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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 14.3.2023 Drucken

    Gedankenexperiment für den Notfall

    Niemand denkt gerne an Tod, Unfälle oder Krankheit. Passieren kann so etwas aber trotzdem immer und jedem.

    Gute Vorbereitung trägt dazu bei, dass man im Notfall nach den eigenen Vorstellungen behandelt wird. Sie verhindert auch, dass Angehörige dann in Chaos landen.

    Sind Sie schon einmal zur Probe gestorben? Was makaber klingt, ist ein ganz nüchternes Gedankenexperiment, um sich und die einem Nahestehenden auf Notfälle vorzubereiten. So lässt sich schnell herausfinden, ob wichtige Vorkehrungen getroffen sind und keine unlösbaren Aufgaben hinterlassen werden. Es muss ja nicht immer gleich der plötzliche Herztod oder ein Schlaganfall sein, der einen zum geschäftsunfähigen Pflegefall macht. Auch ein Unfall mit mehrwöchigem Koma, aus dem man wieder erwacht, verursacht ohne Vorsorge schwierige Folgen. Wer darf für mich mit Banken und Versicherungen sprechen? Hat eine Vertrauensperson das Sagen bei medizinischen Fragen? Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich länger nichts entscheiden kann oder versterbe? Auf die folgenden fünf Fragen sollten Sie für solche Situationen Antworten finden.

    Vor welchen Herausforderungen stehen Angehörige in den ersten Tagen?

    „Gerade bei unerwarteten Schicksalsschlägen fallen Angehörige erstmal in ein tiefes Loch“, sagt Marcus Kurz. Er ist zertifizierter Finanz- und Erbschaftsplaner beim Berliner Vermögensverwalter Hansen & Heinrich AG. Aber genau in dieser ersten Zeit müssen Angehörige unter Umständen lebenswichtige medizinische Fragen entscheiden, finanzielle Verpflichtungen weiter erfüllen oder Sachverhalte mit Versicherungen klären. Deswegen macht es Sinn, eine Notfallmappe zusammenzustellen, die alle dafür notwendigen Dokumente und Informationen enthält. Hier werden zum Beispiel die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte, die bestehenden Bankverbindungen und Versicherungspolicen gesammelt. Sehr hilfreich können auch Zugangsdaten zum Online-Banking, Smartphone und E-Mail-Postfach sein.

    Können Vertrauenspersonen im Notfall für Sie durch Vollmachten handeln?

    Was vielen nicht bewusst ist, selbst die Ehefrau oder Kinder bekommen bei fehlenden Vollmachten an etlichen Stellen noch nicht einmal Auskünfte und können schon gar nicht für einen vollumfänglich handeln. „Wer zum Beispiel keine Bankvollmacht hat, kann keine Zahlungen anweisen oder ein wichtiges Konto im Blick behalten“, sagt Mathias Dopfer, Erbschafts- und Stiftungsplaner bei der AnCeKa Vermögensbetreuungs AG mit Standorten in Memmingen und Kaufbeuren. Das beginnt beim Zugriff auf das Familienkonto, um den laufenden Bedarf weiter bestreiten zu können und geht bis zur Generalvollmacht eines Unternehmers, die es Angehörigen erst ermöglicht, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

    Haben Sie Regelungen getroffen, wer medizinische Entscheidungen für Sie trifft?

    Je klarer die Dinge geregelt sind, desto besser können Vertraute handeln. Das entlastet nicht nur Angehörige im Ernstfall, sondern garantiert einem selbst auch in einer Pflegesituation oder bei medizinischen Fragen, ein gewisses Maß an Selbstbestimmtheit zu wahren. Deswegen ist es sehr empfehlenswert, im Notfallpaket auch Dinge wie eine Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung zu hinterlegen. „Wenn hier nichts bestimmt ist, bürdet man seinen Hinterbliebenen eine enorme Verantwortung auf oder überlässt sich völlig dem Urteil Fremder“, warnt AnCeKa-Experte Dopfer. Es schadet sicher nicht, dafür Unterstützung vom Notar oder Hausarzt einzuholen. Aber selbst ein ausgefüllter Vordruck aus dem Internet ist im Zweifelsfall besser, als gar keine Vorsorge zu treffen.

    Wie wichtig ist es, die Erben zu qualifizieren, damit sie nicht überfordert sind?

    „Zunächst gilt es, mit den Menschen zu reden, ob sie in diese Fußstapfen überhaupt treten möchten“, rät Erbschaftsexperte Kurz von Hansen & Heinrich. „Idealerweise wird das dann angegangen, solange man selbst noch fit ist.“ Wenn es darum geht, noch zu Lebzeiten nicht jede Kontrolle aufzugeben oder potentiellen Erben erst noch die nötige Reife erlangen zu lassen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten. „Ein beliebtes Mittel sind hierzu Nießbrauchregelungen, die einige aus dem Immobilienbereich kennen“, so Mathias Dopfer. Sie legen zum Beispiel fest, dass das Wohnhaus der Eltern bereits dem Nachwuchs gehören soll, aber den Eltern die lebenslange Nutzung vorbehalten bleibt. Was viele nicht wissen: So etwas geht zum Beispiel auch für ein Aktiendepot, bei dem dann die Erträge der Altersvorsorge dienen. Weiterer Vorteil: Das übertragene Vermögen darf nicht einfach vom Beschenkten ausgegeben werden. Aber um das wasserdicht umzusetzen, sollte unbedingt professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

    Ist Ihre Familie im Todesfall finanziell ausreichend versorgt?

    „Die wichtigste Frage ist dabei, ob es überhaupt ein Testament gibt“, weiß Erbschaftsplaner Kurz. Gibt es hier ein notarielles Dokument, hat das in der Regel den Vorteil, dass kein Erbschein beantragt werden muss. Die Hinterbliebenen können schneller handeln. Hat der Erblasser Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, vereinfacht das die Sache weiter. Ist das zudem schon über zehn Jahre her, stehen die Steuerfreibeträge für Erbschaften aufs Neue voll zur Verfügung. Das heißt zum Beispiel, Kinder können wieder bis zu 400.000 Euro ohne Beteiligung des Fiskus erhalten. Trotzdem wird das in manchen Gegenden nicht reichen, wenn größere Immobilien in die nächste Generation übergehen. Sehr vorausschauende Erblasser können hier zum Beispiel eine Risikolebensversicherung abschließen und die Erben als Begünstigte einsetzen, damit genug flüssiges Kapital vorhanden ist. „Das geht natürlich nicht mehr in sehr hohem Alter, aber es ist nie zu spät, um noch andere Lösungen zu finden“, sagt Marcus Kurz.


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    Die DIA-Vorsorgemappe mit Vordrucken für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier. Einfach herunterladen und ausfüllen.

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