Erbschaften

Struktur der Erbschaften ändert sich

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14. Januar 2025

Struktur der Erbschaften ändert sich

Die Vermögen, die in Deutschland derzeit und künftig als Nachlass den Besitzer wechseln, ändern sich strukturell. Das zeigt eine neue Erhebung der Deutschen Bank zu den Erbschaften in Deutschland.

Zwar überwiegt mit 73 Prozent nach wie vor Geld bei den Erbschaften, jedoch nimmt dessen Anteil ab (2018: 75 Prozent). Aktuell planen 66 Prozent der Erblasser, ihren Nachkommen Geldvermögen zu hinterlassen. Auf der anderen Seite gewinnen Immobilien, Wertpapiere und Gold an Bedeutung, wobei selbstgenutzte Immobilien besonders häufig vererbt wurden (44 Prozent, 2018: 33 Prozent).

Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Erben hat eine oder mehrere Immobilien geerbt. 2018 waren es 40 Prozent. Auch Wertpapiere (14 Prozent; 2018: 12 Prozent) und Gold (8 Prozent; 2018: 4 Prozent) wurden zunehmend weitergegeben. Die Zusammensetzung der Erben unterliegt ebenso einem Wandel. Ehepartner sind nicht mehr automatisch Alleinerben, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war. Der Trend geht weg vom gemeinsamen Testament. Das Berliner Testament, bei dem Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, wird inzwischen seltener gewählt. 42 Prozent setzen heute ihren Partner als Alleinerben ein. 2018 waren es noch 59 Prozent.

Damit einher geht eine weitere auffällige Veränderung: Zwar wählen noch immer 52 Prozent (2018: 65 Prozent) der Erblasser eine gemeinsame Lösung. 45 Prozent treffen jedoch eine Verfügung, die nur den eigenen Nachlass betrifft; 2018 waren es noch 34 Prozent. Auch informieren weniger Erblasser ihre Nachkommen, wo sie ihr Testament aufbewahrt haben (40 Prozent; 2018: 53 Prozent).

Patchwork-Familien hinterlassen Spuren

Ein gesellschaftlicher Trend, die Zunahme vielfältigerer Lebensformen neben dem klassischen Familienbild, spiegelt sich auch im Erbgeschehen wider. So beeinflussen inzwischen Patchwork-Familien das Thema „Erben“ erkennbar. 14 Prozent aller potenziellen Erblasser in Deutschland leben inzwischen in einer Patchwork-Familie, wo ein oder beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen eingebracht haben. Doch nur jeder Fünfte dieser Erblasser hat spezielle Regelungen für seine Familienkonstellation getroffen. Diesen Zustand sehen viele Experten kritisch. Die gesetzliche Erbfolge passt in den wenigsten Fällen zu den Verhältnissen in Patchwork-Familien. Stiefkinder werden im Steuerrecht zwar genauso behandelt wie leibliche, doch in der gesetzlichen Erbfolge sind sie nicht vorgesehen. In diesen Fällen raten Anwälte daher dringend zur Errichtung eines Testaments.

Erben gehen planvoll mit dem neuen Vermögen um

Erfreulich ist die Verwendung des Erbes. Es wird nämlich vor allem einer langfristigen Verwendung zugeführt. Das oft verbreitete Vorurteil, viele Erben könnten mit ihrem über Nacht gewonnenen Vermögen nicht umgehen, ist damit weitgehend entkräftet. Jeder zweite Bundesbürger, der bereits geerbt hat, nutzt die Erbschaften inzwischen vor allem für den eigenen Vermögensaufbau und die Altersvorsorge. Seit 2015 hat sich dieser Verwendungszweck von 35 Prozent auf 48 Prozent erhöht. So geben 60 Prozent der künftigen Erben an, eine Erbschaft für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge einsetzen zu wollen (2018: 52 Prozent, 2015: 47 Prozent). Fast jeder Deutsche (94 Prozent) ist jedoch überzeugt, dass man sich für seine Altersvorsorge nicht ausschließlich auf Erbschaften verlassen darf. Auch das ist eine erfreuliche Nachricht, weil so das eigene Sparen einen anderen Stellenwert erhält.

Die bisherigen Erben nutzen die Mittel auch dazu, sich besondere Wünsche oder Träume zu erfüllen (22 Prozent), Angehörige zu unterstützen (15 Prozent) oder Kredite zurückzuzahlen (13 Prozent).


Informationen über die Entwicklung der Erbschaften im Zeitraum von 2015 bis 2024 enthält auch die DIA-Studie Erben in Deutschland. Ratschläge zum richtigen Erben und Vererben finden Sie im jüngsten DIA-Ratgeber, der auch die acht häufigsten Fehler im Erbfall auflistet.