen & Morgen überein.“

    Die Abweichungen sind auf den fehlenden einheitlichen Standard für die Kennziffer zurückzuführen, die sich bei sachgerechter Handhabe sehr gut eignet, Versicherungstarife vergleichbar zu machen. Aber es fehlen bislang eine klare Definition, welche Parameter in der Berechnung zu berücksichtigen sind, und welche Wertentwicklung und Gesamtverzinsung zugrunde zu legen sind. Manche Anbieter rechnen mit nur einer festen Wertentwicklung, andere mit der für das Angebot vorgegebenen, andere wiederum mit mehreren Konstellationen. Manche berücksichtigen unterschiedliche Gesamtverzinsungen, andere hingegen halten die Gesamtverzinsung fest. Ein Anbieter weist zwei getrennte Quoten aus: Die Kostenquote des Versicherungsmantels und die Fondskosten. Es wird auf der Basis der Wertentwicklung vor oder nach Fondskosten gerechnet.

    „Zum Teil werden Kosten im Risikobeitrag berücksichtigt. Zulagen bei Riester gehen manchmal in die Berechnung ein, manchmal aber auch nicht. Die Anbieter dynamischer Hybride rätseln über den Umgang mit den kollektiven Kosten im Sicherungsvermögen. Diese Aufzählung ließe sich noch beliebig fortsetzen“, beschreibt Ortmann das Dilemma. Jeder Versicherer rechne nach eigenem Gusto. Der fehlende Standard lade dazu ein, an der einen oder anderen Stellschraube zu drehen, um die Effektivkosten ein wenig zu schönen. „Die Dummen sind die Kunden und jene Versicherer, die sich ernsthaft um größere Transparenz bemühen.“

    Dieser Zustand darf, das fordert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern, nicht bis zur Einrichtung der geplanten Produktinformationsstelle Altersvorsorge, die einen Berechnungsstandard vorgeben soll, anhalten. „Nachdem der Gesetzgeber planlos und überstürzt den Effektivkostennachweis eingeführt hat, muss er nun schnellstens eine Normierung bewirken. Wenn damit bis zum Start der Produktinformationsstelle gewartet wird, wäre das staatliche Beihilfe zur Desinformation der Sparer.“

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