Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) möchte der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung (bAV) entscheidend voranbringen. Herzstück der Reform ist das sogenannte Opt-out-Modell: Beschäftigte werden künftig automatisch in eine bAV eingebunden, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. International betrachtet ist dieser Ansatz gut belegt – und grundsätzlich sinnvoll.
Doch aktuelle empirische Befunde zeigen: Ohne flankierende Maßnahmen besteht die Gefahr, dass das Opt-out-Modell ausgerechnet bei denjenigen scheitert, die besonders auf zusätzliche Altersvorsorge angewiesen wären. Dies belegen sowohl die „Financial Wellbeing in Deutschland 2025“-Studie des House of Finance & Tech Berlin (HOFT) zusammen mit Roland Berger als auch die darauf aufbauende „Employee Financial Wellbeing Studie 2026“ des HOFT.
Finanzielle Realität vieler Beschäftigter
Bereits die repräsentative Studie „Financial Wellbeing in Deutschland 2025“ zeigte, dass finanzieller Stress in Deutschland weit verbreitet ist. Der durchschnittliche Financial-Wellbeing-Score liegt mit rund 53 Punkten lediglich im OECD-Mittelfeld. Ein erheblicher Teil der Beschäftigten empfindet regelmäßig finanzielle Sorgen, insbesondere in Bezug auf kurzfristige Zahlungsfähigkeit und langfristige Vorsorge.
Diese Befunde werden durch die Employee Financial Wellbeing Studie 2026 bestätigt und vertieft: 38 Prozent der Beschäftigten gelten als finanziell gestresst, in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitenden sogar 43 Prozent. Gleichzeitig verfügen Beschäftigte in kleinen Unternehmen deutlich seltener über Zugang zur bAV oder zu vermögenswirksamen Leistungen.
Opt-out setzt Verständnis voraus
Das Opt-out-Modell beruht auf verhaltensökonomischen Erkenntnissen, wonach Voreinstellungen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. Die Studien zeigen jedoch klar: Dieser Mechanismus greift nur, wenn Menschen verstehen, was die Voreinstellung für sie konkret bedeutet.
Unter finanziellem Stress verschiebt sich der Entscheidungshorizont. Kurzfristige Nettoeffekte werden stark gewichtet, während langfristige Vorsorgevorteile in den Hintergrund treten. Der automatische Einstieg in die bAV wird dann nicht als Chance wahrgenommen, sondern als unmittelbare finanzielle Belastung – mit der Folge eines aktiven Widerspruchs.
Mehr Einkommen allein reicht nicht
Besonders aufschlussreich ist ein weiterer Befund der 2026er-Studie: Zwar erhielten 58 Prozent der Befragten in den letzten zwölf Monaten eine Gehaltserhöhung, doch fast ein Drittel dieser Gruppe fühlt sich weiterhin finanziell gestresst. Finanzielle Entlastung ist damit nicht allein eine Frage des Einkommens, sondern der finanziellen Kompetenz, Übersicht und Planbarkeit.
Ohne begleitende Maßnahmen droht dem Opt-out-Modell eine sozial selektive Wirkung: Beschäftigte mit stabiler finanzieller Lage und höherer Finanzkompetenz verbleiben im System, während finanziell Verwundbare widersprechen. Ordnungspolitisch wäre dies problematisch, da die bAV zwar formal ausgeweitet, faktisch aber nicht inklusiver würde.
Finanzbildung und Beratung als integraler Bestandteil
Beide Studien kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass Finanzbildung und verständliche Orientierung zentrale Voraussetzungen für wirksame Vorsorgepolitik sind. Oder, wie es HoFT-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schäfer im Rahmen der 2026er-Studie pointiert zusammenfasst:
„Der größte Stressfaktor ist nicht fehlendes Geld. Es ist fehlendes Verständnis. Reformen, die auf Voreinstellungen beruhen, funktionieren nur dann, wenn die Menschen verstehen, was diese Voreinstellung für sie bedeutet.“
Erforderlich sind daher niedrigschwellige, verständliche Informations- und Beratungsangebote – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen – die erklären:
- welche kurzfristigen Nettoeffekte entstehen,
- welche Förderungen und Arbeitgeberzuschüsse greifen,
- und welche langfristigen Vorteile mit dem Verbleib in der bAV verbunden sind.
Fazit
Das Opt-out-Modell ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Sein Erfolg entscheidet sich jedoch nicht allein im Gesetzestext, sondern im Finanzverständnis der Beschäftigten. Finanzbildung, transparente Information und gezielte Unterstützung müssen daher integraler Bestandteil der Umsetzung sein. Das ergab auch schon die DIA-Studie „Vom Wissen zur Entscheidung“. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ausgerechnet die finanziell Verwundbarsten dem System den Rücken kehren.