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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 2.4.2024 Drucken

    Zusatzpolice für Zahnersatz und Einbettzimmer

    Das Interesse der Arbeitgeber an betrieblicher Krankenversicherung ist in den letzten Jahren spürbar angestiegen. Die Politik sollte die Entwicklung aufgreifen und den Spielraum der Unternehmen bei diesem Benefit vergrößern. Stichwort: steuerfreier Sachbezug.

    Wenn Arbeitgeber sich mit Benefits für ihre Beschäftigten auseinandersetzen, die über die betriebliche Altersversorgung (bAV) hinausgehen, bekommt die betriebliche Krankenversicherung (bKV) schnell Priorität. Im Gegensatz zur bAV, die mitunter von den Arbeitnehmern wegen des fernen Leistungseintritts weniger Anerkennung findet, entfaltet die bKV sofort ihre Wirkung. Spätestens wenn die Zuzahlung beim Zahnersatz durch die Zusatzpolice deutlich kleiner ausfällt oder eine Unterbringung im Einbettzimmer möglich ist, wissen Mitarbeiter die betriebliche Krankenversicherung zu schätzen.

    Aber auch für den Arbeitgeber bietet die bKV mehrere Vorteile. Erstens: Er kann sich damit von Konkurrenten im Werben um Arbeitskräfte abheben. Eine betriebliche Altersversorgung mit 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss in der Entgeltumwandlung ist heute Standard. Damit lässt sich im Bewerbungsgespräch kaum noch punkten. Ein Paket mit Ergänzungstarifen für die gesundheitliche Versorgung oder ein Budgettarif, bei dem der Arbeitnehmer selbst über die versicherte Leistung entscheidet, schafft dagegen schon Aufmerksamkeit.

    Versicherung ohne Gesundheitsprüfung

    Zweitens: Der Arbeitgeber kann dem Einzelnen unter Umständen etwas bieten, was dieser auf dem Wege einer privaten Absicherung nicht mehr erreichen könnte. Die betriebliche Krankenversicherung kennt nämlich keine Gesundheitsprüfung. Daher spielen Vorerkrankungen keine Rolle. Auf eigene Faust könnten Mitarbeiter mit Vorerkrankungen dagegen keinen oder nur einen durch Aufschläge verteuerten Versicherungsschutz erlangen. Zudem sind bei einigen Anbietern Behandlungen für bereits bestehende Erkrankungen mit eingeschlossen.

    Drittens: Anders als in der betrieblichen Altersversorgung entsteht für den Arbeitgeber bei diesem zusätzlichen Benefit kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Das Unternehmen schließt den Gruppenvertrag ab und überweist die Beiträge. Mehr ist nicht zu tun. Der Arbeitgeber muss sich weder um die Einreichung der Rechnungen noch um die Zahlung der Leistungen kümmern. Viertens: Der Aufwand für das Unternehmen ist geringer im Vergleich zu einer gleichwertigen Erhöhung des Barlohnes. Lohnnebenkosten fallen nicht an.

    Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel möglich

    Im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung ist außerdem die Mitnahme eines bKV-Vertrages bei einem Wechsel des Arbeitgebers einfach. Einziger Nachteil dabei: Die Sonderkonditionen des Gruppenvertrages gehen verloren. Außerdem befürchten Arbeitgeber noch aus einem ganz anderen Grund ein wenig Wasser im Wein. Es besteht mitunter die Besorgnis, dass die Mitarbeiter diesen kostenlosen Versicherungsschutz gar nicht in Anspruch nehmen, weil sie selbst dafür aktiv werden müssen, oder ihn schlichtweg vergessen. Hier hilft nur Aufklärung durch den Berater sowie Arbeitgeber und manchmal auch ein gesunder Flurfunk.

    Steuerfreier Sachbezug ist schnell aufgebraucht

    Für den Benefit bKV bietet sich der steuerfreie Sachbezug an, soweit er nicht schon durch andere Arbeitgeberleistungen „verbraucht“ ist. Letzteres ist der Haken an der Sache: Die 50 Euro, die Paragraf 37b Einkommensteuergesetz von Steuern und Sozialabgaben befreit, sind schnell ausgeschöpft. Daher sollte der Gesetzgeber darüber nachdenken, ob ein größerer Rahmen angebracht wäre. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern verschiedene Benefits und müssen daher abwägen. Ein größerer steuerfreier Sachbezug würde die öffentlichen Kassen wahrscheinlich gar nicht so stark belasten, weil viele Unternehmen ohnehin in diesem Rahmen bleiben und auf darüberhinausgehende Leistungen dann einfach verzichten. Sozialpolitisch dagegen könnte mit einem höheren Freibetrag sogar eine Entlastung erfolgen. Die bKV könnte zunehmend Leistungen übernehmen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gewollt sind, wie zum Beispiel die Aufwendungen für Heilpraktiker und Homöopathie.


    Die beiden Gastautorinnen Sandra Pieper (Berlin) und Sandra Müller (Krefeld) sind selbstständige Finanzberaterinnen für die Deutsche Bank. Sie äußern sich regelmäßig zu Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung und im modernen Mitarbeitermanagement.

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