Jedes Jahr wechseln in Deutschland Vermögenswerte von schätzungsweise mehr als 100 Milliarden Euro durch Schenkungen oder Erbschaften den Besitzer. Dennoch beschäftigen sich viele Menschen erst spät oder gar nicht mit ihrer privaten Nachfolgeplanung. Das führt häufig zu Streit unter den Erben, unnötigen Kosten oder steuerlichen Nachteilen.
von Dr. Marc-Oliver Lux, Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG in München
Wer stattdessen seinen Nachlass frühzeitig regelt, kann Angehörige entlasten und die Vermögensübertragung gezielt gestalten.
1. Die Erbfolge bewusst bestimmen
Wer keine Verfügung trifft, überlässt die Verteilung des Vermögens der gesetzlichen Erbfolge – und die entspricht häufig nicht den tatsächlichen Wünschen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament zu ersetzen und das Vermögen gezielt zu verteilen. So lässt sich auch eine Erbengemeinschaft vermeiden. Über Vermächtnisse können einzelne Gegenstände oder Geldbeträge bestimmten Personen zugewendet werden, ohne sie als Erben einzusetzen. Wichtig ist außerdem, Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger im Blick zu behalten und Ersatzerben zu benennen, falls eine bedachte Person wegfällt. Auch Güterstand und Ehevertrag können erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensverteilung haben.
2. Schenkungen zu Lebzeiten nutzen
Vermögen lässt sich nicht nur vererben, sondern bereits zu Lebzeiten übertragen. Die steuerlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung und können durch frühzeitige Schenkungen mehrfach genutzt werden. Damit der Schenkende nicht die Kontrolle verliert, können Widerrufs- oder Rückfallklauseln vereinbart werden – etwa für den Fall, dass die beschenkte Person vor dem Schenker verstirbt.
3. Erbschaftsteuer gezielt reduzieren
Die Erbschaftsteuer lässt sich durch vorausschauende Gestaltung häufig deutlich senken. Neben den alle zehn Jahre nutzbaren Freibeträgen können auch steuerliche Vergünstigungen für selbstgenutzte Immobilien genutzt werden. Bei Ehepaaren mit unterschiedlich hohem Vermögen kann beispielsweise die schenkungsweise Übertragung des Familienheims steuerliche Vorteile bringen. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten sind ein Generationensprung – etwa durch direkte Zuwendungen an Enkel –, Nießbrauchsmodelle bei Immobilien, Wertpapieren oder Beteiligungen sowie eine schrittweise Vermögensübertragung. Entscheidend ist, solche Maßnahmen frühzeitig zu planen, da viele davon eine längere Vorlaufzeit erfordern.
4. Vorsorge für die Erbschaftsteuer treffen
Selbst bei guter Planung kann eine Steuerlast verbleiben, die die Erben zunächst finanzieren müssen. Damit Vermögenswerte nicht unter Zeitdruck verkauft werden müssen, empfiehlt es sich, ausreichend liquide Mittel bereitzuhalten. Auch geeignete Versicherungslösungen können helfen, die spätere Steuerlast abzusichern. Eine Simulation der möglichen Erbschaftsteuer schafft Transparenz und erleichtert die Planung verschiedener Nachfolgeszenarien.
5. Typische Stolperfallen vermeiden
Neben einem fehlenden Testament gehören Formfehler zu den häufigsten Problemen. Ein eigenhändiges Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde. Datum und Ort sollten ebenfalls angegeben werden. Auch Gemeinschaftskonten können zu Unklarheiten über die Vermögenszuordnung führen und ungewollte Schenkungen auslösen. Zudem werden Schenkungsfreibeträge innerhalb der Familie häufig nicht optimal genutzt. Erbengemeinschaften bergen ein hohes Streitpotenzial, da alle Beteiligten gemeinsam entscheiden müssen. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen sollte außerdem geprüft werden, welches Erbrecht gilt und ob eine Rechtswahl sinnvoll ist.
6. Persönliche Vorsorge für Alter und Krankheit
Nachfolgeplanung betrifft nicht nur den Todesfall, sondern auch Situationen, in denen man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind, während eine Betreuungsverfügung bestimmt, wer im Bedarfsfall als Betreuer eingesetzt werden soll. Mit einer General- oder Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, persönliche und finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Bei Immobilienvermögen empfiehlt sich mindestens eine notariell beglaubigte, besser noch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht.
7. Notfallordner anlegen
Im Ernstfall müssen Angehörige schnell auf wichtige Unterlagen und Informationen zugreifen können. Ein gut strukturierter Notfallordner mit Vollmachten, Verträgen, Versicherungen und wichtigen Kontakten schafft Übersicht und entlastet die Hinterbliebenen. Dabei sollte auch an den digitalen Nachlass gedacht werden, etwa an Zugangsdaten und Verfügungen für Online-Konten.
8. Stiftung zu Lebzeiten gründen
Wer sein Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen möchte, kann eine Stiftung errichten. Sie sollte idealerweise bereits zu Lebzeiten mit einem kleineren Vermögen gegründet und später schrittweise aufgestockt werden. Insbesondere für steuerbegünstigte Zwecke kann eine Stiftung ein geeignetes Instrument der langfristigen Vermögens- und Nachfolgeplanung sein.
Unser Rat:
Wer rechtzeitig beginnt, kann Vermögen im Sinne der eigenen Wünsche weitergeben, Steuern reduzieren und Angehörige im Ernstfall entlasten. Der größte Fehler in der privaten Nachfolge ist nicht die falsche Gestaltung, sondern Abwarten und Aufschieben.