„Die Axt im Haus erspart den Zimmermann“. Nach dem Motto werden auch heute noch viele Testamente geschrieben. Man spricht mit Freunden und Bekannten, besucht lokale Informationsabende zu Erben & Schenken – und bringt dann zu Papier, was man zusammengetragen und notiert hat. Gut gemeint, fachlich gesehen aber fahrlässig.
Denn ein Testament ist nicht automatisch gut, weil es da ist. Es ist gut, wenn es die eigenen Wünsche und Ziele rechtssicher formuliert und umsetzt. Vier immer wiederkehrende Fehler:
Fehler 1: falsche Formulierungen
Worte können tückisch sein, vor allem wenn sie vermeintlich geläufig sind. Für viele Menschen ist „vermachen“ und „vererben“ dasselbe. Juristisch liegen Welten dazwischen. Oder „Das Haus soll Tochter XY erhalten“ ist im Kern richtig gemeint, rechtlich aber unklar – solche Formulierungen landen häufig vor Gericht. Auch können ungewollte Folgen entstehen: „Wir Eheleute erben gegenseitig und dann erst die Kinder“ kann ein Testament mit Bindungswirkung entstehen lassen – was später nicht mehr geändert werden kann, obwohl die Eheleute das so nie beabsichtigt hatten.
Fehler 2: Formelle Fehler
Ich sagte kürzlich im Bekanntenkreis „Ihr könnt ein Testament auch mit Wachsmalkreide auf einen Tapetenrest schreiben“. Die Aussage habe ich später bereut. Nicht weil sie falsch wäre, sondern weil sie die Wichtigkeit der Form herunterspielt. Ein Testament – wenn nicht notariell gemacht – muss eigenhändig handschriftlich sein. Das Medium ist – wie oben gemeint – relativ egal, aber bitte von Hand, mit Datum und Unterschrift. „Moderne“ Formen sind tabu – das fängt schon bei der Schreibmaschine an, Computerdrucke, E-Mails oder abgespeicherte Dokumente sind ebenso wertlos wie Whatsapp-Nachrichten oder TikTok-Videos – so klar der letzte Wille darin auch formuliert sein mag.
Fehler 3: Wichtige Punkte nicht bedacht
Profis kennen die erbrechtlichen „Spielregeln“ – bei selbst verfassten Testamenten werden diese oft nicht beachtet. Ein Kind, selbst wenn seit 40 Jahren Funkstille ist, tatsächlich zu enterben ist schwieriger als man denkt. Alle leiblichen Kinder haben die gleichen Erbrechte – auch uneheliche. Stiefkinder aus 20 Jahren Patchwork-Familie, die nie anders als die eigenen Kinder behandelt wurden, haben jedoch keinerlei Erbrechte. Und ein Klassiker zum Schluss: es gibt Vermögen, das am Testament vorbei weitergegeben wird. Haben Sie eine Person in einer Lebensversicherung als Begünstigte benannt, dann erhält diese die Auszahlung direkt – auch wenn das die Ex-Freundin ist.
Fehler 4: Es allen recht machen wollen
Für viele, die ein Testament schreiben, ist es wichtig, dass sich niemand in der Familie benachteiligt fühlt. Also werden z. B. alle Kinder als Erben eingesetzt. Das fühlt sich fair an, kann aber zum Bumerang werden. Denn mehrere Erben bilden zusammen zwangsläufig eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: allen gehört alles zusammen und es kann darüber auch nur einstimmig entschieden werden. Was fair gemeint war, wird zu einer Dauerbaustelle.
Besser ist es, sich im Vorfeld zu überlegen, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Und dann einen Haupterben zu benennen, der die Aufteilung umsetzt. Oder einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Erbauseinandersetzung besorgt. Was richtig hilfreich ist: vorher mit den Erben reden. Es gab schon Fälle, da hat der Erblasser sich jahrelang alleine Gedanken gemacht – nur die Erben wollten es später völlig anders haben.
Eines haben die Fehler gemeinsam: sie entstehen, wenn die fachliche Begleitung fehlt. Form und Inhalt eines Testaments sind keine Aufgabe für den Freundeskreis oder einen Informationsabend. Denn trotz der möglichen Fallstricke: Sie haben mehr Gestaltungsfreiheit als Sie denken. Ein Testament ist dazu da, den eigenen Spielraum nach Ihren Wünschen rechtssicher auszuschöpfen.
Autor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und auf Ruhestands- und Nachfolgeplanung spezialisiert.