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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    7.2.2019 Drucken

    DIA fordert: „Generationengerechtigkeit in die Verfassung“

    Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat die Verankerung von Nachhaltigkeit und damit der Generationengerechtigkeit in der Verfassung gefordert. DIA-Sprecher Dieter Weirich erklärte, der Koalitionsvertrag nenne die Nachhaltigkeit das „grundlegende Ziel und den Maßstab des Regierungshandelns“. Zur glaubwürdigen Umsetzung dieser Verpflichtung gehöre angesichts des dramatischen Wandels auch die Generationengerechtigkeit.

    Weirich verwies darauf, dass einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit wie die Staatszielbestimmung Umweltschutz, die ausdrücklich auch die kommenden Generationen in den Blick nehme, oder das strukturelle Neuverschuldungsverbot durch die Schuldenbremse im Grundgesetz enthalten seien. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Nachhaltigkeit als „dauerhafte Befriedung von Gemeinschaftsinteressen“ definiere, dürften die aus dem Sozialstaatsprinzip ergebenden Verpflichtungen nicht auf die sozialen Bedürfnisse aktueller Generationen beschränkt werden.

    Bundestag war schon mal weiter

    Weirich sagte, die Rentenpolitik der letzten Jahre lasse die Sorge aufkommen, dass die Interessen der Jungen zu wenig Beachtung fänden. Dabei dürften angesichts der Alterung der Bevölkerung auch wahlpolitische Interessen eine Rolle spielen. Ein Generationenvertrag funktioniere aber nur bei einem fairen Interessenausgleich, welcher der Befriedigung des Gemeinwohls diene.

    Weirich erinnerte daran, dass der Deutsche Bundestag vor einem Jahrzehnt in dieser Frage schon einmal weiter gewesen sei. Damals habe eine interfraktionelle Initiative die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz vorangetrieben und auf die identitätsstiftende Wirkung einer solchen Maßnahme gesetzt. Letztlich sei es aber nicht zur Umsetzung dieser Empfehlung gekommen. Die jetzt neu aufgeflammte Diskussion über diese Frage sollte parteiübergreifend zu einer Ergänzung des Grundgesetzes führen.

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