Wenn die Rente und übrigen Einkünfte im Alter nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Diesen Anspruch haben Personen, die die Altersgrenze erreicht haben, und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder gar nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, das heißt aus Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Wenn das Einkommen unter 789 Euro liegt, sollten Rentner prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung?
Die Grundsicherung umfasst Leistungen für den Lebensunterhalt entsprechend der Regelbedarfsstufe, für Unterkunft und Heizung, für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, für Vorsorgebeiträge sowie den Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfen in Sonderfällen.
Zum 1. Januar 2024 hat sich der Regelbedarf deutlich erhöht, was mit der Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023 zusammenhängt. Im Zuge der Reform wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt. Hintergrund waren die extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise.
Was neu ist: Bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe wird neben der Preis- und Lohnentwicklung zusätzlich die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Entsprechend waren die Regelbedarfe bereits zum 1. Januar 2023 erhöht worden: für einen alleinstehenden Erwachsenen etwa um 53 Euro auf 502 Euro, 2024 auf 563 Euro.
Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Diese Berechnung ist gesetzlich vorgegeben.
Neue Daten dazu hier.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung müssen angemessen sein, dafür gelten bestimmte Sätze. Ein Mehrbedarf kann zum Beispiel für gehbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis festgestellt werden. Sie erhalten pauschal einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 17 Prozent der Regelbedarfsstufe.
Was wird auf die Grundsicherung angerechnet?
In welcher Höhe die Grundsicherung gezahlt wird, hängt vom anrechenbaren Einkommen ab. Dazu zählen Renten und Pensionen, Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte. Ist Vermögen vorhanden, zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Bargeld, Guthaben auf Bankkonten, Wertpapiere oder Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, muss dies so lange für den Lebensunterhalt eingesetzt werden, bis es aufgebraucht ist. Ausgenommen davon ist das sogenannte Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro.