Immer mehr Menschen hierzulande zweifeln an ihrer finanziellen Sicherheit im Ruhestand. Laut einer aktuellen, repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Debeka vertrauen lediglich 14 Prozent der befragten Bundesbürger auf eine auskömmliche gesetzliche Rente.
Noch skeptischer sind die Jüngeren. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar weniger als acht Prozent. Die Sorge um eine drohende Rentenlücke ist somit präsent wie nie. Gleichzeitig sinkt das Vertrauen in die gesetzliche Rente als erste wichtige Säule der Altersvorsorge. „Dabei übersehen leider viele Deutsche, dass es neben der privaten Vorsorge noch einen weiteren Baustein für die Altersvorsorge gibt, der durchaus einen effektiven Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Alter leisten kann“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland): „Die Betriebsrente aus der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV.“

Einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit der bAV können sie ihre Altersvorsorge effektiv und ohne viel eigenes Zutun ergänzen, denn um sie kümmert sich der jeweilige Arbeitgeber. Er wählt die Anlageform aus, sorgt für die Zahlung der Beiträge, beteiligt sich auch selbst am Aufbau der Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Alle Beschäftigten haben seit 2002 das Recht auf die sogenannte Entgeltumwandlung, mit der sie einen Teil ihres Einkommens sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investieren können.
Vorteile bleiben oft unerkannt
Hinzu kommen weitere Pluspunkte. Dazu zählt neben der Beitragszahlung aus dem Bruttolohn, den hohen Rabatten durch Gruppenverträge und den möglichen hohen Arbeitgeberzuschüssen vor allem auch die Flexibilität der Verträge. „Doch die Vorteile haben viele Arbeitnehmer noch nicht erkannt“, berichtet Prof. Tilmes und verweist auf die aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zwar waren demnach Ende 2023 rund 31,1 Millionen Frauen und Männer im Alter von 25 bis 66 Jahren hierzulande sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Doch nur etwas mehr als die Hälfte von ihnen (52 Prozent) sorgt zusätzlich zur obligatorischen gesetzlichen Rentenversicherung über eine betriebliche Altersversorgung für das Alter vor.
Bemerkenswert ist dabei, dass laut Ministerium der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung insgesamt stark von Bildungshintergrund, Einkommen und weiteren soziodemografischen Merkmalen abhängt. Demnach gelte: Je höher der berufliche Bildungsgrad, desto weiter ist die bAV verbreitet. Ähnliches gilt für das Bruttoerwerbseinkommen. Je höher das Einkommen, desto eher nutzen die Arbeitnehmer die bAV.
Mehrere Hürden verhindern größere Verbreitung
Dass immer noch viel zu wenige Arbeitnehmer eine bAV abgeschlossen haben, hat aus Sicht von Prof. Tilmes mehrere Gründe: „Viele Frauen und Männer, insbesondere aus den unteren Einkommensgruppen, haben schlicht nichts übrig, was sie zusätzlich ansparen können.“ Zudem müsse die Betriebsrente im Alter versteuert werden. Außerdem sinken die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente durch die Beitragszahlungen des Arbeitnehmers in die betriebliche Altersvorsorge etwas.
Gleichwohl ist für den FPSB Deutschland die bAV eine effiziente und kostengünstige Lösung zur Schließung der individuellen Vorsorgelücke. „Es macht jedoch Sinn, dass der Gesetzgeber die bAV deutlich vereinfacht, damit möglichst viele Menschen auf einfache Art und Weise daran partizipieren können“, sagt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist. Nicht nur bei den unterschiedlichen Durchführungswegen müssen Arbeitnehmer wichtige Details beachten, sondern etwa auch bei der Besteuerung der Vorsorgeaufwendungen in der Ansparphase sowie bei der vor- oder nachgelagerten Besteuerung in der Rentenphase.