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    Private Altersvorsorge | 4.9.2020 Drucken

    Barrierefrei wohnen: Wer bezahlt den Umbau?

    Treppenlift, barrierefreies Bad, eine Rampe vor der Haustür: Pflegebedürftige Personen müssen ihr Zuhause häufig umbauen lassen, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu können.

    Welche Kosten übernimmt dabei die gesetzliche Pflegeversicherung? Welche weiteren Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung? Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung, gibt Auskunft auf diese Fragen.

    In welcher Höhe leistet die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu baulichen Maßnahmen? Oft reichen schon kleine Umbauten, um das barrierefreie Wohnen im eigenen Zuhause möglich zu machen. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegeversicherung einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse zahlt beispielsweise, wenn durch den Umbau die häusliche Pflege erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so weit wie möglich wieder hergestellt wird und somit auch das Pflegepersonal oder pflegende Angehörige Entlastung erfahren.

    Zuschuss von der Pflegekasse

    Der Zuschuss beträgt pro Person maximal 4.000 Euro. Der Antrag sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse inklusive aller Kostenvoranschläge eingereicht werden. Daraufhin überprüft der medizinische Dienst der Krankenversicherung den Antrag auf Plausibilität. Übrigens: Verändert sich die Pflegesituation, sodass ein erneuter Umbau notwendig ist, kann der Zuschuss auch ein zweites Mal beantragt werden.

    Rampen, Lifte, breitere Türen

    Für welche Maßnahmen gibt es einen Zuschuss? Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen zum Beispiel bauliche Veränderungen wie Türverbreiterungen oder der Einbau von fest installierten Rampen, Treppenliften und sogar Aufzügen. Aber auch der pflegegerechte Umbau eines kompletten Badezimmers oder spezielle Anpassungen werden unterstützt. Dazu zählen beispielsweise der Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche, die Montage eines Duschhandlaufs, eine Anpassung der Toilettenhöhe sowie das Verlegen rutschhemmender Bodenfliesen. Weitere Maßnahmen können unter anderem sein: das Anbringen von Fenstergriffen, Lichtschaltern, Steckdosen und Heizungsventilen in Greifhöhe, die Bereitstellung und Inbetriebnahme eines Hausnotrufsystems oder der Abbau von Türschwellen. Sogar ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung ist unter Umständen förderberechtigt.

    Förderprogramm der KfW

    Welche weiteren Möglichkeiten zur finanziellen Förderung existieren? Neben der Unterstützung durch die Pflegeversicherung bietet beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau. Privatpersonen erhalten bis zu 6.250 Euro pro Wohnung. Der Antrag ist online über das KfW-Zuschussportal möglich und muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

    Sozialhilfeträger unterstützt gegebenenfalls

    Des Weiteren bieten auch viele Bundesländer und Kommunen Förderprogramme an. Interessenten können sich bei der Gemeinde oder dem Landratsamt über aktuelle Fördermittel in ihrer Region informieren. Unter Umständen unterstützt auch der Sozialhilfeträger bei Umbaumaßnahmen für pflegebedürftige Personen finanziell. Das ist allerdings nur möglich, wenn andere Förderungen ausgeschöpft sind oder sonst keine Mittel zur Verfügung stehen. Der Betrag ist hier abhängig von Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Wer einen barrierefreien Umbau plant, sollte sich im Vorfeld gründlich beraten lassen. Einen Überblick über die bundesweiten Beratungsangebote finden Betroffene unter www.wohnungsanpassung-bag.de.


    Birger Mählmann ist seit 1987 in der Versicherungsbranche tätig und hat sich seit 2004 auf das Thema Pflege spezialisiert. Er verantwortet den Bereich Weiterbildung bei der IDEAL Versicherung.

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