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    Wege zum Beruf

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    Studium

    Ein Studium ist eine wissenschaftliche Ausbildung an einer Hochschule. Es gibt sowohl staatliche als auch private Hochschulen. Diese unterscheiden sich in der Form des Aufbaus, den Kosten und den Zulassungsvoraussetzungen. Für viele Studiengänge an staatlichen Hochschulen gibt es eine Zulassungsbeschränkung, den sogenannten NC (Numerus clausus). Manche Hochschulen verlangen zudem erste praktische Erfahrungen, einen Eignungstest oder den Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen. Die Bewerbungsfristen an Universitäten enden meist zum 15. Juli (Wintersemester) und 15. Januar (Sommersemester).

    Wer gleich die Berufspraxis mit einem Studium verbinden möchte, für den kann eine Berufsakademie eine Option sein. Falls man doch erst später neben dem Beruf studieren möchte, gibt es auch noch die Form der Fernstudiengänge.

    Wie lange dauert ein Studium?

    Die Dauer ist abhängig vom Studiengang und angestrebten Abschluss. Während man für einen Bachelorstudiengang ca. drei bis vier Jahre benötigt, sollte man für ein Staatsexamen vier bis fünf Jahre einplanen. Um einen Masterstudiengang absolvieren zu können, ist ein Bachelorabschluss oder relevante Berufserfahrung erforderlich. Zudem kann es auch weitere Zulassungsvoraussetzungen geben.


    Wie finanziere ich mich?

    Das BAföG ist die gängigste Finanzierungsart. Studierende können monatlich bis zu 735 Euro Förderung erhalten, wovon in der Regel die Hälfte am Ende der Ausbildung wieder zurückgezahlt werden muss. Der Erhalt ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So können Studierende und Azubis grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres – bzw. bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres – beginnen. Zudem müssen am Anfang des fünften Fachsemesters entsprechende Leistungsnachweise vorliegen.

    Tipp: Sobald man einen Studienplatz sicher hat, sollte auch das BAföG beantragt werden. Der Anspruch auf Förderung beginnt frühestens ab der Antragstellung.

    Die Eltern haben bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge, sofern sich Studierende in der Erstausbildung befinden.
    Stipendien oder Bildungskredite können für die Finanzierung des Studiums in Anspruch genommen werden.


    Für wen eignet sich ein Studium?

    Ein Studium eignet sich für alle, die …

    • ihr Wissen und ihren Horizont erweitern möchten.
    • sich Flexibilität bei der Berufswahl wünschen.
    • einen Beruf ausüben möchten, der ein Studium voraussetzt (z. B. Arzt oder Lehrer).

    Was ist besonders wichtig?

    Neben der Wohnungssuche am Studienort und den Finanzierungsmöglichkeiten sollte man auch folgende Dinge vor und während des Studiums berücksichtigen:

    Krankenversicherung

    Eine Krankenversicherung gehört zur Pflichtabsicherung. Es sollte überprüft werden, ob man bei den Eltern mitversichert ist. Dies ist in der Regel bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind. Falls die Mitversicherung bei den Eltern nicht mehr greift, ist eine studentische Absicherung in einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse möglich. Um die richtige Wahl zu treffen, lohnt es sich, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Art der Versicherung (gesetzlich oder privat) kann während des Studiums nicht mehr geändert werden.

    Einkommensteuererklärung auch während der Studienzeit

    Ausbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Somit können Lehrbücher, Kopierausgaben, Kosten für das Arbeitszimmer, Lerngemeinschaften etc. steuerlich abgesetzt werden. Hierbei ist es irrelevant, ob die Kosten das Einkommen übersteigen. Eventuelle Verluste werden in das nächste Jahr mitgenommen und spätestens beim Berufseinstieg winkt dann eine Lohnsteuerrückzahlung. Ein Lohnsteuerhilfeverein (www.vlh.de) kann hierzu beraten.

    Engagement neben der Uni

    Es lohnt sich auch, neben der Uni aktiv zu werden und sich beispielsweise in der Bibliothek oder der Wissenschaft zu engagieren. Solche Engagements werden von künftigen Arbeitgebern gern gesehen und können bei zukünftigen Bewerbungen hilfreich sein.

    Studentenstatus behalten trotz Nebenverdienst

    Um den Studentenstatus zu behalten, darf man während des Studiums nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nur dann profitiert man von den günstigeren Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Ausnahme bilden die Semesterferien. In diesem Zeitraum darf man bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, ohne mit Nachteilen rechnen zu müssen.

    Grenzen für den Zuverdienst

    Werden BAföG oder andere Förderungsmöglichkeiten in Anspruch genommen, sind diese meist an bestimmte Zuverdienst-Grenzen gebunden. Um den Anspruch nicht zu verlieren, sollte man sich unbedingt über diese Grenzen informieren. Wenn man über seine Eltern krankenversichert ist, gilt es, den Zuverdienst auf max. 450 Euro zu beschränken, da ansonsten der Anspruch auf Familienversicherung verloren geht.

    Tipp: Alle wichtigen Punkte rund um das Thema Studieren gibt es in unserer Checkliste zum Studienbeginn.

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