Ab Juli Zuschläge für ältere EM-Renten

Artikel von
18. Juni 2024

Ab Juli Zuschläge für ältere EM-Renten

Bezieher von Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten), die in den Jahren 2001 bis 2018 begonnen haben, erhalten ab dem 1. Juli 2024 einen Zuschlag.

Diese Erhöhung der EM-Renten geht auf das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2022 zurück. Das Gesetz mit dem wortgewaltigen Namen verbessert nun auch die Lage von EM-Rentnern, die bereits seit einigen Jahren Bezüge erhalten und bei den vorangegangenen Aufstockungen für Neurentner leer ausgingen.

Betroffen sind rund drei Millionen Renten, die einen Aufschlag von 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent erhalten. Bei einem Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 gibt es 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) bescherte dieses Gesetz einen immensen Aufwand. So muss die IT unter anderem in einem komplexen Suchprozess aus einem Rentenbestand von rund 26 Millionen Renten die begünstigten Personen herausfiltern. Die Programmierer der DRV haben aber ohnehin schon mit vielen anderen Aufgaben alle Hände voll zu tun.

Auszahlung in zwei Stufen

Um den 1. Juli dennoch als Zahltermin zu halten, hat die DRV gemeinsam mit dem Renten-Service der Deutschen Post für die Berechnung des Zuschlags ein zweistufiges Verfahren entwickelt. Stufe 1: Von Juli 2024 bis November 2025 überweist der Rentenservice für die DRV einen von ihm selbst aus den bekannten Rentenzahlbeträgen ermittelten Zuschlag. In dieser Zeit erhalten die Rentner also zunächst zwei getrennte Zahlungen. Die zweite Stufe setzt dann im Dezember 2025 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die DRV den Zuschlag auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.

Diese beiden Beträge können sich jedoch in der Höhe geringfügig unterscheiden. Darauf verwies Alexander Gunkel, Alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, unlängst auf der Bundesvertreterversammlung. „Sollte der Zuschlag in der ersten Stufe vereinzelt niedriger gewesen sein, erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Im umgekehrten Fall wird dagegen kein Geld zurückgefordert“, erklärte er.

Kein Antrag erforderlich

Auch Nachfolgerenten, also Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrenten anschließen, erhalten einen Zuschlag. Ein Antrag ist in keinem Fall zu stellen. Das gewählte Verfahren ist aus Sicht der Begünstigten ohne Frage versichertenfreundlich, zeigt aber auch, vor welchen Herausforderungen die Rentenversicherung immer wieder steht. Gunkel nannte vor der Vertreterversammlung einige zusätzliche Aufgaben, die die DRV-Verwaltung schultern musste: Grundrentenzuschlag, Energiepreispauschale, Wegfall der Hinzuverdientsgrenze. So konnte er sich auch eine Bemerkung in Richtung Politik nicht verkneifen: „Wir wünschen uns, dass uns der Gesetzgeber bei komplexen Gesetzen einen angemessenen Vorlauf inklusive eines Risikopuffers zur Umsetzung lässt.“


Die neue Podcast-Ausgabe, die in dieser Woche erscheint, beschäftigt sich ebenfalls mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und vor allem mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsrente. Den DIA-Podcast finden Sie hier.