Berlin, 17. April 2026 – Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) weist die Kernaussage der Verivox‑Pressemeldung vom 7. April 2026 „Neues Altersvorsorgedepot: Gebühren können die staatliche Förderung komplett aufzehren“, deutlich zurück. Diese zugespitzte Schlussfolgerung, die von verschiedenen Medien übernommen wurde, beruht nach Analyse des DIA auf methodischen Fehlannahmen und lässt zentrale Förder‑ und Steuerwirkungen unberücksichtigt.
„Die Verivox‑Schlagzeile klingt alarmierend, hält aber einer ökonomischen Prüfung nicht stand“, sagt Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. „Hier wird ein Vergleich konstruiert, der reale Kosten im ungeförderten Vergleichsdepot ignoriert und die steuerliche Realität vollständig ausblendet.“ Das Altersvorsorgedepot wird schlecht gerechnet.
Förderung unterschätzt, Kosten verzerrt dargestellt
In der Verivox‑Analyse wird ein gefördertes Altersvorsorgedepot mit einer Kostenquote in Höhe des Kostendeckels für ein Standarddepot von bis zu 1,0 Prozent einem ungeförderten ETF‑Depot gegenübergestellt, das faktisch als kostenfrei modelliert ist. Gleichzeitig wird die Förderung auf die Grundzulage von 25 % reduziert.
„Ein kostenfreies ETF‑Depot existiert in der Realität nicht“, betont Schwark. „Selbst günstige ETFs verursachen laufende Kosten von typischerweise 0,2 bis 0,5 Prozent pro Jahr. Wer 1,0 Prozent gegen null rechnet, erzeugt eine künstliche Kostenschere.“
Größter blinder Fleck: Steuern
Besonders kritisch sieht das DIA die fehlende Steuerbetrachtung in der Verivox‑Rechnung. Im ungeförderten ETF‑Depot unterliegen laufende Erträge der Abgeltungsteuer, sei es über Ausschüttungen oder die Vorabpauschale. Diese Steuerabflüsse senken die Nachsteuerrendite erheblich.
„Bei den Renditeannahmen von Verivox kostet die Besteuerung des ETF‑Depots fast zwei Prozentpunkte Rendite – ein Effekt, der jede diskutierte Kostendifferenz überlagert“, so Schwark. „Gleichzeitig bleiben die steuerlichen Vorteile des Altersvorsorgedepots, etwa die Abzugsfähigkeit der Beiträge inklusive Zulagen und die Günstigerprüfung, komplett außen vor.“
Hinzu komme ein struktureller Vorteil, der in der Verivox‑Analyse ebenfalls fehle: der sogenannte intertemporale Progressionseffekt. „Beiträge werden im Erwerbsleben fast immer bei höherem Steuersatz geleistet als die Leistungen im Ruhestand versteuert werden müssen. Dieser Effekt hebt die effektive Nachsteuerrendite deutlich an und ist ein weiteres Plus gegenüber ungefördertem Sparen“, sagt Schwark.
Fazit: Schlagzeile nicht belastbar
Aus Sicht des DIA kehrt eine methodisch saubere Vergleichsrechnung die Verivox‑Schlussfolgerung um. Werden reale ETF‑Kosten, tatsächliche Steuerbelastungen und die volle Förder‑ und Steuerwirkung des Altersvorsorgedepots berücksichtigt, dominiert die Förderung realistische Kostendifferenzen deutlich.
„Kosten sind wichtig, keine Frage“, fasst Schwark zusammen. „Aber wer Kosten bewertet, muss Förderung und Steuern zwingend mitrechnen. Alles andere ist keine sachgerechte Verbraucherinformation. Die Aussage, die Förderung werde schon bei 1,0 Prozent Kosten ‚aufgezehrt‘, ist nicht haltbar.“
Das DIA warnt vor verkürzten Vergleichsrechnungen, da sie Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer zentralen Lebensentscheidung in die Irre führen können.