Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 29.11.2023 Drucken

    Welche Hilfen für die Pflege gibt es?

    Müssen Familienangehörige gepflegt werden, sind sie schon mehr oder weniger eingeschränkt. Mit Pflegehilfsmitteln lässt sich das ein wenig ausgleichen. Doch welche Mittel stehen den Pflegebedürftigen zu?

    Mit einem Rollator können Menschen trotz körperlicher Einschränkungen wieder am sozialen Leben teilnehmen. Ein Notrufsystem sorgt dafür, dass sie beruhigt und sicher allein in ihren vier Wänden bleiben können, weil bei Bedarf schnell Hilfe vor Ort ist. Desinfektionsmittel schützen bei der Pflege vor Infektionen.

    Für Pflegebedürftige bedeuten Pflegehilfsmittel nicht nur eine Erleichterung der Pflege, sondern machen eine selbständige Lebensführung mit Behinderung oder im Alter erst möglich. Ob Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Badewannenlift – pflegebedürftige Personen haben einen rechtlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Kosten werden unter bestimmten Bedingungen erstattet. Vorausgesetzt, die Pflege- oder Krankenkasse genehmigt einen entsprechenden Antrag. Doch welche Pflegehilfsmittel stehen den Betroffenen zu? Auf welchem Wege erhalten sie diese? Worauf ist bei einem entsprechenden Antrag zu achten?

    Das Wichtigste zusammengefasst:

    • Pflegehilfsmittel können bereits ab Pflegegrad 1 beantragt und übernommen werden.
    • Bei den Hilfsmitteln wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden.
    • Technische Pflegehilfsmittel kosten den Versicherten maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Eine Befreiung ist möglich.
    • Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es eine monatliche Beihilfe von maximal 40 Euro.
    • Pflegehilfsmittel gibt es nur auf schriftlichen Antrag. In den meisten Fällen ist ein ärztliches Attest nicht notwendig. Ausnahme: größere und teure Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstuhl oder Rollator.
    • Den Antrag auf Kostenübernahme kann der Pflegebedürftige selbst, die Pflegekraft oder der Dienstleister (zum Beispiel Sanitätshaus, Apotheke) stellen.
    • Bei Ablehnung eines Antrags ist innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch möglich.

    Die Regelungen im Einzelnen

    Die Lebenserwartung steigt und damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Das führt zunächst vor allem zu mehr Personen mit einer leichten Pflegebedürftigkeit. Die Betroffenen sind noch aktiv und stehen im Leben, benötigen aber bestimmte Pflegehilfsmittel, um ihre Pflege oder Selbständigkeit zu unterstützen. Pflegehilfsmittel werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt und dienen dazu, die Pflege zu erleichtern. Was viele nicht wissen: Pflegehilfsmittel können bereits ab dem ersten Pflegegrad beantragt werden. Weitere Voraussetzung: die pflegebedürftige Person wohnt entweder zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Anlage und wird dort von Angehörigen oder Freunden betreut.

    Doch was sind Pflegehilfsmittel eigentlich? Dabei handelt es sich um pflegenotwendige Geräte, Sachmittel oder Produkte, die eine häusliche Pflege und Betreuung erleichtern. Auch wenn Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, so sind diese nur beihilfefähig, wenn auch für die jeweilige Leistung ein Anspruch auf Zuschüsse besteht. Diese wird durch die private oder soziale Pflegeversicherung gewährleistet. Aber: Eine Erstattung ist nur möglich, wenn ein entsprechender Rechnungsbeleg und die Leistungsabrechnung bzw. ein Kostenerstattungsvermerk der Pflegeversicherung mit einem Antrag vorliegt.

    Unterstützung im Alltag

    Bei den Hilfsmitteln wird zwischen “technischen Pflegehilfsmitteln” und “Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch” unterschieden. Wie der Name schon sagt, sind Pflegeverbrauchshilfsmittel alle Mittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind. Sie erleichtern die Pflege im häuslichen Umfeld. Pflegeverbrauchshilfsmittel dienen der Hygiene oder dem Infektionsschutz des Pflegebedürftigen. Für Pflegeverbrauchshilfsmittel gibt es eine monatliche Beihilfe von höchstens 40 Euro. Diesen Betrag erstatten die Pflegekassen. Gut zu wissen: Eine Verordnung vom Arzt ist nicht notwendig. Zu den Pflegeverbrauchshilfsmitteln zählen unter anderen Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Desinfektionsmittel.

    Technische Pflegehilfsmittel stellen eine wichtige Unterstützung im Alltag dar, auch und gerade für die unteren Pflegegrade. Im Gegensatz zu den Pflegeverbrauchshilfsmitteln sind technische Hilfsmittel langlebige Geräte und Sachmittel, die eine häusliche Pflege und ein selbständigeres Leben erleichtern. Technischen Pflegehilfsmittel müssen bestimmte Anforderungen erfülle. Sie müssen die Pflege erleichtern oder unterstützen und der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen dienen. Sie ermöglichen ein selbständigeres Leben, wie zum Beispiel Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen oder Hausnotruf.

    Abgrenzung zur Wohnraumanpassung

    Gegenstände, die fest mit der Bausubstanz verbunden sind, sind übrigens keine technischen Hilfsmittel. Aber: Ein angeschraubter Haltegriff in der Duschkabine oder eine Toilettensitzerhöhung lässt sich jederzeit wieder entfernen und fällt somit in die Kategorie „Hilfsmittel“. Ein Treppenlift oder ein fest eingebauter Badewannenlift hingegen gilt als Wohnraumanpassung für ein barrierefreies Wohnen.


    Ein zweiter Teil zu den Pflegemitteln, der in den nächsten Tagen folgt, erläutert die Beantragung und Kostenübernahme genauer.


    Gastautorin Olivia Gehrandt ist die treibende Kraft hinter Sanitäts-Online.de, einem Onlinehandel für Hilfsmittel für Jung & Alt. Mit viel Erfahrung, Verständnis und Leidenschaft setzt sie sich für eine umfassende Unterstützung im Alltag ein.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema
      Pflegeleistung

      Pflege erfordert weitere Reformen

      Die Belastung durch Pflege ist eine komplexe Herausforderung, die nicht nur emotionale oder physische, sondern vor allem auch finanzielle Ressourcen beansprucht. Gerade beim letzten Punkt besteht Handlungsbedarf. Auch wenn es seit der Pflegereform im Jahr 2017 und damit verbundenen Entscheidungen, Vorgaben und Änderungen meist einen Schritt nach vorne gab, bleibt in der Pflege noch viel […]

      Artikel lesen

      Viel zu wenig barrierearme Wohnungen

      In Deutschland fehlen einer neuen Schätzung zufolge rund zwei Millionen barrierereduzierte Wohnungen. Der tatsächliche Bedarf ist sogar noch um einiges höher, da altersgerechte Wohnungen nicht nur an körperlich Eingeschränkte vergeben werden. Rund drei Millionen Deutsche benötigen ein barrierearmes Zuhause. Die eigenen vier Wände müssen dafür schwellenlos sein und mindestens über eine ebenerdige Dusche verfügen. Wünschenswert […]

      Artikel lesen
      Vielfalt des Alterns

      Was gehört zur Vorsorge fürs Alter?

      Bei der Rücklagenbildung für das Alter geht es nicht allein um die Geldanlage. Worauf Sparer sonst noch achten müssen und warum, erläutert Benjamin Badura von der Hansen & Heinrich AG. Was gehört zum Vermögensaufbau für das Alter? Wir sprechen hier von drei Säulen. Das sind der Aufbau von Rücklagen, die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und die […]

      Artikel lesen