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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    4.4.2024 Drucken

    DIA-Ratgeber zur Vorsorgevollmacht neu aufgelegt

    Der DIA-Ratgeber „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ ist Anfang April in einer neuen Auflage erschienen. Er enthält wie seine Vorgänger die erforderlichen Formulare für eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Kontovollmacht. Außerdem ist in den Umschlag des Ratgebers eine Notfallkarte mit wichtigen medizinischen Angaben integriert. Die Broschüre kann im Ratgeberbereich der DIA-Webseite als beschreibbares PDF kostenfrei heruntergeladen werden. Eine entgeltpflichtige Druckversion ist im DIA-Onlineshop gelistet.

    DIA-Vorsorgemappe

    „Jeder wünscht sich ein langes und gesundes Leben und möchte auch im hohen Alter noch das Heft des Handelns in der Hand behalten. Doch diese Hoffnung geht nicht für alle in Erfüllung. So kann eine schwere Krankheit oder ein Unfall die eigene Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Damit dann nicht andere entgegen dem eigenen Willen entscheiden, sollte jeder frühzeitig einige Weichen stellen“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Dazu gehört unter anderem die Festlegung einer oder mehrerer Vertrauenspersonen und deren Bevollmächtigung. Was dabei im Einzelnen zu beachten ist, beschreibt der DIA-Ratgeber detailliert.

    Selbstbestimmungsrecht für die Zukunft sichern

    Mit einer Patientenverfügung kann zudem auch für die Zukunft das medizinische Selbstbestimmungsrecht gesichert werden, indem der Verfasser oder die Verfasserin festlegt, welche medizinischen Maßnahmen er beziehungsweise sie in Anspruch nehmen möchte – und welche nicht. Die Broschüre erklärt auch, wie die einzelnen Vorsorgemaßnahmen – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – zusammenwirken.

    „Die DIA-Vorsorgemappe gehört zu den am häufigsten nachgefragten Ratgebern des Deutschen Instituts für Altersvorsorge und ist nicht nur für ältere Menschen relevant“, gibt DIA-Sprecher Morgenstern zu bedenken. „Auch wenn man sich mit 20 oder 30 kaum Gedanken über die eigene Handlungsunfähigkeit macht, sollten auch Jüngere für den Fall der Fälle Vorsorge treffen. So kann ein schwerer Verkehrsunfall mit erheblichen gesundheitlichen Schäden eigene Entscheidungen unmöglich machen.“


    Auf der Webseite des Deutschen Instituts für Altersvorsorge finden Sie weitere Ratgeber zum Download. Unter anderem gibt es eine Broschüre zum digitalen Nachlass. Sie erklärt, wie ein digitales Testament verfasst werden kann, das festlegt, was nach dem Tod mit dem digitalen Vermögen geschieht. Zu diesen Vermögenswerten können Konten in sozialen Medien, E-Mail-Konten, digitale Fotos, Online-Banking, Anlagekonten und vieles mehr gehören.

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