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    Einkommen & Vermögen

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    Einkommen & Vermögen | 21.2.2024 Drucken

    Testament für die Nachfolge im Unternehmen

    Die Nachfolge von Unternehmen steht angesichts des demografischen Wandels und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Häufig wird dabei von Unternehmern die Regelung der persönlichen Erbfolge vergessen und die hohe Relevanz für betroffene Unternehmen sowie für die finanzielle Altersabsicherung von Familien unterschätzt.   

    Derzeit stehen in Deutschland bis 2026 knapp 200.000 Unternehmen zur Nachfolge an. Bei einem Großteil der Unternehmen ist die konkrete Nachfolgeplanung unklar oder unsicher, ob die gewählte Nachfolgeplanung auch tatsächlich umgesetzt wird. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist insbesondere die Regelung sowie Absicherung von unvorhergesehenen Umständen.

    Dies gilt vor allem für den Fall, dass die Gesellschafter eines Unternehmens vor erfolgter Übernahme des Unternehmens durch die nächste Generation versterben. Entsprechende Nachfolgeplanungen können aus rechtlicher Sicht hierzu auch nur sehr beschränkt Vorkehrungen treffen. Ausgangspunkt für jede Überlegung, wie ein Unternehmer sein Erbe vermachen möchte, sollte sein, zunächst die gesetzliche Erbfolge genau zu kennen. Nur wenn diese vollumfänglich bekannt ist, kann zielorientiert entschieden werden, ob und inwieweit hiervon etwaige Abweichungen getroffen werden sollen.

    Dabei bestehen nicht selten eklatante Fehlvorstellungen über das deutsche Erbrecht. Neben der Frage, wie viele Kinder ein Unternehmer hat, ist vor allem auch relevant, ob es Ehe- oder Lebenspartner gibt und ein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Im nächsten Schritt muss der Erblasser überlegen, welche Erbfolge er wünscht und wie er diese sinnvoll erreicht. Hierbei sollte der Erblasser vor allem berücksichtigen, dass das deutsche Recht grundsätzlich von einer sogenannten „Gesamtrechtsnachfolge“ ausgeht. Dies bedeutet, dass die Erben vollständig in die Position des verstorbenen Erblassers eintreten, ungeachtet der Frage, ob das Erbe betrieblich oder persönlich betroffen ist. Im Zuge dessen wird auch häufig übersehen, dass selbstverständlich auch Verbindlichkeiten vererbt werden können.

    Trennung der finanziellen Bereiche 

    Nachdem der Unternehmer eine entsprechende Vermögensübersicht erstellt hat, sollte er überlegen, welche Vermögensbereiche er welchen Erben zuordnet. Hierbei verbietet sich jede pauschale Lösung, da stets auf die individuellen Lebensumstände und persönlichen Verhältnisse zu achten ist. Zum einen kann das Bedürfnis bestehen, mit Blick auf das private Vermögen außerhalb des Unternehmens einzelne oder mehrere Familienmitglieder abzusichern. Im Zuge dessen kann auch überlegt werden, ob bereits zu Lebzeiten Vermögensübertragungen (insbesondere von Immobilien) sinnvoll sind. Dies kann insbesondere zur Ausnutzung von Steuerfreibeträgen zweckmäßig sein.

    Klare Anordnung der Erbfolge

    Zum anderen ist über die unternehmensbezogene Erbnachfolge nachzudenken. Zur Sicherstellung einer Kontinuität des unternehmerischen Erfolges auch nach dem Versterben des Unternehmers sollte hierbei neben etwaigen Verbindlichkeiten auch das unternehmerische Interesse sowie Geschick möglicher Erben Berücksichtigung finden. Vor allem aber sollte eine klare und eindeutige Anordnung der Erbfolge im Unternehmen etwaigen Streit über die Beteiligung am Unternehmen möglichst vermeiden. Gerade beim Ausschluss bestimmter gesetzlicher Erben ist mit großer Vorsicht zu agieren. Anderenfalls können etwaige Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben mittelbar auch das Unternehmen in Mitleidenschaft ziehen.

    Jeder Unternehmer sollte sich stets darüber im Klaren sein, wer seine Erben sind und ob die kraft Gesetzes geltende Rechtslage insbesondere mit Blick auf das Unternehmen sinnvoll ist. Oftmals bieten sich hierbei individuelle Lösungen an, die mittels Testament oder Erbvertrag umgesetzt werden können. Um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern und langfristige Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, sollte der Erblasser seine Entscheidungen auch transparent und klar kommunizieren.


    Gastautor Dr. Martin Nentwig ist Rechtsanwalt und Notar bei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Berlin. Er berät vor allem Unternehmer schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, insbesondere zu Umstrukturierungen sowie Unternehmensnachfolgen.

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