Von Nießbrauchsgestaltungen bis zur Vermögensplanung mit Versicherungen
Immer mehr Vermögen wird in Deutschland an die nächste Generation übertragen. Doch eine Vermögensnachfolge muss nicht zwangsläufig endgültig und unwiderruflich sein. Bei bestimmten Konzepten können die Vermögensinhaber die Kontrolle behalten.
Das Thema Vermögensnachfolge nimmt hierzulande an Bedeutung zu. Das gilt gerade für größere Vermögen. Allein in Deutschland werden laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung bis zu 400 Milliarden Euro von privaten Haushalten vererbt. Immer größere private Vermögen wie auch Betriebsvermögen gehen an die nächste Generation über. Und ich weiß aus meiner Beratungspraxis, dass das Interesse wächst, zumindest einen Teil des späteren Erbes schon zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder möglicherweise auch innerhalb der Ehe zu übertragen.
Doch laut einer Erhebung der Unternehmensberatung EY, dem Global Wealth Research Report 2025, geben fast die Hälfte der deutschen Vermögenden an, sich für den Vermögenstransfer über Generationen hinweg nicht oder nur einigermaßen gut vorbereitet zu fühlen. Dabei macht gerade bei größeren Vermögen ein frühzeitiger Transfer Sinn, weil die damit verbundenen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Ablauf der Frist von zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden können.
Keine Lösung von der Stange

Die Gestaltungsmöglichkeiten und Instrumente für eine Vermögensübertragung sind vielfältig. Es gibt keine Lösung von der Stange bzw. eine für alle gleichermaßen geltende. So individuell die Ziele, Lebensumstände und Vermögenswerte sind, so unterschiedlich sind auch die dafür in Frage kommenden Lösungen. So können beispielsweise Stiftungen, Schenkungen und Testamente, richtig und vorausschauend gestaltet und eingesetzt, Teile einer cleveren Gesamtstrategie sein.
Wer sich jedoch als Vermögensinhaber mit einer endgültigen Vermögensübertragung schwertut und lieber das Steuer in der Hand halten will, könnte beispielsweise über die Gründung einer Familiengesellschaft und einer anteiligen Schenkung nachdenken. Bei dieser Bündelung, z.B. von Immobilienvermögen in einer Familienpoolgesellschaft, wird das Vermögen vor einer Zersplitterung geschützt und kann zudem bei schrittweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen an die nachfolgenden Generationen – im Abstand von jeweils zehn Jahren – zu Lebzeiten dabei helfen, Schenkungsfreibeträge zu nutzen und somit langfristig Erbschaftsteuer zu sparen. Gleichzeitig sichern besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen und schützt dieses vor dem Zugriff vor Gläubigern, Geschiedenen, Pflichtteilsberechtigten und/oder Schwiegerkindern.
Nießbrauch von Immobilien
Und anders als viele denken, muss eine vorzeitige Vermögensübertragung nicht immer unwiderruflich sein. Möglich ist auch eine temporäre Verlagerung von Vermögensteilen oder Einkunftsquellen. Eines der bekanntesten Konzepte ist das des Vorbehaltsnießbrauchs. Der Vermögensinhaber überträgt dabei zwar das Eigentum an der Immobilie an den oder die Erben, er behält jedoch ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht und/oder entsprechende Mieteinnahmen an dem Haus oder der Wohnung. Hiermit kann im Ergebnis der Beschenkte mit der Vermögensübertragung noch nicht frei über die Schenkung verfügen. Beim sogenannten Zuwendungsnießbrauch bleibt der Vermögensinhaber dagegen Eigentümer der Immobilie, gibt aber Rechte wie Wohnrecht oder das Recht auf Mieteinnahmen ab.
Nießbrauch auch bei Wertpapierdepots
Aber nicht nur bei Immobilien, sondern sogar bei Wertpapierdepots kann Nießbrauch zum Einsatz kommen. Dabei wird das Depot zu Lebzeiten an den oder die Erben mittels eines gesonderten Schenkungsvertrags übertragen, der Schenkende aber behält sich die lebenslange Nutzung der Erträge aus dem Wertpapierdepot vor. Der große Vorteil dabei: Der Nießbrauchvorbehalt – wie beim Vorbehaltsnießbrauch bei Immobilien – reduziert den angesetzten Wert des übertragenen Vermögens. Gerade wenn diese Möglichkeit in noch relativ jungen Jahren genutzt wird, ist der Hebel größer, weil so Werte deutlich über den sich alle zehn Jahre erneuernden Freibetragsgrenzen ohne Erbschaftssteuer übertragen werden können.
Vermögensplanung mit Versicherungslösungen
Daneben gibt es viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten, etwa die sogenannte 99/1-Lösung mit Versicherungen. Versicherungslösungen eignen sich gut, um Gestaltungswünsche bei Vermögen, Schenkungen und Nachlass einfach und gezielt umzusetzen. Die Kapitalanlagen können damit an Steuereffizienz, Flexibilität und Ertragschancen gewinnen. Die Argumente sprechen insbesondere bei langfristiger und aktienorientier Strategie für eine Versicherungslösung.
Natürlich sollte der Vermögensinhaber bei der Nachlassplanung nie aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Entscheidungen treffen. Auch die eigene finanzielle Absicherung darf er nicht aus den Augen verlieren. Wichtige Hilfestellung können sogenannte Estate Planner leisten. Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt. Estate Planning ist Finanzplanung zu Ende gedacht.

Kolumnist Maximilian Kleyboldt, CFP® ist Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) und Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank.